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MKfies

Senior Member

Ist folgender Satz ein gültiger Kaufvertrag?

Montag, 28. April 2008, 21:29

"Ich bin mit dem Verkauf meines VW Passat 1,9 TDI aus 11/2001 Limousine, Navi, 2x Alu zum Preis von 5000 Euro an die Firma XXXX einverstanden."



Dieser Satz ist per Email an einen Händler gegangen.
Leider habe ich mich im Baujahr geirrt und habe den Kaufvertrag in einer weiteren Email, ein paar Minuten nachdem diese Email versendet wurde, verschickt.

Wollte mein PKW verkaufen. Habe bei google nach PKW Ankauf gesucht und ein Formular ausgefüllt. Habe mich noch gar nicht richtig nach den Gebrauchtwagenpreisen erkundigt und habe einfach mal 5000 Euro angegeben.
Zwei Minuten später, klingelt auch schon das Telefon und ein Händler ist dran. Er würde den Wagen sofort abholen. Allerdings nur, wenn ich ihm eine Email mit dem oben genannten Wortlaut schicken würde.
Das habe ich getan. Denn ich habe mir nichts dabei gedacht. Habe ihm gesagt, dass ich, wenn ich den Wagen doch nicht verkaufen will, ja absagen kann. Wir haben die Übergabe für Freitag 14 Uhr angelegt.

Nun habe ich bei mobile und auch bei Ebay gesehen, dass der Wagen eigentlich 7500 Euro bringen würde.

Der Händler rief mich an und sagte, ihm sei das Baujahr egal. Er nimmt ihn auch so. Obwohl es ein älteres Baujahr sei.
Ich sagte ihm, dass es mir leid tut aber ich ihn den Wagen nicht mehr verkaufen werde.

Da hat der Händler sofort mit Anwalt gedroht und das es ja ein vor dem Gesetz gültiger Kaufvertrag sei etc. etc.

Ich sagte ihm, das der Kaufvertrag nichtig sei, weil das Baujahr des PKW ja falsch ist.
Der Händler pochte weiterhin auf seinem Recht.

Nun habe ich vorhin eine Email mit folgendem Text bekommen:



Sehr geehrter Herr Klütz,

unter Hinweis auf die anliegende Vollmacht zeige ich an, daß die Firma XXXX XXXXX XXXXX, von mir vertreten wird.

Bekanntlich haben Sie am heutigen Tage den VW Passat Limousine, Klima, Alufelgen und einem Kilometerstand von 233.000 km an meinen Mandanten zum Kaufpreis von EUR 5.000,00 verkauft. Selbstverständlich hält mein Mandant an dem Vertrag fest. Ein von Ihnen erklärtes Widerrufsrecht ist nicht zu erkennen, zumal in Ihrem Angebot ein Baujahr des Fahrzeugs nicht mit angegeben worden ist, sondern lediglich die Erstzulassung.

Sie sind daher selbstverständlich zur Übergabe des Fahrzeugs verpflichtet, wobei als Übergabetermin der 2. Mai 2008 ver-einbart worden ist.

Sollte eine Übergabe am oben genannten Termin nicht erfolgen, weise ich schon jetzt darauf hin, daß mein Mandant Schaden-ersatzansprüche geltend machen wird, da Sie die Ihnen obliegende Vertragspflicht der Erfüllung verletzt hätten. Gleich-zeitig weise ich darauf hin, daß mein Mandant den Passat bereits zum Verkauf angeboten hat.

Sie dürfen davon ausgehen, daß Sie sich erheblichen Schaden-ersatzansprüchen meines Mandanten entgegensehen werden. Aufgrund der schuldhaft verletzten Vertragspflicht haben Sie auch die durch meine Einschaltung entstehenden Gebühren zu ersetzen.

Bitte teilen Sie umgehend mit, ob der Vertrag von Ihnen erfüllt wird, damit anderenfalls der eingetretene Schaden beziffert werden kann.


Mit freundlichem Gruß


Rechtsanwältin




Wie würdet Ihr handeln? Handelt es sich um einen gültigen Kaufvertrag? Soll ich das Schreiben einfach ignorieren?

Ich weiß, hier bekomme ich keine Rechtsauskunft. Die möchte ich hier auch gar nicht bekommen. Ich möchte nur Meinungen von Euch hören. Vielleicht hat jemand ähnliches erlebt.

Vielleicht ist hier jemand, der sich mit Gesetzen ein wenig auskennt?

