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Jey

unregistriert

Was darf unser ang. Vermieter alles fragen... ?

Mittwoch, 9. Juli 2008, 20:47

Hallo,

meine Freundin und ich sind momentan auf der Suche nach einer neuen Wohnung. Wir haben uns letzten Samstag auch eine schöne 2-Zimmer Wohnung angeschaut die uns zusagt. Nun kommen uns die Vermieter (ehepaar Anfang mitte 50) aber sehr vorwitzig vor daher würde mich mal interessieren was ein Vermieter alles fragen darf bzw. worüber ich ihm Auskunftspflichtig bin.

Wir bekamen Montags telefonisch bescheid das Sie sich nochmal mit uns treffen wollten um nochmal alles genauer zu besprechen. Sie "bestanden" schon fast darauf dass das Treffen in unserer jetzigen Wohnung stattfindet (schaun wie wir jetzt leben)

Das Treffen war gestern Abend. Nach fragen über Herkunft, Job und Verhältniss wollten sie dann noch eine Schufa-Selbstauskunft. Das verstehen wir ja gerade noch so aber nach einem weiteren Telefonat gerade eben wollen sie jetzt auch noch die letzte Lohnabrechnung von meiner Freundin und mir. Das finde ich ehrlich gesagt ein wenig unverschämt.

Haben sie überhaupt das Recht das einzufordern ?

Übrigens: Der Vermieter arbeitete bei der Volksbank wie wir erfahren haben, beim Treffen gestern wollte er wissen bei welcher Bank wir denn währen. Da kommt bei mir gleich der Gedanke hoch das er unsre Konten anschaun will was er wohl auch mit Sicherheit gemacht hat :- /


Habt ihr sonst noch irgendwelche Tips oder Ratschläge ?

Die Wohnung ist nicht ganz billig für ihre Größe aber wäre für uns bezahlbar. Aber da wir jetzt schon so "durchleuchtet" werden haben wir für die Zukunft eher schlechte Vorstellungen dort ruhig Wohnen zu können.
Anfangs waren wir echt begeistert von der Wohnung aber mittlerweile wissen wir echt nicht mehr was wir davon halten sollen.

M.f.G. Jochen

1BIT

Senior Member

Re: Was darf unser ang. Vermieter alles fragen...

Mittwoch, 9. Juli 2008, 20:56

Servus

Was der Vermieter jetzt alles darf und was nicht kann ich nicht genau sagen. Aber bist du sicher das du die Wohnung unter den Umständen noch haben möchtest? Wenn der jetzt schon so ein Theater macht wie soll denn das in Zukunft werden.

Als ich meine jetzige Wohnung vor 8 Jahren angemietet habe mußte ich auch eine Lohnabrechnung vorweisen.

Gruß
Verkaufe Aquapower Preis VHS

Re: Was darf unser ang. Vermieter alles fragen...

Mittwoch, 9. Juli 2008, 20:59

nen nachweis über nen festes einkommen ist eigentlich nicht unüblich.
aber wofür die bank relevant ist ist fraglich

Re: Was darf unser ang. Vermieter alles fragen...

Mittwoch, 9. Juli 2008, 21:09

Nach einer Lohnabrechnung zu fragen ist nicht unüblich. Fragen darf er übrigens ALLES. Worauf Du *antworten* möchtest, das ist allein Deine Entscheidung.

Aber es ist seine Wohnung, er kann sich aussuchen, an wen er sie vermietet. Wenn er von anderen Bewerbern befriedigendere Antworten bekommt...

Tja. Wenn Du wirklich ein schlechtes Gefühl bei dem Vermieter hast, dann such' lieber weiter. Aber wie gesagt - nach der Lohnabrechnung wirst Du öfter gefragt werden.

Re: Was darf unser ang. Vermieter alles fragen...

Mittwoch, 9. Juli 2008, 21:09

bei mir wollte der vermieter die unterschrift meiner eltern,

das falls ich net zahlen kann meine eltern einspringen.
(bin student)

aber in meine vorherige wohnung hätte ich meinen vermieter nicht eingeladen.

allerdings, muss ich zugeben wenn ich im fernshen diese berichte über mietnomaden sehe kann ich die vermieter auch verstehen.

Re: Was darf unser ang. Vermieter alles fragen...

