Ja ja das das im BGB so drin steht weiss ich.
Hier ein Bericht der FAZ:
http://www.faz.net/s/Rub0E9EEF84AC1E4A38…tml?rss_aktuell
Hier noch das Urteil:
http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=DE&Submit=rechercher&numaff=C-404/06
Was mich halt dabei am meisten stört!
Laut der Hotline des Herstellers zahlen diesen den Kompletten Kaufpreis an den Händler! Wenn dieser mir nun aber weniger zahlt, verdient er ja quasi zweimal!
Einmal als ich es damals gekauft habe und jetzt weil er mir weniger gibt!
Und das denke ich kann ja wohl nicht angehen oder?