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Gebrauchtes Nutzfahrzeug - Gewährleistung?

Mittwoch, 23. April 2008, 14:57

Hallo,
ich möchte als gewerbetreibender einen gebrauchten LKW kaufen - von einem Gewerbetreibenden. Muss der Verkäufer eine Mindestgewährleistung erbringen, oder kann er alles ausschließen?

Re: Gebrauchtes Nutzfahrzeug - Gewährleistung?

Mittwoch, 23. April 2008, 15:19

zweiter treffer bei google: http://www.google.de/search?hl=de&client…ta=lr%3Dlang_de

Zitat

Vorab sei angemerkt, daß die gesetzliche Gewährleistung nur privaten Käufern zusteht. Gewerbliche Käufer haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Gewährleistung bzw. zwischen gewerblichen Handelspartern wird sie (soweit in Frage kommend) regelmäßig ausgeschlossen.

Re: Gebrauchtes Nutzfahrzeug - Gewährleistung?

Mittwoch, 23. April 2008, 16:32

Meiner Laienmeinung nach kommt bei Geschäften unter Händlern hier eher der §377 des Handelsgesetzbuches (HGB) zum Tragen.

Danach musst Du eine Eingangskontrolle vornehmen, also abchecken ob die Karre die richtige ist und ob sie die vereinbarte Qualität hat. Spätere Reklamationen sind nur möglich, wenn der Verkäufer einen versteckten Mangel arglistig verschwiegen hat (z.B. das berüchtigte "unfallfrei" trotz verzogenem Chassis...).

Aber wie gesagt - Laienmeinung, bin weder Kaufmann noch Anwalt.

Re: Gebrauchtes Nutzfahrzeug - Gewährleistung?

Donnerstag, 24. April 2008, 19:05

Zitat von »kuehlreactor«

Hallo,
ich möchte als gewerbetreibender einen gebrauchten LKW kaufen - von einem Gewerbetreibenden. Muss der Verkäufer eine Mindestgewährleistung erbringen, oder kann er alles ausschließen?



Geh einfach zu einem Autohändler und kaufe dort im "Fachhandel"
Der gibt Dir in jedem Fall eine Car Garantie und gut iss!
Ich finde aber das sich "ich bin in 5 Sekunden mit meinem Ferrari auf 100" immernoch besser anhört als "gestern hab ich mit meiner SSD nen 100GB Pornoordner in 5 Sekunden gezipt"
Wenn du den Baum, den du gleich treffen wirst, sehen kannst, nennt man das untersteuern. Wenn du ihn nur hören und fühlen kannst wars übersteuern!

Re: Gebrauchtes Nutzfahrzeug - Gewährleistung?

Donnerstag, 24. April 2008, 19:13

Als ob ein Händler kein Gewerbetreibender ist, bzw. das was an seinem Status als Gewerbetreibender ändert ::)
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Re: Gebrauchtes Nutzfahrzeug - Gewährleistung?

Donnerstag, 24. April 2008, 19:46

Zitat von »Limbachnet«

Meiner Laienmeinung nach kommt bei Geschäften unter Händlern hier eher der §377 des Handelsgesetzbuches (HGB) zum Tragen.

Danach musst Du eine Eingangskontrolle vornehmen, also abchecken ob die Karre die richtige ist und ob sie die vereinbarte Qualität hat. Spätere Reklamationen sind nur möglich, wenn der Verkäufer einen versteckten Mangel arglistig verschwiegen hat (z.B. das berüchtigte "unfallfrei" trotz verzogenem Chassis...).

Aber wie gesagt - Laienmeinung, bin weder Kaufmann noch Anwalt.


ist aber richtig deine "laienmeinung" ;)

Re: Gebrauchtes Nutzfahrzeug - Gewährleistung?

Donnerstag, 24. April 2008, 19:49

Zitat von »Mr.«

Als ob ein Händler kein Gewerbetreibender ist, bzw. das was an seinem Status als Gewerbetreibender ändert ::)


Doch tut es!
Es geht darum das er wohl eine Garantie haben will,
also dafür gibt es eine Car Garantie!