Mittwoch, 9. Juli 2008, 21:20

Darf ich den Thread zu einer eigenen Frage mißbrauchen, die in eine etwas ähnliche Richtung geht ? Ich hoffe es mal... *lieb gugg*

Was darf in einem Bewerbungsgespräch seitens der Firma alles gefragt werden und auf welche Fragen muss man nicht antworten? Ich meine irgendwo aufgeschnappt zu haben, dass manche Fragen "verboten" sind, z.B. das Gehalt im alten Job oder die Kündigungsgründe (falls man selber gekündigt hat) usw. Gibts da was? Google spuckt nur Käse aus.


Zum Thema hier: Es kommt natürlich immer auf die Rahmenbedingungen an, aber ich hätte mich persönlich beleidigt gefühlt, wenn mein Vermieter zu mir nach Hause hätte kommen wollen oder gar eine Lohnabrechnung sehen will. Dafür gehe ich auch in vernünftiger Kleidung und mit ausreichend Niveau zu solchen Terminen. Ich finde zu sowas gehört grundsetzlich IMMER etwas Vertrauen.

Gelöschter Benutzer

unregistriert

Re: Was darf unser ang. Vermieter alles fragen...

Mittwoch, 9. Juli 2008, 21:21

Schufa ist ok, Lohnabrechnungen auch. Ist ja nur fair, denn der Vermieter möchte ja auch gerne regelmässig sein Geld haben ;-)

Ob Du schwanger, Homo oder Hetero, Jude oder Christ bist, das alles sollte den Vermieter hingegen NICHT interessieren. Fragen werden sicherlich einige, aber antworten musst Du nicht (wahrheitsgemäss).

Generell solltet ihr euch, unanhängig aller Fragen, sympathisch sein...

@Draco : Du MUSST gar nichts beantworten, und er MUSS Dir auch nicht den Job geben. So einfach ist das :-) Lügen darfst Du z.B. bei Fragen zur Schwangerschaft, ohne dass es Dir später negativ ausgelegt werden kann.

Re: Was darf unser ang. Vermieter alles fragen...

Mittwoch, 9. Juli 2008, 21:41

Zitat von »Draco«

Darf ich den Thread zu einer eigenen Frage mißbrauchen, die in eine etwas ähnliche Richtung geht ? Ich hoffe es mal... *lieb gugg*

Was darf in einem Bewerbungsgespräch seitens der Firma alles gefragt werden und auf welche Fragen muss man nicht antworten? Ich meine irgendwo aufgeschnappt zu haben, dass manche Fragen "verboten" sind, z.B. das Gehalt im alten Job oder die Kündigungsgründe (falls man selber gekündigt hat) usw. Gibts da was? Google spuckt nur Käse aus.


Zum Thema hier: Es kommt natürlich immer auf die Rahmenbedingungen an, aber ich hätte mich persönlich beleidigt gefühlt, wenn mein Vermieter zu mir nach Hause hätte kommen wollen oder gar eine Lohnabrechnung sehen will. Dafür gehe ich auch in vernünftiger Kleidung und mit ausreichend Niveau zu solchen Terminen. Ich finde zu sowas gehört grundsetzlich IMMER etwas Vertrauen.


zulässig sind sind Fragen nach arbeitsrelevanten Umständen (z.B. einen Buchhalter über Finanzverhältnisse fragen ist ok - einen Bäcker nicht. Oder einen Chauffeur nach Verkehrsdelikten fragen ist ok - einen Ingenieur nicht)
unzulässig sind z.B. Fragen nach Schwangerschaft, Heiratsabsichten etc.
Nur wenn antworten, dann ehrlich.

dami

Re: Was darf unser ang. Vermieter alles fragen...

Mittwoch, 9. Juli 2008, 21:45

Hab ab Herbst eine Wohnung mit zwei Freunden, dort wollte man, dass wir das dreifache einer Monatsmiete als regelmäßiges Einkommen nachweisen. Da wir jeder eine Ausbildungvergütung erhalten, war das kein Problem (Kopie vom Ausbildungsvertrag), aber man stelle sich vor, man wollte als Einzelbewohner oder mit Frau/Freundin (die am Ende gerade in Mutterschaftsurlaub gegangen ist, oder aus anderen gründen nicht arbeitet), wie soll man da mal eben 1500Euro im Monat nachweisen:o
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Re: Was darf unser ang. Vermieter alles fragen...

Mittwoch, 9. Juli 2008, 21:54

naja- das bedeutet eben die dreifache sicherheit... wer sich alleine die wohnung leisten kann, sollte auch so leistungsfähig sein wie drei ;)
was macht der vermieter, wenn einer von euch nicht zahlt/zahlen will? er greift sich einen anderen der wg.

