Moin. Ich hab hier zwei Aufgaben zu einer Klausurvorbereitung und leider keine Lösungen :/
I.
In einer optischen Fertigung sollen zwei Glasplatten (Fläche 10 x 10 mm²) in einer
messtechnischen Apparatur möglichst parallel angeordnet werden. Die zulässige Toleranz für
die Abweichung von der Parallelität beträgt 0,2´. Bei einer Kontrollmessung mit einem
aufgeweiteten Laserstrahl (λ = 633 nm) werden zwei Interferenzmaxima im Abstand von 4,7
mm auf dem Plattenpaar gemessen. Ist die Toleranz eingehalten? Wie groß ist der gemessene
Winkel?
Hier hab ich echt keinen Anhaltspunkt, wie ich was angehe. Die Abweichung der Parallelität... weiss nich genau ob das Grad sein soll oder Minuten oder was weiss ich.
II.
Ein rechtwinkliges Prisma soll als 90°-Umlenkprisma für weißes Licht betrieben werden. Wie
weit darf der Einfallswinkel des weißen Lichtbündels auf die Seitenfläche des Prismas von der
Senkrechten abweichen, damit noch für alle spektralen Bestandteile Totalreflexion auftritt
(nblau = 1,5205 und nrot = 1,5049)?
Hier hab ich die ÜBerlegung, dass ein weisser Strahl kaum abweichen darf von der senkrechten (90°)... und wenn ich das Brechungsgesetz zu grunde lege:
n1*Sin Phi1 = n2*Sin Phi2
und dann also für n1=1, also luft setze und sin Phi1=90°=>1 sowie n2=nblau, dann komm ich auch nen Phi2 von ~41°
Das kann ich mir aber nich vorstellen.
wenn ich jetzt mal rumspinne und einfach mal arcsin(nblau-nrot) rechne komme ich auf nen abweichungswinkel von 0.89°
das erscheint mir viel plausibler... aber im grunde bin ich ahnungslos
Kann mir jemand hier bei diesen beiden Fragen weiterhelfen?