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Krampus

Senior Member

Gewährleistungsfrage

Mittwoch, 19. März 2008, 16:53

Hallo allerseits,

ich hab entweder in der c't gelesen oder im Fernsehen gehört (ist schon ein paar Wochen her), daß es ein Urteil gibt, daß man sich im Gewährleistungsfall (< 6 Monate) nicht darauf einlassen muß, daß der Händler ein defektes Teil zum Hersteller schickt und man dann auf die Reparatur ewig wartet.

Weiß jemand von euch, wo dieser Artikel stand bzw. im Fernsehen kam? Die c't-Artikelsuche und Google haben mich nicht weitergebracht...

Danke schon mal :)

cronix

God

Re: Gewährleistungsfrage

Mittwoch, 19. März 2008, 17:03

Wenn ich dass jetzt richtig hinbekomme, hast du das Recht auf Nacherfüllung, dabei kannst du dir aussuchen ob du die Sache repariert haben willst oder einen Austausch haben willst.

Krampus

Senior Member

Re: Gewährleistungsfrage

Mittwoch, 19. März 2008, 17:26

das weiß ich schon. Nur die meisten schließen das per AGB aus und nehmen sich das Recht auf 2-3 Nachbesserungen. Und dazu schicken sie das Teil dann zum Hersteller.

Und mir gings jetzt hauptsächlich um besagten Artikel/Beitrag wo das Urteil erwähnt wird, daß der Händler das nicht so einfach darf.

cronix

God

Re: Gewährleistungsfrage

Mittwoch, 19. März 2008, 17:28

Hmm okay, das hatte ich unsre Rechtlehrerin auch mal gefragt, ihre Antwort war etwa so, dass der Händler wegen zu hohen Kosten etc bei Selbstreparatur, diese auch bei einer anderen Firma machen lassen kann :/

KingofBohmte

Senior Member

Re: Gewährleistungsfrage

Mittwoch, 19. März 2008, 20:55

Jop, im BGB steht meines Wissens irgendwo, dass der Händler den Kundenwunsch aus Kostengründen, v.a. wenn die Nachbesserung nach Kundenwunsch im Blick auf den Gesamtwert zu kostenintensiv ist, ausschlagen kann.

Das Recht auf zwei Nachbesserungsversuche nehmen sich Händler übrigens nicht raus, das steht ihnen zu. Beim dritten nicht erfolgreichen Versuch der Nachbesserung innerhalb der Gewährleistungszeit hast du als Kunde dann das Recht vom Vertrag zurück zu treten, ich glaube so war das.


Ob es nun ein Urteil dazu gibt, dass der Händler den Kundenwunsch nicht mehr ausschlagen darf, wage ich doch sehr zu bezweifeln. Ich habe irgendwann aber auch mal im TV den Hinweis gehört der Kunde könne im bestimmten Rahmen auf eine bestimmte Art der Nachbesserung bestehen, der Händler könne dies aber unter bestimmten Umständen verneinen. Aufgeschrieben habe ich mir das Urteil nicht, da es, wie gesagt, entsprechend im BGB liegt.

Lev

God

Re: Gewährleistungsfrage

Donnerstag, 20. März 2008, 00:05

ich vermute mal ins blaue dass es ihm gerade darum geht dass das teil nicht repariert werden soll.

Sprich ich kaufe z.B. bei nem Händler eine defekte Grafikkarte, bring die zurück weil defekt und der Händler schickt sie ein ohne eine neue Karte (von denen ganz zufällig 20 Stück hinter der Theke liegen) rauszurücken.
"When mountains speak, wise men listen" - John Muir

KingofBohmte

Senior Member

Re: Gewährleistungsfrage

Donnerstag, 20. März 2008, 18:37

Das braucht er ja auch nicht. Du als Kunde hast auch keinen Einblick in das Geschäft des Händlers, es kann sein, dass das auch Ausstellungsstücke sind, die Dinger einfach Dummies sind, die ebenfalls defekt sind und nur zwischengelagert werden - was natürlich extrem "blöd" wäre - Vorbestellungen, bereits verkauft, usw. usf.

Die einzige Aufgabe des Händlers bei einem Gewährleistungsfall ist es die Ware zunächst nach Kundenwunsch, dann aber nach seinen Möglichkeiten in angemessener Zeit nachzubessern. Ob er dann direkt Neuware ausgibt bei Anlieferung ist Sache des Händlers und vor allem sein Risiko.

Eikman

Moderator

Re: Gewährleistungsfrage

Donnerstag, 20. März 2008, 20:01

Wie sieht es eigentlich bei selbst konfigurierten und dann beim Händler zusammengebauten Rechnern aus, wenn die defekt ankommen? FAR ist da ja leider nicht, weil nach Kundenwunsch gefertigt. Wieviel Reparaturzeit darf sich der Händler da nehmen? Das Geld hat er schließlich auch schon auf dem Konto.

Lev

God

Re: Gewährleistungsfrage

Freitag, 21. März 2008, 16:38

ich glaub viel genauer als "angemessene Zeit" wirds da kaum gehen, ne nach Produkt und Grad der Kundenanpassung kann das ja ziemlich schwanken
"When mountains speak, wise men listen" - John Muir

KingofBohmte

Senior Member

Re: Gewährleistungsfrage

Freitag, 21. März 2008, 18:24

Jop, konkrete Angaben zu Zeiträumen gibt das Gesetz nicht her. Ich meine aber mal gehört zu haben, dass sechs Wochen eine angemessene Frist zur Nachbesserung der Ware ist.
Großartig länger habe ich bis auf eine Ausnahme 2003 auch nie darauf warten müssen, selbst nicht bei Nachbesserungen, die ins Ausland gingen.

Wenn es sich anbahnt, dass es länger wird, kostet es natürlich nix den Händler nach dem Stand der Dinge zu fragen oder der Ware von vorne herein eine entsprechende Frist auf den Weg zu geben