Lunix

Senior Member

Re: Ist folgender Satz ein gültiger Kaufvertrag?

Montag, 28. April 2008, 21:35

Hm, selber schuld wenns in die Hose geht mal zu allererst... Am besten gleich zur wahl Mr. DAU 2008 bewerben als zweites....


Zum sachverhalt sage ich einfach mal das ich mit nicht vorstellen kann das Du das Auto abgeben musst, ich drücke Dir die Daumen.

Aber ich rate Dir mit der sache ganz flott zum Rechtsanwalt zu gehen und das prüfen zu lassen. Bis dahin stellst Du das Auto in Garage!

Zitat von »MKfies«


Ich weiß, hier bekomme ich keine Rechtsauskunft. Die möchte ich hier auch gar nicht bekommen.
Vielleicht ist hier jemand, der sich mit Gesetzen ein wenig auskennt?




Das war ein scherz oder ? :D
i5 2500k | MSI-P67A-GD55 | HD6950 @ 6970 | Intel SSD 80GB G2 | Samsung F3 1TB & Samsung F4 2TB | 8GB G.Skill

FRAGhouse

Senior Member

Re: Ist folgender Satz ein gültiger Kaufvertrag?

Montag, 28. April 2008, 21:35

Ich gehe mal davon aus, dass hier im Forum keine Juristen unterwegs sind.

Nachdem die Gegenseite bereits mit dem Anwalt auf der Matte steht, würde ich meine Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen und selbst auch zum Anwalt gehen.
BMW 320d (E46)

Max_Payne

God

Re: Ist folgender Satz ein gültiger Kaufvertrag?

Montag, 28. April 2008, 21:37

Ganz kurzer Tipp pack alles zusammen geh zum Anwalt und investiere ein paar Euro danach schläfst du besser und weist bescheid. Alles andere macht wenig Sinn und würde ich dir auch nicht empfehlen.


P.S. Wenn es richtig schnell gehen muss bieten einige Rechtschutzversicherungen Hotlines an bei denen man eine erste Auskunft bekommt.

Gruß Max Payne

MKfies

Senior Member

Re: Ist folgender Satz ein gültiger Kaufvertrag?

Montag, 28. April 2008, 21:38

Nein, das war kein Scherz. Vielleicht ist hier nur jemand, der so etwas ähnliches erlebt hat und der mir vielleicht sagen kann, Mensch, gucke Dir mal den Paragraphen XY an.

Und ich weiß, dass ich einen Fehler gemacht habe. Und da kann ich mich bestimmt bei der Dau-Wahl für anmelden.

Aber ich möchte hier keine verbindliche Rechtsauskunft haben.
Ich werde morgen früh gleich zu meinem Anwalt gehen. Das ist ganz klar.

x-stars

God

Re: Ist folgender Satz ein gültiger Kaufvertrag?

Montag, 28. April 2008, 21:38

In meinen Augen ist das ein Kaufvertrag (und der Hinweis, auch wenn alls mündlich gelaufen wäre, wär ein Vertrag tzustande gekommen, wobei du da vielleicht mit "ich kann mich aber an 7k Euro Kaufsumme erinnern" rausgekommen wärst, wobei du dir hier ja auch münlich ein Widerrufsrecht rausgenommen hast, falls du "Habe ihm gesagt, dass ich, wenn ich den Wagen doch nicht verkaufen will, ja absagen kann." wirklich zu ihm gesagt hast (Zeugen?)).

Geht es dir nur darum, dass du den Wert deines Wagens verschätzt hast? Da würd ich sagen, nächstes Mal vorher informieren und Pech gehabt :-/
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

fabelmann

God

Re: Ist folgender Satz ein gültiger Kaufvertrag?

Montag, 28. April 2008, 21:46

BGB AT ist zwar schon etwas her, aber wenn ich mich Recht erinnere ist das hier ein Eigenschaftsirrtum, § 119 II BGB. Inwiefern aber das Baujahr bei einem KfZ in der Verkehrsauffassung als wesentlich anzusehen ist, wird dir dein Anwalt/ BGB-Kommentar sagen.

Keine Gewähr oder sonstiges für o.g. Aussage.

Geh einfach zu einem Anwalt und fertig!

Manwe

God

Re: Ist folgender Satz ein gültiger Kaufvertrag?

Montag, 28. April 2008, 22:41

Kaufvertrag ohne Unterschrift?


