• 26.04.2024, 17:51
  • Registrieren
  • Anmelden
  • Sie sind nicht angemeldet.

 

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Aqua Computer Forum. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Frage bezgl. Strafanzeige der Staatsanwaltschaft

Mittwoch, 30. Januar 2008, 22:01

abend leute,

n kumpel von mir hatte august 2007 ein autounfall... ich und zwei andere kumpels waren als mitfahrer da auch mit beteiligt
ich wurde allerdings als einzigster schwer verletzt, bei der anschließenden zeugenaussage hab ich gesagt, dass ich meinem kumpel in keinster weiße belasten will und deshalb auch keine anzeige erstatte

heut hab ich erfahren, dass ihn die staatanwaltschaft angezeigt hat, weil ich schwer verletzt wurde...
nun meine frage: dürfen die das überhaupt bzw. kann ich oder er dagegen irgendwie was machen?
sorry für meine blöde frage, aber ich find das schon ziemlich derb vom deutschen staat ::)


cu & thx

Re: Frage bezgl. Strafanzeige der Staatsanwaltscha

Mittwoch, 30. Januar 2008, 22:11

na klar darf die staatsanwaltschaft das.

es geht ja auch um eine strafsache. da muss sie das tun.
dass du ihn zivilrechtlich nicht belangen willst, ist deine sache.


die anklage war zu erwarten, da unfall mit (schwer-) verletzten.


das ist der ganz normale weg bei unfällen.
von all den dingen die mir sind verloren gegangen,
habe ich am meisten an meinem Verstand gehangen

Re: Frage bezgl. Strafanzeige der Staatsanwaltscha

Mittwoch, 30. Januar 2008, 23:03

Mit Zivilrecht hat das ganze wenig zu tun.

Die (einfache) Körperverletzung die durch den Unfall resultierte, ist eigentlich ein Antragsdelikt, d.h. für eine Strafverfolgung musst du Strafantrag stellen. Wenn du diesen verneinst, wird wg. der Körperverletzung nicht weiter ermittelt und ihm zur Last gelegt.

Allerdings kann der Staatsanwalt "öffentliches Interesse" an der Straftat erklären und somit diese weiter Verfolgen...

Je nach dem wie argumentiert wird, kommt auch eine gefährliche / schwere (je nach Verletzungen deinerseits) in Betracht, die auf jeden Fall ohne Strafantrag von deiner Seite weiter verfolgt werden...

Allerdings wird ihm da maximal Fahrlässigkeit zur Last gelegt, es sei denn er hat den Unfall provoziert um dir zu schaden (schließe ich mal aus)

Nullachtfuffzehn
www.bit-racer.de - The Community

Zitat von »-ManiaC-«

dieser gedanke schiss mir auch gerade durch den kopf

Re: Frage bezgl. Strafanzeige der Staatsanwaltscha

Mittwoch, 30. Januar 2008, 23:50

Hi

Der Grund ist ein ganz einfacher:

Du wurdest leider verletzt, da es sich um Freunde handelt, reagierst du allerdings nicht.

Sollte deine Verletzung Resultat der "Fahrkünste" deines Freundes sein, so ist er aber auch Gefahr für andere.

Das ist Aufgabe des Staates, und deswegen wird dem ganzen nun auf den Zahn gefühlt.

Ich möchte keine anderen Verkehrsteilnehmer um mich auf der Autobahn haben, die nur deshalb noch selbst fahren dürfen, weil sie "nur" ihren Freundeskreis "verschlissen" haben...

Dino
Videtis hic hommunculum qui verrit suum stabulum. Quid ibi homo invenit? Pulchrum cuplexum areum!

Re: Frage bezgl. Strafanzeige der Staatsanwaltscha

Donnerstag, 31. Januar 2008, 00:32

nun gut, ok... das is natürlich einleuchtend
thx für die erklärungen

ich bin ja mal gespannt wie die gerichtsverhandlung demnächst von statten geht ::) :P


cu

Re: Frage bezgl. Strafanzeige der Staatsanwaltscha

Donnerstag, 31. Januar 2008, 02:26

erstmal klasse, dass es dich noch gibt und hoffe mal, dass zumindest alles wieder zusammenwächst bzw schon wieder zusammengewachsen ist! dann könne wir uns ja auf einer der hoffentlich noch folgenden bayern lans sehen.

hoffe mal, dass dein kumpel nicht fahrlässig war und wenn doch, dann wird er jetzt ja spätestens seine lektion gelernt haben. will ihm natürlich nix unterstellen oder so. hoffe mal, dass alles gut und gerecht ausgehen wird.

in diesem sinne hoffenlich bis zur nächsten lan.
Zim: You're nothing Earth boy! Go home and shave your giant head of smell with your bad self!
Dib: Okay... There's all kinds of things wrong with what you just said.

