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@re@50

Foren-Inventar

Rechtliche Frage

Montag, 21. Juli 2008, 12:21

Morgen,

ich hab hier eine Rechtliche Frage.

Und zwar habe ich mit letzten Donnerstag eine CPU gekuft (E7200 Boxed), diese ließ sich mit dem mitgelifertem Orginal Kühler nicht einwandfrei kühlen (80°C im Bios und unter windows nicht unter 75°C zu bekommen intel sagt maximal 74,1°C für die cpu).

Heute habe ich die CPU zum Händler zurückgebracht, die wollen die CPU erst testen, wenn sie wirklich defekt ist schicken sie die zu intel und ich muß solange warten bis die cpu von intel zurück kommt (4-6wochen).
Wenn die CPU aber I.O ist (wovon ich nicht ausgehe) dann kostet mich das 10€.

Ist das Rechtens (also das ich auf eine 4 Tage alte CPU 4-6 wochen warten muß)?

mfg

LeifTech

God

Re: Rechtliche Frage

Montag, 21. Juli 2008, 12:29

ja das ist rechtens. du musst dem haendler die chance geben das ding zu reparieren

Les_Conrads

God

Re: Rechtliche Frage

Montag, 21. Juli 2008, 12:41

[ianal]
Generell ist das richtig, du muss ihm quasi ständig ne 2. chance geben.

Es hat aber auch immer was mit der Zumutbarkeit zu tun... 4 bis 6 Wochen find ich persönlich n bissl krass. Im Extremfall ist das ein über 1-monatiger Ausfall eines Rechners (z.B. mangels Kohle für ne Ersatz-CPU).

Ich würd drauf pochen, dass die Zeit unzumutbar ist, und eine andere Lösung gefunden werden muss.
[/ianal]

Zitat von »Lev«

ich frag mich ja wann die autoindustrie anfängt en used-look anzubieten :huh:

@re@50

Foren-Inventar

Re: Rechtliche Frage

Montag, 21. Juli 2008, 12:45

Die haben mir vorgschlagen das ich eine Tray zu kaufe und die nachdem meine cpu von intel wieder zurück ist, wieder abgeben kann aber nur noch 50% vom geld bekomme weil sie ja gebraucht ist.

btw.: in dem Laden kauf ich nix mehr, unfreundlich und denken jeder der in den Laden kommt hat keine ahnung von Computern und wird für dumm verkauft.

Dude

Full Member

Re: Rechtliche Frage

Montag, 21. Juli 2008, 13:12

Also das du was zahlst, für den Test der CPU ist nicht ok.
Das wollte son Laden auch bei mir mal machen, wo ich sagte, dass der Netzwerkanschluss nicht geht. Allerdings kamen sie mit der 40€ Rechnung erst nachdem sie das Mainbard getestet hatten.

Das mit der Wartezeit ist leider nunmal so. Du kannst allerdings die CPU zurückgeben, wenn sie dir ein 14Tage Rückgaberecht einräumen.

@re@50

Foren-Inventar

Re: Rechtliche Frage

Montag, 21. Juli 2008, 13:32

Rückgaberecht haben die von 14Tagen aber nicht bei Boxed CPU's weil die verpackung geöffnet wurde und sie diese nun nicht mehr verkaufen können.

futureintray

God

Re: Rechtliche Frage

Montag, 21. Juli 2008, 13:33

Oo
also ne tray anbieten und dafür auch noch 50% miete zu zahlen is schon was heftig, sogar unverschämt.

rest wurde ja schon beantwortet.

deswegen find ich inet bestellungen so gut,
2 wochen rückgaberecht ohne nen grund nennen zu müssen.

und der service, den ja hier immer wieder welche anpreisen,
der ist trotz hoher preise bei mir im lokalstore zumindestens nicht vorhanden.

das bsp von area bestätigt meine persönliche meinung nur schon wieder,
eigentlich würde ich ja mehr service erwarten, sprich nen tray ausgeliehen bekommen bis repariert.
aber wohlgemerkt kostenlos...

@re@50

Foren-Inventar

Re: Rechtliche Frage

Montag, 21. Juli 2008, 13:35

naja nächstes mal wird nu noch bei atelco bestellt, da haben wir hier eine Filliale, ist zwar etwas teurer aber dafür 28 tage rückgaberecht und freundlicher service.

