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Arbeitsvertrag Minijob...20.000€ Vertragsstrafe???

Freitag, 4. Januar 2008, 22:42

HY Leute,
habe heute meinen Minijob Vertrag erhalten der wie folgt betitelt ist:

"Vertrag über geringfügig beschäftigt kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit"

"Zwischen XXX und XXX wird nachfolgender Teilzeitarbeitsvertrag, mit dem Recht zum Abruf der
Arbeitsleistung durch die Firma vereinbart:"

Was mich stutzig macht ist der Abschnitt Vertragsstrafe:

"
§ 7 Vertragsstrafe bei vorzeitiger
Beendigung
(1)
Der Callagent verpflichtet sich, eine
Vertragsstrafe in Höhe von 20.000,-- € zu
zahlen, wenn er das Vertragsverhältnis
vertragswidrig vorzeitig beendet.
(2)
Ist eine betrügerische Provisionserlangung
nachgewiesen, so ist der Callagent
verpflichtet eine Vertragsstrafe i.H.v.
20.000,-- € zu zahlen.
(3)
Die Firma ist in jedem Fall berechtigt,
einen weiter gehenden Schadenersatzanspruch
geltend zu machen, der dann an die Stelle
der vereinbarten Vertragsstrafe tritt.
(4)
Die Firma hat das Recht der Rückhaltung der
Provisionsauszahlung, sobald der Callagent
mindestens einen Bestandteil dieses
Vertrages bewusst oder unbewusst verletzt
oder nicht erfüllt. Dieses Recht auf
Rückhaltung der Provision gilt solange der
Callagent sich wieder Vertragsgerecht
verhält. Dann ist die Firma verpflichtet die
zurückgehaltenen Provisionen sofort
auszuzahlen."


Ist sowas Gang und Gebe??? Bei einem Minijob auf 400€ Basis 20.000€ Strafe???

Bitte mal um eine kurze Stellungnahme!

DANKE
LG
Saschman
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Re: Arbeitsvertrag Minijob...20.000€ Vertragsstraf

Freitag, 4. Januar 2008, 22:58

Hatten wir diese Diskussion nicht schon bei deiner Anfangsfrage? Ob du dich trauen sollst, den Job anzunehmen bzw. ob da iiiiirrrgendwo ein Haken sein könnte?




Ich wiederhole mich gerne:

LASS ES!






























Solltest du das nicht schaffen - mach nicht noch einen dritten Fred auf, in dem du dann heulst... Sorry, das meine ich bierernst.
Meister der symmetrischen Smileys!!! :D 8) :P :cursing: :thumbsup: :cursing: :P 8) :D

Re: Arbeitsvertrag Minijob...20.000€ Vertragsstraf

Freitag, 4. Januar 2008, 23:05

ich sags mal so....

Ich hab im meinem Arbeitsvertrag auch war von Strafe drin stehen, falls ich Firmengeheimnisse oder die dritter weitergebe usw.
Gut, es ist (Glaub ich) keine höhe festgelegt, aber ich wills auch nicht austesten ^^

Das is aber auch kein minijob ;)
Westerwälder ist das höchste was der Mensch werden kann!

Sonni

Senior Member

Re: Arbeitsvertrag Minijob...20.000€ Vertragsstraf

Freitag, 4. Januar 2008, 23:25

/OT
so Strafen sind wohl in jedem Arbeitsvertrag..
z.b. bei mir Praktium in nem Klinikum -> 2 Seiten was ich alles nicht darf und was ich dann für Strafen bekomm...
/OT

also: ich bin auch der meinung.. lass es..
klingt iwie ned ganz gehäuer Oo
[nur meine private Meinung kenn mich da ned so aus... ]

Re: Arbeitsvertrag Minijob...20.000€ Vertragsstraf

Samstag, 5. Januar 2008, 00:13

Knebelvertrag .... wer das unterschreibt kann sich gleich einbuddeln lassen. Hast Du gar keinen in der Verwandtschaft der versteht was die da schreiben ?

Alleine der letzte Punkt .... bewußt oder unbewußt .. wie schlecht ist das denn. Die können mit Dir machen was sie wollen, wenn Du unterschreibst. Es geht hier nicht um irgendwelche Vertragsstrafen.

Um es mal auf den Punkt zu bringen ...



LASS ES

Deutlich genug ?

Re: Arbeitsvertrag Minijob...20.000€ Vertragsstraf

Samstag, 5. Januar 2008, 01:36

Zitat von »Stefan«

LASS ES

Deutlich genug ?