Ich selber bin ja Gewerbetreibender,
wäre ja noch schöner wenn ich nen Auto kaufe und dann keine Garantie bekäme.... ::)

Ist ja Quark! Das verstehst du jetzt dann wohl hoffendlich  :-*



Das worauf sich die Frage wohl bezieht ist, wenn er einen gebrauchten kaufen will von einem Gewerbetreibenden, der selber eben kein Autohändler ist.
Davon würde ich die Hände lassen!
Denn ein anderer Gewerbetreibender kann Dir eben keine Garantie geben, denn wie will z.B. ein Tischler eine Garantie auf einen beispielweise 3 Jahre alten Motor geben.....
Das wäre ja völliger Unsinn 8)
Gesetztlich ist das aber so das er Garantie geben müsste und das ist ja völliger Unsinn.

ERGO: Wenn du keinen Ärger möchtest, dann geh zum Händler und gut!
Ich finde aber das sich "ich bin in 5 Sekunden mit meinem Ferrari auf 100" immernoch besser anhört als "gestern hab ich mit meiner SSD nen 100GB Pornoordner in 5 Sekunden gezipt"
Wenn du den Baum, den du gleich treffen wirst, sehen kannst, nennt man das untersteuern. Wenn du ihn nur hören und fühlen kannst wars übersteuern!

Re: Gebrauchtes Nutzfahrzeug - Gewährleistung?

Donnerstag, 24. April 2008, 20:49

Zitat von »RedFlag1970«


Ich selber bin ja Gewerbetreibender,
wäre ja noch schöner wenn ich nen Auto kaufe und dann keine Garantie bekäme.... ::)


Oha! Gerade von einem Gewerbetreibenden sollte man eigentlich erwarten, dass er den Unterschied zwischen einer freiwilligen Garantie und der gesetzlichen Gewährleistung, nach der hier gefragt wurde, kennt. Thema knapp verfehlt ;-)

Re: Gebrauchtes Nutzfahrzeug - Gewährleistung?

Donnerstag, 24. April 2008, 22:19

Zitat von »Erklärbär«



Oha! Gerade von einem Gewerbetreibenden sollte man eigentlich erwarten, dass er den Unterschied zwischen einer freiwilligen Garantie und der gesetzlichen Gewährleistung, nach der hier gefragt wurde, kennt. Thema knapp verfehlt ;-)



Knapp,

aber hier geht es doch im eigentlichen darum ob man eine Gewährlesitung erbringen muß.

Ja, wie denn?
Beispiel:
Ein Tischler wird laut Gesetz dazu verpflichtet, aber wie kann er das denn?
Wenn ich mein Leasingwagen verballere sol ich auch eine Gewährleistung geben - ja aber wie denn?
Ich selber kann nicht mal sagen ob der Schaden vorher oder nachher eingetreten ist - sagen wir mal Motorschaden.

Und dann geht die ganze Schose los - Gerichtskosten, Anwaltskosten, Gutachterkosten......


ERGO:
Er soll zu einem Autohändler gehen, dort bekommt er eine Anschlußgarantie für Gebrauchtfahrzeuge und alles wird gut.

Just my two Cents zu dem Thema!
Ich finde aber das sich "ich bin in 5 Sekunden mit meinem Ferrari auf 100" immernoch besser anhört als "gestern hab ich mit meiner SSD nen 100GB Pornoordner in 5 Sekunden gezipt"
Wenn du den Baum, den du gleich treffen wirst, sehen kannst, nennt man das untersteuern. Wenn du ihn nur hören und fühlen kannst wars übersteuern!

Re: Gebrauchtes Nutzfahrzeug - Gewährleistung?

Donnerstag, 24. April 2008, 22:24

ein privat verkäufer braucht auch an einen privatkäufer keine garantie oder sonstigen ansprüche bieten.
von daher ist es doch im prinzip alles das selbe außer dass man beim kauf von einem gewerbetreibenden evtl noch die umsatzsteuer geltend machen kann. aber alle sonstigen ansprüche sind doch wie bei einem kauf von privat zu privat

bei gewerbetreibenden entfällt die gewährleistung vom verkäufer. die garantie beim händler ist davon aber unbeeinträchtigt.
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