Wenn das so einfach geht schick mir doch bitte eine eMail, dass du meinen 512 MB USB-Stick für 100 Euro kaufst..

dami1233

Senior Member

Re: Ist folgender Satz ein gültiger Kaufvertrag?

Montag, 28. April 2008, 22:46

Ist ne Willenserklärung und ist auch gültig (soweit ich mich richtig an die Recht Vorlesung erinnere).

dami

Nini2000

God

Re: Ist folgender Satz ein gültiger Kaufvertrag?

Montag, 28. April 2008, 22:58

1. such dir SACHKUNDIGE beratung

2. mach keine versprechen/zusagen, die du nicht halten kannst/willst

3. ein kaufvertrag muss nicht unbedingt durch eine unterschrift gültig werden. da reicht beidseitiges einverständnis (was du ja durch die email deinerseits abgegeben hast). es reicht ja theoretisch stillschweigendes einverständnis (siehe supermarkt an der kasse)..


4. trotzdem viel erfolg - dumm gelaufen, aber eine erfahrung reicher :-/

fabelmann

God

Re: Ist folgender Satz ein gültiger Kaufvertrag?

Montag, 28. April 2008, 23:16

Ein Kaufvertrag kann formlos geschlossen werden. Wichtig, aber nicht zwingenderweise nötig, ist die Schriftform nur bei bestimmten Verträgen ( z.B. Schenkung nach §§ 516, 518 I BGB).

Und solltest du erfolgreich anfechten kannst du dich auch schadensersatzpflichtig gegenüber deinem Vertragspartner machen, § 122 I BGB.

Du hast einfach Mist gebaut und musst den halt jetzt ausbaden. Da hilft auch das ganze Rumgeheule nicht. Man kann nicht einfach von Verträgen zurück treten, nur weil sie einem plötzlich nicht mehr passen, "pacta sund servanda".






Zettih

God

Re: Ist folgender Satz ein gültiger Kaufvertrag?

Montag, 28. April 2008, 23:49

Geh' zum Anwalt. Eine kurze Beratung wird nicht die Welt kosten.

Aber ich fürchte, dass das schlecht aussieht. Du hast den Wagen eingestellt, also eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots abgegeben. Der Händler hat sein Angebot abgegeben, den Wagen zum angegebenen Preis kaufen zu wollen und Du hast das Angebot per Mail bestätigt. IMHO ist das ein mustergültiger Vertragsabschluss.

neno

God

Re: Ist folgender Satz ein gültiger Kaufvertrag?

Dienstag, 29. April 2008, 00:54

Wie meine Vorredner schon sagten:

Willenserklärung beider Parteien liegt vor und da es in der BRD die Vertragsfreiheit gibt, reichen obige Angaben für einen makellosen Kaufvertrag aus.

Was aber vieleicht interessant sein könnte, wäre seine Schadensersatzforderung wenn du nicht verkaufst.
Denn wirklich viel Schaden kann ihm nicht entstanden sein.
ggf. Gebühren für Automarkt/Portal und organisierten Transport.
In wie weit diese Summe + Auslagen für die Rechtsvertretung noch etwas von den zu erwartenden 2.500 Euro Mehrgewinn übrig lassen, kann dir bestimmt dein Anwalt vorrechnen.
[V] ASUS P7P55D Deluxe, unbenutzt und originalverpackt aus Garantieaustausch

Zitat von »FUNKMAN«

Liquid Sunshine in the Dark...

Eikman

Moderator

Re: Ist folgender Satz ein gültiger Kaufvertrag?

Dienstag, 29. April 2008, 01:05

Verkaufe meinen Corsa. Bj. 98, fünf tolle Türen, 1,0l Motor, genug Sitze für 5 Personen und jeder hat einen Anschnallgurt. Die Aussenfarbe lässt sich mit einem dreckigen Rot wohl am ehesten beschreiben. Schiebedach hat er, Servolenkung, ABS und diverse Fenster natürlich auch. Für Regen gibt es praktische Schreibenwischer und dank des durchgezogenen Daches wird man auf keinem der Sitzplätze nass. Der Wagen ist mit vier Rädern auf dem Boden befestigt und das Lenkrad ist ergonomisch vor dem Fahrersitz angebracht.

Na, ist das ein Angebot? Dann lasst mal was hören. Das Startgebot liegt bei 24000€.

Nicht gut?

Achso, eigentlich wollt ich auch nur sagen:

Rechtsauskunft beim Rechtsanwalt und nicht im Forum. ZU!