Ich glaube, da ist Hopfen und Malz verloren. Könntest es noch größer schreiben, Pünktchen Pünktchen Pünktchen.
Meister der symmetrischen Smileys!!! :D 8) :P :cursing: :thumbsup: :cursing: :P 8) :D

Re: Arbeitsvertrag Minijob...20.000€ Vertragsstraf

Samstag, 5. Januar 2008, 01:51

ohne grosses juristisches hintergrundwissen, wage ich mal zu behaupten, dass ein vertragsstrafe aufgrund unbewusster handlungen nicht rechtens sein kann, und somit nichtig ist.

allerdings bezieht es sich wohl nur auf irgendwelce provisionszahlungen, und nicht auf das grundgehalt.


m.e. wirst du da nur dein grundgehalt bekommen, und sämtliche provisionen in den wind schiessen können, weil die dir ständig unbewusste fehler unterschieben können.




auch dass du den arbeitsvertrag nicht kündigen kannst dürfte so nicht ganz koscher sein.




das grösste problem sehe ich allerdings in der bezahlungsweise.
als minijobber darfst du max 400€ verdienen.
wenn du mehr erarbeitest, wirst du automatisch sozialversicherungspflichtig und hast derbe abzüge.
sowas ist mit einem provisionsgekoppelten gehalt eigentlich nicht vereinbar.
entweder du arbeitest selbständig auf provisionsbasis oder bist angestellt. beides dürfte nicht gehn.




finger weg von diesem job.
von all den dingen die mir sind verloren gegangen,
habe ich am meisten an meinem Verstand gehangen

Re: Arbeitsvertrag Minijob...20.000€ Vertragsstraf

Samstag, 5. Januar 2008, 03:58

Das stinkt bis zum Himmel nach Betrug (gut, das tats auch vorher schon) und wer sowas unterschreibt ist echt selbst schuld.

In wieweit sowas am Ende noch rechtens ist mag man im ernstfall noch prüfen können, sich in so ner situation noch hoffnung auf verdienst zu machen ist allerdings lächerlich
"When mountains speak, wise men listen" - John Muir

Re: Arbeitsvertrag Minijob...20.000€ Vertragsstraf

Samstag, 5. Januar 2008, 06:10

Hi!

LASS es sein! Allein schon die Tatsache das im Vertrag die genaue Höhe der Strafe drinsteht sollte dich davon abhalten! Die gehen also schwer davon aus das du "straffällig" werden wirst.

Kannst gleich mal einen Dauerauftrag einrichten.

In einem normalen Arbeitsvertrag steht drin das du wegen dies oder dem gekündigt werden kannst oder eine Abmahnung erhältst. Oder das Spionage zur Anzeige und Kündigung führt.....aber doch nicht das du bei Verstößen 20000.- blechen mußt.


"Vertragsstrafe bei vorzeitiger Beendigung"

- Heißt falls du einen besseren Job finden solltest oder sich dein Leben aus einem anderen Grund ändern sollte und du den Minijob nicht mehr ausführen kannst dann bist du 20000.- los.

Weißt du überhaupt WAS du darfst? WAS du nicht darfst? WIE du zu arbeiten hast? Hast du 20000.-?
Dir ist hoffentlich klar das du wegen jedem Scheiß zur Strafe gezwungen werden kannst.


Darf ich vorstellen, deine zukünftigen Chefs :

Halsabschneider, Abzocker, Ausbeuter, Betrüger.

Re: Arbeitsvertrag Minijob...20.000€ Vertragsstraf

Samstag, 5. Januar 2008, 09:13

absoluter schwachsinn, dieser vertrag, wer das unterschreibt ist entweder blind, blöd oder beides! >:(

ich schliesse mich Nikomo an, dass ich meine, die "unbewusste" klausel ist schonmal sehr fragwürdig...

und mal ganz ehrlich: callagent?! outbound?!
ich hab das mal für eine woche probiert (vor 10 jahren... da war ich noch dumm), das ist einer der beschissensten jobs dies gibt!

kann mich nur allen anschließen: Finger weg!
wenn du so dringend geld brauchst, geh von mir aus zu McDonald´s arbeiten, da hast du bessere bedingungen, echt...
8) there is no gravity - the world sucks 8)

Re: Arbeitsvertrag Minijob...20.000€ Ver

Samstag, 5. Januar 2008, 12:54

Zitat

In einem normalen Arbeitsvertrag steht drin das du wegen dies oder dem gekündigt werden kannst oder eine Abmahnung erhältst. Oder das Spionage zur Anzeige und Kündigung führt.....aber doch nicht das du bei Verstößen 20000.- blechen mußt.