KingofBohmte

Senior Member

Re: Rechtliche Frage

Montag, 21. Juli 2008, 13:40

War es bei den Kosten nicht sogar so, dass die nur auf den Kunden umgelegt werden dürfen, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Problem durch den Eingriff des Kunden stattgefunden hat?

Denn generell gilt ja die Annahme, dass die Ware fehlerfrei ist bzw. innerhalb der ersten sechs Monate der Fehler bereits vor dem Kauf bestanden habe. Und wenn nen Mangel besteht, dann ist es das Recht des Kunden den Mangel beseitigt zu bekommen. Hier besteht ja lt. Angaben definitiv ein Mangel. Dem Verbraucher darf dabei kein Fachwissen unterstellt werden.


Die Wartezeit ist unverschämt und ich würde sogar definitiv überzogen behaupten. Man beachte bitte, dass es sich um absolute Neuware handelt. Da steht eine Wartezeit von vier bis sechs Wochen in keiner Relation zur bisherigen Einsatzzeit.
Ich würde dem Händler daher eine angemessene Frist setzen, so aus der Erfahrung heraus weiß ich, dass es bei aktuellen Intels problemlos möglich ist den Prozessor innerhalb von acht Werktagen wieder auf dem Tisch liegen zu haben, inkl. Versandweg.
Vergess nicht, dass Du als Kunde das Recht besitzt entweder Instandsetzung oder aber Austausch zu fordern im Rahmen der Nacherfüllung. Ich würde dieses Recht nutzen. Der Händler darf dies nur ausschlagen, wenn der Auftrag unverhältnismäßig ist. Nach §439 Abs. 3 BGB heißt es zudem:

Zitat

Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte.

Für mich ist eine Wartezeit von vier bis sechs Wochen bei einer nicht einmal eine Woche alten Ware ein erheblicher Nachteil für den Käufer!

fabelmann

God

Re: Rechtliche Frage

Montag, 21. Juli 2008, 13:41

1. Setz dem Händler eine Frist von 3 Wochen. Mehr musst du nicht warten. Es ist schließlich nicht dein Problem festzustellen ob die CPU hin ist, sondern des Händlers.

2. Er darf im Fall, dass die CPU i.O. ist, keine 10 € verlangen. Ausschlaggebend ist, dass aus Laiensicht die gekaufte Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat.

3. Beschwerdebrief an Händler, dass du der Verbraucherzentrale von seinem Verhalten unterrichten wirst, sollte es zu Problemen kommen.

Stefan_K.

Moderator

Re: Rechtliche Frage

Montag, 21. Juli 2008, 15:26

Hi ..

wie unterschiedlich doch das ist was man zu wissen meint. Wäre nett wenn hier jemand mit Quellen für Aufklärung sorgen könnte.

1. gibt es mMn ein Gesetz, was dem Händler/Hersteller max. 6 Wochen einräumt.

2. da ein Aufwand entstanden ist, darf der Händler auch Versand-/Aufwandskosten in Rechnung stellen. Wenn der ARtikel natürlich wirklich defekt ist fällt das nicht an. Wenn aber ein Kunde etwas falsch installiert soll der Händler bezahlen ? Könnte aber für D schon wieder passen.

Gruß

Stefan

den

Senior Member

Re: Rechtliche Frage

Montag, 21. Juli 2008, 16:08

Zitat von »Stefan«

Hi ..

wie unterschiedlich doch das ist was man zu wissen meint. Wäre nett wenn hier jemand mit Quellen für Aufklärung sorgen könnte.

1. gibt es mMn ein Gesetz, was dem Händler/Hersteller max. 6 Wochen einräumt.

gibt es nicht. ist der kaufgegenstand mangelhaft, kann der käufer grds. nach §§ 437, 439 bgb nacherfüllung verlangen. gleichzeitig kann dem verkäufer eine angemessene frist zur nacherfüllung gemäß § 323 bgb gesetzt werden. in diesem falle würde ich 2 bis max. 3 wochen für angemessen halten. ansprechpartner ist der verkäufer, nicht intel oder der hersteller, wie lange die überprüfung dort dauert, ist ohne belang, der verkäufer kann unproblematisch durch eine neue cpu nacherfüllen. versäumt der verkäufer die gesetzte frist, kann der käufer zurücktreten, §§ 437 Nr. 2, 440, 323 bgb.