Re: Was darf unser ang. Vermieter alles fragen...

Mittwoch, 9. Juli 2008, 21:57

Zitat von »x-stars«

Hab ab Herbst eine Wohnung mit zwei Freunden, dort wollte man, dass wir das dreifache einer Monatsmiete als regelmäßiges Einkommen nachweisen. Da wir jeder eine Ausbildungvergütung erhalten, war das kein Problem (Kopie vom Ausbildungsvertrag), aber man stelle sich vor, man wollte als Einzelbewohner oder mit Frau/Freundin (die am Ende gerade in Mutterschaftsurlaub gegangen ist, oder aus anderen gründen nicht arbeitet), wie soll man da mal eben 1500Euro im Monat nachweisen:o

Das ist aber eigentlich schon richtig so.

Wer weniger verdient kann sich eigentlich so eine Wohnung dann nicht auf Dauer leisten... (Alternativ wollen diedann gerne nen Bürgen haben...)
c++: The power, elegance and simplicity of a hand grenade.

Re: Was darf unser ang. Vermieter alles fragen...

Mittwoch, 9. Juli 2008, 22:22

Zitat von »dami«

Nur wenn antworten, dann ehrlich.

dami

Jein. Ob man ehrlich antworten sollte kommt auf die Frage an.
Wenn jemand nun fragt: "Sind sie homosexuell?" dann musst du darauf ganz bestimmt nicht ehrlich "Ja" antworten, wenn du es bist.

Re: Was darf unser ang. Vermieter alles fragen...

Mittwoch, 9. Juli 2008, 22:37

Kann mich zur ursprünglichen Frage nur anschließen, eigentlich wurde nichts wirklich ungewöhnliches verlangt, abgesehen von der Bank. Aber ob das wirklich irgendwelche Absichten hatte, kann man natürlich nicht wissen. Vielleicht wars einfach nur weil er selber bei ner Bank arbeitet und Interesse dran hatte?

Schufa-Auskunft und Lohnnachweis sind jedenfalls nicht unüblich. Auch der ungefähr 3fache Lohn der Miete ist ein Daumenwert der durchaus gängig ist.
C programmers never die. They are just cast into void. Neues moddingtech.de Portal online!

den

Senior Member

Re: Was darf unser ang. Vermieter alles fragen...

Mittwoch, 9. Juli 2008, 22:39

auf wohnungssuche bekamen wir damals schon umfangreiche fragebogen zugesandt, bevor wir überhaupt einen fuß in die wohnung gesetzt hatten. derlei vermieter sind bei mir von vorneherein rausgeflogen. fragen zu beruf lasse ich mir gefallen, aber alles was darüber hinaus geht, wurde von mir nicht beantwortet. dann lieber weitersuchen.
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

Re: Was darf unser ang. Vermieter alles fragen...

Mittwoch, 9. Juli 2008, 23:16

Zitat von »Draco«

Gibts da was? Google spuckt nur Käse aus.

Unter Einbeziehung von "Vorstellungsgespräch" finde ich da haufenweise brauchbares (ein Beispiel). Vor einigen Monaten bin ich auf einer guten Site gelandet, finde sie aber nicht mehr wieder. Letztlich haben die ihr Wissen auch irgendwoher, daher dürfte sich inhaltlich Vieles decken.

Re: Was darf unser ang. Vermieter alles fragen...

Mittwoch, 9. Juli 2008, 23:31

ich denk mal, wenn man heut zu tage eine wohnung vermietet ist das risiko, sich "assis" oder Mietnomaden einzufangen schon recht hoch.

Und Ich wollte das als Vermieter nicht erleben wollen.

Klar muss man die Wohnung nicht nehmne.. aber wenn man die haben will, und der Vermieter eigentlich kein komischer Mensch ist, sondern einfach nur infos will... isses doch egal.

Das mit "bei welcher bank" finde ich allerdings auch komisch.
Westerwälder ist das höchste was der Mensch werden kann!

Re: Was darf unser ang. Vermieter alles fragen...

Donnerstag, 10. Juli 2008, 14:39

Indiskretion könnte man durchaus unter "komisch" verbuchen. Wer sich schon bei der Mietvereinbarung als Kontrollfreak deutlich durchblicken lässt, wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch das weitere Treiben in der Mietsache in Augenschein nehmen. Wer sich und sein Leben gerne wissentlich unter die Beobachtung anderer stellt, kann auch gleich in der Londoner CCTV-Innenstadt ohne Zelt campieren.