Eben, zumal man in einem normalen Job je nach Tätigkeitsbereich auch schnell mal der Firma um mehr als 20k Euro schaden kann: Das holt sie sich dann zivielrechtlich, so möglich, von dir zurück. Pauschale Vertragsstrafen sind da einfach sinnfrei und wenn man überlegt, um was es bei dem Job hier geht, auch noch total überzogen.
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Re: Arbeitsvertrag Minijob...20.000€ Vertragsstraf

Samstag, 5. Januar 2008, 16:15

nungut..dann werde ich es wohl lassen...hier nochmal der ganze Vertrag...wen es interessiert ;) :

Vertrag über
geringfügig beschäftigt kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit

...zwischen x und y wird nachfolgender Teilzeitarbeitsvertrag, mit dem Recht zum Abruf der
Arbeitsleistung durch die Firma vereinbart:


§ 1 Beginn, Beendigung des Vertrages
(1)
Der Vertrag zwischen Firma und Callagent
wird mit Wirkung vom xxxx geschlossen.
Erfüllungsort ist Homeoffice.
(2)
Die Firma und der Callagent sind sich einig,
dass die Hauptleistung des Callagent, laut
Provisionsvereinbarung, die telefonische
Beschaffung von Außendienstterminen für die
Repräsentanten der Firma ist.
(3)
Der Vertrag kann mit einer Frist von einer
Woche zum jeweiligen Monatsende schriftlich
gekündigt werden.
§ 2 Aufgabenbereich
(1)
Der Callagent hat die Aufgabe die
telefonische Terminierung von potentiellen
Geschäftskunden durchzuführen.
(2)
Über Kundentermine fertigt der Callagent
schriftliche Berichte auf den von der Firma
vorgegebenen Formularen, in denen z.B.
Angaben zu Datum, Uhrzeiten,
Ansprechpartnern, Potential enthalten sind.
Diese Berichte werden der Firma täglich
übergeben und sind Grundlage der
Provisionsabrechnung.
(3)
Eine private Nutzung von Geschäftsräumen,
Bürogeräten, Mobiltelefon, Festnetztelefons,
Internet, Mail oder jeglichem Besitz der
Firma ist untersagt. Gegenstände, auch wenn
diese zur dauerhaften Nutzung dem Callagent
überlassen sind, gehen nicht in den Besitz
des Callagent über.
(4)
Der Callagent wird seine Aufgaben
entsprechend den Weisungen der Firma
erfüllen und die Interessen der Firma mit
der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes
wahrnehmen.
(5)
Der Callagent ist grundsätzlich persönlich
verpflichtet, die Aufgaben aus diesem
Vertrag wahrzunehmen.
(6)
Der Callagent versichert, keiner weiteren
Teilzeitbeschäftigung nachzugehen. Er
verpflichtet sich, jede Aufnahme einer
weiteren Beschäftigung der Firma
unverzüglich mitzuteilen.
§ 3 Vergütung/Provisionen
(1)
Die Provision berechnet sich gemäß der
jeweils aktuellsten
„Provisionsvereinbarung“; diese ist
Bestandteil des Vertrags. Je nach den
betrieblichen Anforderungen der Firma sind
Änderungen dieser „Provisionsvereinbarung“
durch die Firma jederzeit möglich. Die dann
herausgegebenen „Provisionsvereinbarung“
treten an die Stelle der alten. Der
Callagent wird entsprechend über Änderungen
rechtzeitig per e-Mail informiert.
(2)
Die Firma hat bis spätestens zum 13. des
Folgemonats dem Callagent eine Abrechnung
über die im Vormonat entstandenen Ansprüche
auf Provision zu erteilen.
(3)
Die Provision wird jeweils am 15. des
Folgemonats zur Auszahlung an den Callagent
fällig. Die Zahlung erfolgt bargeldlos auf
das der Firma benannte Konto des Callagent.
(4)
Sind Kundentermine auf betrügerische
Subventions- und Provisionserlangung
zurückzuführen, so ist die Firma berechtigt
weiteren Schadensersatz vom Arbeitnehmer zu
fordern. Mindestens jedoch in der Höhe die
die Firma an Schaden erleidet. Die Firma ist
berechtigt, einen weiter gehenden
Schadenersatzanspruch geltend zu machen, der
dann an die Stelle der vereinbarten
Vertragsstrafe aus diesem Vertrag tritt.
§ 4 Abtretungen/Pfändungen
Der Callagent darf seine Vergütung nur nach
vorheriger schriftlicher Zustimmung der
Firma verpfänden oder an Dritte abtreten.
§ 5 Arbeitsverhinderung
Der Callagent ist verpflichtet, im Falle
einer Arbeitsverhinderung infolge Krankheit
oder aus sonstigen Gründen der Firma
unverzüglich Mitteilung zu machen.