Zitat


2. da ein Aufwand entstanden ist, darf der Händler auch Versand-/Aufwandskosten in Rechnung stellen. Wenn der ARtikel natürlich wirklich defekt ist fällt das nicht an. Wenn aber ein Kunde etwas falsch installiert soll der Händler bezahlen ? Könnte aber für D schon wieder passen.

der verkäufer muss die zum zwecke der nacherfüllung anfallenden aufwendungen tragen, § 439 abs. 2 bgb, hierzu gehört auch der aufwand zum auffinden der ursache (bgh njw 91, 1604). ist die sache mangelfrei, besteht schon kein nacherfüllungsanspruch.
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

fabelmann

God

Re: Rechtliche Frage

Montag, 21. Juli 2008, 16:14

Zitat von »Stefan«

Hi ..

wie unterschiedlich doch das ist was man zu wissen meint. Wäre nett wenn hier jemand mit Quellen für Aufklärung sorgen könnte.

1. gibt es mMn ein Gesetz, was dem Händler/Hersteller max. 6 Wochen einräumt.

2. da ein Aufwand entstanden ist, darf der Händler auch Versand-/Aufwandskosten in Rechnung stellen. Wenn der ARtikel natürlich wirklich defekt ist fällt das nicht an. Wenn aber ein Kunde etwas falsch installiert soll der Händler bezahlen ? Könnte aber für D schon wieder passen.

Gruß

Stefan


zu 1.: Der Kunde kann eine angemessene Frist zu setzen. Das ist natürlich immer abhängig vom Einzelfall. Jedoch kann man bei "normalen" Einkäufen wie CPU's oder dergleichen als Verkäufer nicht verlangen, dass der Kunde sechs Wochen auf seine Nacherfüllung warten muss. Generell wird hier eine Frist von drei Wochen als angemessen angesehen ( kann wie gesagt im Einzelfall abweichen).
Ein Gesetz mit den genannten sechs Wochen ist mir im Kaufrecht, explizit bei einem Verbrauchsgüterkauf, nicht bekannt. Explizite Quellen habe ich nicht, jedoch sollte man sich zwecks Nachweis an die jeweilige Verbraucherzentrale wenden, die mit Verweis auf die Rechtsprechung diese Frist nennt.

zu 2. : Wenn der Schaden vom Käufer zu vertreten ist, liegt die Schuld bei ihm und der Verkäufer kann deshalb Schadensersatz verlangen.

Übrigens entspringen die neuen Regelungen zum Verbraucherschutz nicht der Feder der Bundesregierung sondern der EG.


x-stars

God

Re: Rechtliche Frage

Montag, 21. Juli 2008, 16:59

"angemessene Frist" kann, wenn weitere CPUs im Lager sind auch durchaus nur eine Woche sein. Wichtig ist nur, dass eine Frist gesetzt ist, damit die Stopuhr läuft. Ist die Frist dann, sollte es zu einer Klage kommen und der Richter muss entscheiden, wirklich unangemessen gewesen, war sie nicht ungültig, sondern wird nur um den Teil verlängert, der in den Augen des Richters angemessen ist. Also hin und Frist setzen, schriftlich und, wenn möglich, bestätigen lassen.

Woran das Problem liegt ("wir müssen die CPU zu Intel schicken zum Testen") ist dabei egal, den Mangel "CPU mit Boxed-Lüfter zu heiß" kann der Verkäufer auch bei sich im Laden feststellen. Falls er ihn nicht beseitigen kann (CPU reparieren scheint wohl etwas schwierig für einen Händler), muss er halt für Ersatz sorgen oder Rückgängigmachung des Kaufs anbieten.

Gruß
Michael
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Stefan_K.

Moderator

Re: Rechtliche Frage

Montag, 21. Juli 2008, 17:05

Ok ...

1. war mir so nicht bekannt. Gut zu wissen

2. dachte ich mir auch so.

@re@50

Foren-Inventar

Re: Rechtliche Frage

Dienstag, 22. Juli 2008, 18:26

ich habe gerade angerufen bei dem laden, und irgendwann diese woche testen sie die cpu. die haben keine zeit nen system aufzubauen um die zu testen.

Hab denen ne jetzt frist von 2Wochen gegeben, ansonsten geld wieder, egal ob die von Intel zurück ist oder nicht.