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Rechtliches zum Fahradfahren

Donnerstag, 31. Juli 2008, 23:20

Hi,

folgendes ist mir heute passiert:

Ich wollte mit meinem Fahrrad (MTB) innerhalb der Ortschaft in der 30er Zone nach links abbiegen. Dabei ging es relativ steil und langezogen den Berg hinunter. Ich hatte bereits auf eine Geschwindigkeit zwischen 10 und 20 km abgebremst, hab aber kein Handzeichen zum Abbiegen gegeben (da ich beide Hände zum Bremsen gebraucht hab) und hab auch nur schräg nach links hinter mich geschaut, nicht 180 grad, also genau hinter mich... Als ich dann grad zum Abbiegen angesetzt hab ist plötzlich ein Rennradfahrer von hinten in mich hineingerast. Glücklicherweise hat er mich nur gestreift, aber dennoch vom Fahrrad gerissen, so dass ich einige Meter (2-3 m) über den Boden gerutscht bin. Ihn jedoch hat deutlich schlimmer mitgenommen, der ist sicherlich über 10 m über den Boden geschliddert, und hat sich überall am Körper Prellungen und großflächige Schürfungen zugezogen (Beine, Arme und am Bauch) wärend ich mit zwei sehr kleinen Schürfungen und einem Blauen Fleck weggekommen bin. Ich hoffe er ist noch zum Arzt gegangen.

Er war der Meinung, dass ich den Unfall verursacht hätte, weil ich nicht nach hinten geschaut hätte.

Jetzt wollte ich mal fragen ob es rechtliche Regelungen gibt, wie man sich auf dem Fahrrad beim Abbiegen zu verhalten hat:

1. Muss man unbedingt Handzeichen geben und direkt hinter sich schauen?

2. Wie schnell darf man mit dem Fahrrad in der 30er Zone fahren? Der ist sicherlich 50 gefahren, in seinem Reifen war ein Loch von ca. 5 cm Länge vom Abbremsen oO

3. Darf man Innerorts überhaupt überholen?

4. Sollte ich doch der Unfallverursacher sein, sollte das ja meine Haftpflicht abdecken, da es sich ja um ein grob fahrlässiges Vergehen gehandelt hat und nicht um Vorsatz oder?

Bei mir ist nichts kaput und wie gesagt nur kleinere Blessuren, während bei ihm zumindest Reifen und Schlauch ausgewechselt werden müssen und halt großflächige Schürfwunden.

Würde mich für ein paar Tips bedanken =)

lg Chris
Der Augenblick ist jenes Zweideutige, darin Zeit und Ewigkeit einander berühren...

Re: Rechtliches zum Fahradfahren

Donnerstag, 31. Juli 2008, 23:24

1. Ja
2. Zone30 = 30KM/H egal ob Fahrrad, Auto, Roller oder Motorrad

Re: Rechtliches zum Fahradfahren

Donnerstag, 31. Juli 2008, 23:38

Area....

Wie soll man auf einem Rad wissen ob man 30 oder 100 fährt?
Es gibt keine Geschwindigkeitsbegrenzungen für Radfahrer.
Solange man nicht in der 30 Zone 10 Autos überholt ist das Gesetz da relativ eindeutig. Man ist nicht verpflichtet einen Tacho an seinem Rad zu haben.


Zum Thema:
Das fällt meines Wissens nach unter perönliches Pech.
Ich habt beide den Grundsatz der Strassenverkehrsordnung gebrochen also Artikel 1.

Allerdings wenn man es genau nimmt habt er Schuld. Man darf in höhe einer Abzweigung nicht überholen, garnicht.

Re: Rechtliches zum Fahradfahren

Donnerstag, 31. Juli 2008, 23:40

auch als Radfahrer hat man sich an die StVo zu halten, und das beinhaltet auch die Geschwindigkeit.

Re: Rechtliches zum Fahradfahren

Donnerstag, 31. Juli 2008, 23:43

Wie sollst du es messen? Ich hab das spielchen öfters. Ich fahre persönlich Rennrad und zwar täglich.

Ich werde dabei gerne mal in 30 Zonen oder auch in 50 Zonen geblitzt und oder angehalten. Das Argument:
Ich habe keinen Tacho ich weiss nicht wie schnell ich fahre.
Das leuchtet sogar unserer manchmal etwas rückständigen Polizei ein.

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_03.php
Wo steht da Radfahrer? Wann immer Radfahrer betroffen sind steht das auch genau drin.

Und seit wann ist ein Kfz ein Rad?