Re: Frage bezgl. Strafanzeige der Staatsanwaltscha

Donnerstag, 31. Januar 2008, 12:34

Zitat von »Napalm«

hoffe mal, dass dein kumpel nicht fahrlässig war...




Mag jetzt eine formulierungstechnische Spitzfindigkeit sein - aber ich hoffe inständig, dass sein Kumpel fahrlässig handelte.

Denn ansonsten hätte er UnsKrähie vorsätzlich verletzt... und das hat bekanntlich strafrechtlich eine ganz andere "Qualität"... :-/ ;) :P ;) :-/







Wie gesagt, formulierungstechnitsch spitz- und finditsch- aber so isset nun mal... ;D ;D :P :-* :P ;D ;D
Meister der symmetrischen Smileys!!! :D 8) :P :cursing: :thumbsup: :cursing: :P 8) :D

Re: Frage bezgl. Strafanzeige der Staatsanwaltscha

Donnerstag, 31. Januar 2008, 14:14

Letztlich sollte man auch nicht zu lässig fahren ...

... aber zugelassen sollte der Wagen schon sein.

Re: Frage bezgl. Strafanzeige der Staatsanwaltscha

Donnerstag, 31. Januar 2008, 17:12

Zitat von »Y0Gi«

Letztlich sollte man auch nicht zu lässig fahren ...

... aber zugelassen sollte der Wagen schon sein.


Aaargh... Wortwitz ick hör Dir trapsen... ;o)
When you come across a big kettle of crazy, it's best not to stir it.

Muhahahahahaha, pwned du kacknoob!
*gockel gockel boaarrcck*

Re: Frage bezgl. Strafanzeige der Staatsanwaltscha

Donnerstag, 31. Januar 2008, 21:13

nene... mir gehts gut... hatte "bloß" ne leichte beckenfraktur und ne beinprellung
2 wochen nach dem unfall war alles wieder ok :)


cu

Re: Frage bezgl. Strafanzeige der Staatsanwaltscha

Freitag, 1. Februar 2008, 11:53

na sei froh dass es "nur" eine leichte beckenfraktur war... da laufen ein paar richtig fette adern in der gegend herum...
gab schon genug leut, die aufgrund einer beckenfraktur an inneren blutungen gestorben sind - leider
8) there is no gravity - the world sucks 8)

Re: Frage bezgl. Strafanzeige der Staatsanwaltscha

Freitag, 1. Februar 2008, 12:06

Zitat von »Y0Gi«

Letztlich sollte man auch nicht zu lässig fahren ...

... aber zugelassen sollte der Wagen schon sein.




Achso, du willst uns freiwillig die SILO mit diesem eine horrende Zahlung an das Phrasenschwein auslösenden Post finanzieren... ;D ;D :-* :P :D :P :-* ;D ;D
Meister der symmetrischen Smileys!!! :D 8) :P :cursing: :thumbsup: :cursing: :P 8) :D

Re: Frage bezgl. Strafanzeige der Staatsanwaltscha

Freitag, 1. Februar 2008, 15:26

"Öffentliches Interesse?!"

Es kann aber auch so kommen, das die Staatsanwaltschaft ein Verfahren verweigert!

Stichworte:

Rentner töte guten Kumpel durch Ignoranz(unbedingt zwischen die Gruppe(5) Motorradfahrer auf Bundesstraße einbiegen).
Staatsanwalt fordert die Witwe auf, die Klage als Nebenklägerin zurück zu ziehen.
Witwe weigert sich.
Staatsanwalt stellt Verfahren "mangels Öffentlichem Interesse" ein!!! ??? :'(
Schöne Grüße....

*äh glückselige fasnet älläh*