§ 6 Verschwiegenheitspflicht
(1)
Der Callagent verpflichtet sich, über alle
betrieblichen Angelegenheiten, die ihm im
Rahmen oder aus Anlass seiner Tätigkeit bei
der Firma zur Kenntnis gelangen, auch nach
seinem Ausscheiden Stillschweigen zu
bewahren. Ebenso ist der Callagent anderen
Callagents der Firma gegenüber zur
Verschwiegenheit über den Inhalt seines
Vertrages verpflichtet.
Insbesondere ist das Bundesdatenschutzgesetz
zu beachten. Bei der Datenverarbeitung ist
es gesetzlich untersagt personenbezogene
Daten zu erheben, zu verarbeiten oder in
irgendeiner Form zu nutzen. Das
Datengeheimnis laut BDSG ist zu wahren.
Passwörter und Zugangscodes zu allen
elektronischen Systemen der Firma sind
insbesondere zu schützen und nicht an Dritte
weiter zu geben.
(2)
Bei Beendigung des Vertrages sind alle
betrieblichen Unterlagen sowie etwa Firma
herauszugeben.
(3)
Dem Callagent steht aus keinem Rechtsgrund
ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber der
Firma an derartigen Gegenständen oder
Unterlagen zu.
(4)
Verstößt der Callagent gegen diese oben
beschriebenen Pflichten, so ist die Firma
berechtigt, den weiter gehenden
Schadenersatzanspruch geltend zu machen.

§ 7 Vertragsstrafe bei vorzeitiger
Beendigung
(1)
Der Callagent verpflichtet sich, eine
Vertragsstrafe in Höhe von 20.000,-- € zu
zahlen, wenn er das Vertragsverhältnis
vertragswidrig vorzeitig beendet.
(2)
Ist eine betrügerische Provisionserlangung
nachgewiesen, so ist der Callagent
verpflichtet eine Vertragsstrafe i.H.v.
20.000,-- € zu zahlen.
(3)
Die Firma ist in jedem Fall berechtigt,
einen weiter gehenden Schadenersatzanspruch
geltend zu machen, der dann an die Stelle
der vereinbarten Vertragsstrafe tritt.
(4)
Die Firma hat das Recht der Rückhaltung der
Provisionsauszahlung, sobald der Callagent
mindestens einen Bestandteil dieses
Vertrages bewusst oder unbewusst verletzt
oder nicht erfüllt. Dieses Recht auf
Rückhaltung der Provision gilt solange der
Callagent sich wieder Vertragsgerecht
verhält. Dann ist die Firma verpflichtet die
zurückgehaltenen Provisionen sofort
auszuzahlen.
§ 8 Ausschlussklausel
Ansprüche aus dem Vertrag müssen innerhalb
von zwei Monaten nach Fälligkeit geltend
gemacht werden, andernfalls sind sie
verwirkt.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1)
Nebenabreden und Änderungen des Vertrags
bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der
Schriftform. Dieses Formerfordernis kann
weder mündlich noch stillschweigend
aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.
(2)
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(3)
Eine etwaige Ungültigkeit einzelner
Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht.
(4)
Der Erwerb auf Rentenanspruch durch Verzicht
auf Versicherungsfreiheit ist erläutert
worden.
Der Callagent versichert, dass alle bei
der Bewerbung gemachten Angaben der
Wahrheit entsprechen. Falsche Angaben
berechtigen die Firma zur Kündigung des
Vertrages ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist. Jede Veränderung der
arbeitnehmerbezogenen Daten, insbesondere
der Wohnanschrift und Krankenkassen, hat
der Callagent der Firma sofort
mitzuteilen.
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Re: Arbeitsvertrag Minijob...20.000€ Vertragsstraf

Samstag, 5. Januar 2008, 16:24

der punkt mit der Sorgfalt des ordentlichen Kaufmanns macht mich stutzig...
nach welcher definition? deren eigener? der des gesetzgebers?

also ich weiß ja nicht, wie euer Handelsrecht so ist, aber bei uns wird nur jemand als Kaufmann bezeichnet, der auch ein handelsgewerbe betreibt... bist du dann in deren augen kaufmann?

falls die klausel bei solchen verträgen in .de üblich ist, bitte sagen, ich wunder mich halt momentan ;D
8) there is no gravity - the world sucks 8)