Re: Rechtliches zum Fahradfahren

Donnerstag, 31. Juli 2008, 23:46

Re: Rechtliches zum Fahradfahren

Freitag, 1. August 2008, 00:00

*attention, topic captured*
mal `ne andere Frage: bei uns gibts hier `n Kreisverkehr. Da geht `n Radweg drumrum. Muß man jetzt als PKW-Fahrer den Radweg beachten, beim Rausfahren? (eigentlich ja, oder? womit nat. der Sinn des Kreisverkehres aufgehoben wird... unsbesondere wie das Teil `n Radius <5m hat - andererseits scheit der Sinn hier nicht die "Verkehrsflußglättung" zu sein ;))

Achso, noch so`n Ding: an jeder einfahrenden Straße ist so`n "Du-mußt-hier-rechts-abbiegen-Pfeil" - somit muß man da blinken, was ja bei der Einfahrt in `nen KV auch wieder falsch ist ::) (was hat´n da Priorität)

Re: Rechtliches zum Fahradfahren

Freitag, 1. August 2008, 00:03

Schild geht vor Kreisverkehr....

Komisch was der Adac da schreibt. Mal nen Praxistipp: Wie schätze ich 30km/h ab? Ohne Tacho?

Re: Rechtliches zum Fahradfahren

Freitag, 1. August 2008, 00:08

Zitat von »gr3if«

Schild geht vor Kreisverkehr....

Komisch was der Adac da schreibt. Mal nen Praxistipp: Wie schätze ich 30km/h ab? Ohne Tacho?

Tacho besorgen? ;)

Wenn dein Tacho am Auto kaputt ist kannst du damit auch nicht argumentieren.

Re: Rechtliches zum Fahradfahren

Freitag, 1. August 2008, 00:20

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Dass Du die Geschwindigkeit nicht abschätzen kannst, ist *Dein* problem, nicht das des Gesetzgebers oder der Polizei. Wenn Du's nicht abschätzen kannst, dann musst Du eben im Zweifel etwas langsamer fahren.

Du darfst auch ohne Tacho Auto fahren. Ich hatte meinen mal ausgebaut (um einen LED-Drehzahlmesser nachzurüsten), bin ohne Tacho gefahren und prompt in eine allgemeine Verkehrskontrolle geraten. Die Rennleitung hat etwas überrascht aus der Wäsche geschaut - aber es gab nicht mal eine Diskussion, alles in Ordnung. Die Geschwindigkeitsbeschränkungen hätten aber trotzdem auch für mich gegolten, logisch, oder?

Re: Rechtliches zum Fahradfahren

Freitag, 1. August 2008, 00:22

Zitat von »gr3if«

...Mal nen Praxistipp: Wie schätze ich 30km/h ab? Ohne Tacho?


Hmm... gut 8 Meter pro Sekunde? (kann man vllt. besser abschätzen)

Re: Rechtliches zum Fahradfahren

Freitag, 1. August 2008, 00:42

ok... also in höhe von abzweigungen darf man nicht überholen... das klingt ja schon mal sehr gut =) dann kann der mir also schon mal nichts... mal abwarten, ob er sich überhaupt meldet... blöd nur, das ich mir von ihm keinen Namen und Adresse hab geben lassen... in der zwischenzeit tut mir mein Handgelenk nähmlich auch ganz schön weh und der hintern ist ordentlich angeschwollen :-/
Der Augenblick ist jenes Zweideutige, darin Zeit und Ewigkeit einander berühren...

Re: Rechtliches zum Fahradfahren

Freitag, 1. August 2008, 00:51

habt ihr keine Polizei gerufen? War immerhin ein Verkehrsunfall.

Re: Rechtliches zum Fahradfahren

Freitag, 1. August 2008, 01:03

Zitat von »area@Vol.«

habt ihr keine Polizei gerufen? War immerhin ein Verkehrsunfall.

so ist´s egal, aber Du hast das wesentliche vergessen: mit Personenschaden.

Re: Rechtliches zum Fahradfahren

Freitag, 1. August 2008, 01:13

Jetzt isses zwar zu spät, aber: Als Radfahrer ist man immer im Nachteil, wenn es zum Crash kommt. Von daher lieber zwei mal richtig gucken und vor allem mit den anderen kommunizieren, wohin man will. Fahrradfahren in Bamberg schärft die Sinne... ;D ;D ;D ;)

Meine Meinung zum Geschehen: Wenn du nicht gerade aprupt abgebogen bist, dann hätte es der Rennradfahrer sehen müssen. Außerdem war der viel zu schnell, wenn es den so derb auf die Fresse gelegt hat... :-X
Die Weisheit des Tages: "Nein, ISDN ist nicht die Abkürzung für 'Ich seh da nix'..." ^^

"10 Stunden harte Arbeit sind nix für ne Bürotussi wie mich..." - Chewy

Re: Rechtliches zum Fahradfahren

Freitag, 1. August 2008, 01:49

Meine persönliche Meinung:
gespalten...
Einerseits bin ich als regelmäßiger Radfahrer extremst angepisst von den hochnäsigen Rennradlern, die aus allen Richtungen rücksichtslos angebrettert kommen. Daher das Argument "zu schneller Rennradler". Da zählt auch nicht, dass er keinen Tacho hat. Irgendwo steht geschrieben "angemessen"... und das passt hier ganz bestimmt.

