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Sorry das ich anstaat ein h ein n geschriben habe !!!
(Ps: man kan über treiben)
Zitat von »cronix«
Wenn ich das jetzt auch richtig verstanden habe, bei Garantie (falls man diese angeboten bekommt) kann man also immer verlangen, dass man einen funktionstüchtigen Gegenstand erhält, bei der Gewährleistung kann das Probleme nach 6 Monaten geben.
Zitat von »cronix«
D.h. in den meistens Fällen wo die Gewährleistung (wegen Beweislast) nicht mehr greift, sollte man sich eigentlich direkt mit dem Hersteller in Verbindung setzen, denn dieser gibt ja meines Wissens heutzutage auch fast immer 2 Jahre Garantie ?
Zitat von »Draco«
Nein. Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, MUSS ZWINGEND vom Hersteller gegeben werden. Aber nach 6 Monaten liegt die Beweispflicht beim Käufer, sprich du musst beweisen, daß der Defekt durch Fehler vom hersteller verursacht wurde.
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