Re: Arbeitsvertrag Minijob...20.000€ Vertragsstraf

Samstag, 5. Januar 2008, 16:52

naja erst hatten sie mir einen vertrag geschickt..wo ich auf Selbstständiger Basis arbeiten sollte..da meinte ich...es wäre eine Scheinselbstständigkeit was ich nicht machen könnte...und bat sie mir einen Vertrag auf angestellten Basis zu schicken...der klingt quasi genau gleich...bloß eben eine andere Überschrift...
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Re: Arbeitsvertrag Minijob...20.000€ Ver

Samstag, 5. Januar 2008, 18:52

Lustig, ich lese da nirgends etwas von einer festen Arbeitszeit pro Monat/Woche/tag...

D.h. was ist eine Vorzeitige Beendigung?

Allerdings: Annehmen würde ich das auf gar keinen Fall.
Alleine schon, dass die jederzeit die Vergütung ändern können...
c++: The power, elegance and simplicity of a hand grenade.

Re: Arbeitsvertrag Minijob...20.000€ Vertragsstraf

Sonntag, 6. Januar 2008, 13:54

Öhm, hast du den Vertrag per Copy & Paste eingefügt? Hast du den etwa per E-Mail und nicht schriftlich bekommen?

Re: Arbeitsvertrag Minijob...20.000€ Vertragsstraf

Sonntag, 6. Januar 2008, 14:53

vorweg per Mail..ja..aber hätte dann nächste Woche unterschrieben werden sollen.

Ich wollte eigentlich einen Job haben, den ich von zu Hause aus mache..aber egal..hab jetz noch ein Angebot von einem Systemhaus hier..wo ich jeden Tag von 9-13 Uhr arbeiten kann..studieren tu ich online dann halt nachmittags...da ich it-system-kaufmann bin kommt da wenigstens noch etwas mehr Kohle bei rum als bei einem 400€ Job..
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Re: Arbeitsvertrag Minijob...20.000€ Vertragsstraf

Montag, 7. Januar 2008, 16:05

Hab die Firma drauf angesprochen..und das ist bei rausgekommen...normaler Text war ich..FETT die Firma..

Hy,
habe der Firma geschrieben..und eine Antwort bekommen...normaler Text bin ich...FETT die Firma:

Es sind keine Arbeitszeiten angegeben.
IST NICHT NÖTIG, DA AUF PROVISION GEARBEITET WIRD!
Es wird verlangt, dass ich auf Abruf arbeiten soll.
KÖNNEN WIR RAUSNEHMEN!

Mit §4 erwarten Sie die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes von mir.
WIRD RAUS GENOMMEN, IST EIN VERSEHEN

Die juristischen Probleme die mit dem Anrufen von potentiellen Kunden entstehen können werden mir aufgehalst. Ich darf ja offiziell nur Kunden mit deren Einverständnis anrufen.
DAS IST NICHT KORREKT! DIES GILT NUR FÜR PRIVATPERSONEN, NICHT FÜR GESCHÄFTSKUNDEN. DIESE DÜRFEN IMMER AUS WERBEZWECKEN ANGERUFEN WERDEN!


Provisionsvereinbarungen können jederzeit ohne Begründung geändert werden.
KÖNNEN WIR AUF „MIT BEGRÜNDUNG“ ÄNDERN


Sie erwarten detaillierte Kenntnisse des BDSG.
NEIN, SIE MÜSSEN NUR WISSEN, DAS KEINE DATEN AN DRITTE GEGEBEN WERDEN DÜRFEN!


Die Vertragsstrafen sind abstrus hoch.
KÖNNEN WIR HALBIEREN! WENN KEINER ES VOR HAT DEN VERTRAG ZU BRECHEN IST DAS WOHL KAUM EIN PROBLEM


Unbewusste Verstöße gegen den Vertrag werden gerügt und berechtigen zur Zurückhaltung der Gehaltszahlungen.
„UNBEWUSST“ KÖNNEN WIR RAUSNEHMEN
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Re: Arbeitsvertrag Minijob...20.000€ Vertragsstraf

Montag, 7. Januar 2008, 16:16

schon alleine die schreibweise der firma heißt für mich ...


LASS ES ;)
Kennen Sie Ted?

Re: Arbeitsvertrag Minijob...20.000€ Vertragsstraf

Montag, 7. Januar 2008, 16:19

"ist ein versehen?" "halbieren wir (auf lächerliche 10.000?!)?" "wird ja kaum ein problem sein?"

öhm... muss man das noch kommentieren ::)
8) there is no gravity - the world sucks 8)