ANDERERSEITS finde ich es unverantwortlich, ohne Handzeichen abzubiegen. Ich gebe IMMER Handzeichen, egal ob auf Radweg, Straße, Fußgängerzohne, Bürgersteigen (auf denen ich nix zu Suchen hab, jaja) oder beim Bergab-bremsen. Es muss ja nur kurz sein, um dem Hintermann nen Tipp zu geben, was man vorhat.
Auch bei den werten Herren KFZ-Führern, die ohne Richtungsanzeigung durch die Gegend fahren könnt ich KOTZEN. Es kommt so sicher einmal pro Woche zu leicht kritischen Situationen.
Das Problem ist einfach mal, dass sich durch die Abbiegerichtung ja sogar die Vorfahrt ändert!!!
Wenn wir uns gegenüber stehen (Kreuzung mit Hauptstraße,beide von Nebenstraßen kommend) und ich will geradeaus, er blinkt nicht, dann fahr ich natürlich los. Es stellt sich aber raus, dass dieser Mensch eigentlich links abbiegen wollte und mich fast mitnimmt.

Auf deinen Fall: es hätte genauso ein sehr leises Auto sein können *hust Elektroauto /hust*, was dir dann wesentlich schlimmeres zugefügt hätte. Also: bitte bitte doch deine gewünschte Fahrtrichtung anzeigen.
(Nur meine Meinung, worüber ich mir aber nich sicher bin, ist das überholen innerorts bzw an Abbiegungen.)

Zitat von »Lev«

ich frag mich ja wann die autoindustrie anfängt en used-look anzubieten :huh:

Re: Rechtliches zum Fahradfahren

Freitag, 1. August 2008, 01:55

auch bei 30 kann man sich sehr weh tun, das sollte man nicht unterschätzen.

so oder so kann man die einschätzung "mindestens 50" einfach vergessen, das kann man eh nicht nachweisen.
besonders nicht wenn man denjenigen nicht vorher sieht, sondern erst wenn er fällt...

wenn man bei abbiegungen keine radfahrer überholen, bzw. an ihnen vorbeifahren, darf, dürfte der verkehr in der stadt aber streckenweise tierisch stocken.
warum hier für rennradfahrer andere regeln als für autofahrer gelten sollten leuchtet mir nicht ein.

das ist nicht verboten, sondern in der stvo sogar geregelt:

Zitat

(7) 1Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen.

http://www.bundesrecht.juris.de/stvo/__5.html

wer seine absicht abzubiegen aber nicht anzeigt...

was ich mich frage: warst du beim abbiegen in der mitte der strasse, wie es sich gehört, damit man rechts vorbei kann, oder eher rechts der fahrbahn und hast quer rüber gezogen?
Gott hat die Welt ja nur in sieben Tagen erschaffen können, weil es keine installierte Basis gab.

Re: Rechtliches zum Fahradfahren

Freitag, 1. August 2008, 02:06

@onkelglasauge: so sehe ich das auch

ich hab mich schon ziemlich lang in der mitte der Straße eingeordnet und auch schon deutlich runtergebremst... selbst ohne handzeichen hätte klar sein müssen, dass ich da abbiege, weil der auf der langgezogenen straße mein Verhalten mit Sicherheit beobachten konnte... natürlich ist sowas auch nur schwer nachzuweisen. Ich denke, der ist einfach nicht angemessen gefahren...
Der Augenblick ist jenes Zweideutige, darin Zeit und Ewigkeit einander berühren...

Re: Rechtliches zum Fahradfahren

Freitag, 1. August 2008, 10:25

Zitat von »Kropi«


1. Muss man unbedingt Handzeichen geben und direkt hinter sich schauen?

2. Wie schnell darf man mit dem Fahrrad in der 30er Zone fahren? Der ist sicherlich 50 gefahren, in seinem Reifen war ein Loch von ca. 5 cm Länge vom Abbremsen oO

3. Darf man Innerorts überhaupt überholen?

4. Sollte ich doch der Unfallverursacher sein, sollte das ja meine Haftpflicht abdecken, da es sich ja um ein grob fahrlässiges Vergehen gehandelt hat und nicht um Vorsatz oder?


1.) eigentlich ja. DU musst dem Nachfolgenden Verkehr ja zeigen, wie du fahren willst.

2.) Wie schon gesagt, er darf 30 fahren und nicht mehr. Radfahrer _müssen_ ihre GEschwindigkeit entweder a) abschätzen können (50 vs. 30 ist ein definitiv grosser Unterschied) b) einen passenden Tacho haben

3.) warum nicht? :) (Sonst dürfte ja bspw. nie ein Auto innerorts an dir vorbei, du bist ja auch Verkehrsteilnehmer...)

4.) Ich bezweifel, dass es grob fahrlässig ist...
c++: The power, elegance and simplicity of a hand grenade.

den

Senior Member

Re: Rechtliches zum Fahradfahren

Freitag, 1. August 2008, 10:41

mitverschulden: 50:50
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.