Im Ernst: Dass die bei der ersten kleinen Geburtstagsfeier mit einem halben dutzend guter Freunde schon kurz nach 22 Uhr auf der Matte stehen, ist fast anzunehmen. Schade um die Wohnung, aber bei 'ner größeren Mietgesellschaft bspw. wollen die nur wissen, dass für ausreichenden Fluss von Finanzmitteln gesorgt ist und die geplante Wandfarbe und der Taillenumfang deiner Freundin ist denen egal.

Wie heißt es doch? "Andere Vermieter haben auch schöne Wohnungen." ;)

El_PResidente

Füchschen Alt-Meister

Re: Was darf unser ang. Vermieter alles fragen...

Donnerstag, 10. Juli 2008, 14:59

Ich kann dem weitestgehend beipflichten.
Das sind alles ganz normale Fragen. Ihr müsst Euch mal in die Rolle des Vermieters denken, der seine Immobilie als Teil der Altersvorsorge betreibt. Der will ganz sicher das seine "Rente" in guten Händen ist und einen sicheren Ertrag erwirtschaftet.

Was meint Ihr was man da alles erlebt. Und leider machen eben diese schlechten Erfahrungen einen Vermieter auch immer vorsichtiger und Misstrauischer. Das ist der einzige Grund für diese Fragerei.
ICh habe, als ich meine ausgesprochen schöne und frisch renovierte (Neues Bad, Fliesen, Bodenbeläge) Wohnung vermietet habe, wirklich lange gesucht udn so einiges unverschämtes bzw. "linkes" erlebt.
Ich hab mir dann auch die 2 letzten Lohnabrechnungen zeigen lassen, eine Schufa-Auskunft vorbehalten und einige Fragen zur Dauer der Anstellung, Beruf, Lebensplanung (vor allem in Bezug auf Kinder) gestellt.
Nu meine Entscheidung für die jetzige Mieterin viel nicht aufgrund der Antworten wie der zukünftige Mieter es erwartet.
Es ging mir um einen Eindruck und ein Gefühl für den zukünftigen Mieter.
Lediglich die reinen Fakten (Einkommen, Schufa, und Kinderwunsch) wären sicher K.O-Kriterien gewesen. da habe ich dann aber auch deutlich gesagt: "Es tut mir leid, ich möchte nicht an Personen ohne regelmäßiges Einkommen vermieten".
Denkt mal darüber nach was der Vermieter möchte und wie schwierig es für ihn ist. Übermässige Kontrolle ist aber sicher kein guter Mietpartner.

El_PResidente
. . . . . . . 19.07.2019 8) 8) 8) 8) :D . . . ... :D 8) 8) 8) 8)

Re: Was darf unser ang. Vermieter alles fragen...

Donnerstag, 10. Juli 2008, 16:33

Volle Zustimmung - nur das mit dem Kinderwunsch finde ich immer wieder seltsam. Es soll ja gelegentlich vorkommen, dass der Wunsch nicht unbedingt gegeben ist, aber die Gelegenheit - und dass das nicht unbedingt erwünschte Ergebnis der Gelegenheit dann doch freudig akzeptiert wird... ;)

Und dann? Kündigung wegen vom Vermieter unerwünschter Schwangerschaft? Das fände ich daneben - aber so richtig. >:(

Dass man im Vorfeld schon mal darauf hinweist, dass die Wohnung erfahrungsgemäß zu klein/unpassend geschnitten/whatever für eine Familie mit Kindern ist und daher vorzugsweise an Paare ohne Kinder vergeben wird, das steht natürlich auf einem anderen Blatt und wäre sicherlich sinnvoll.

Re: Was darf unser ang. Vermieter alles fragen...

Donnerstag, 10. Juli 2008, 17:01

ok. bei allem berechtigten interesse der vermieter sind indiskrete fragen entlarvend. die frage nach "beabsichtigtem kinderwunsch" ist extrem abwegig aus den gründen, die limbachnet schon genannt hat.
ich würde in so eine wohnung nicht einziehen. ich würde allerdings auch nie vermieten.
geld ist seit jahren bei immobilien- sonderobjekte ausgenommen- eh nicht mehr zu verdienen. das geht anders stressfreier.