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Les_Conrads
God
Zitat von »Lev«
ich frag mich ja wann die autoindustrie anfängt en used-look anzubieten![]()
Zitat
Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte.
den
Senior Member
Zitat von »Stefan«
Hi ..
wie unterschiedlich doch das ist was man zu wissen meint. Wäre nett wenn hier jemand mit Quellen für Aufklärung sorgen könnte.
1. gibt es mMn ein Gesetz, was dem Händler/Hersteller max. 6 Wochen einräumt.
Zitat
2. da ein Aufwand entstanden ist, darf der Händler auch Versand-/Aufwandskosten in Rechnung stellen. Wenn der ARtikel natürlich wirklich defekt ist fällt das nicht an. Wenn aber ein Kunde etwas falsch installiert soll der Händler bezahlen ? Könnte aber für D schon wieder passen.
Zitat von »Stefan«
Hi ..
wie unterschiedlich doch das ist was man zu wissen meint. Wäre nett wenn hier jemand mit Quellen für Aufklärung sorgen könnte.
1. gibt es mMn ein Gesetz, was dem Händler/Hersteller max. 6 Wochen einräumt.
2. da ein Aufwand entstanden ist, darf der Händler auch Versand-/Aufwandskosten in Rechnung stellen. Wenn der ARtikel natürlich wirklich defekt ist fällt das nicht an. Wenn aber ein Kunde etwas falsch installiert soll der Händler bezahlen ? Könnte aber für D schon wieder passen.
Gruß
Stefan
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