Huhu,
mir war vor einigen Monaten das kleine, dicke, Kind einer meiner herzallerliebsten Nachbarn ( :

) mit annährnd lichtgeschwindigkeit mit seinem Fahrrad in mein GEPARKTES(!) Auto gefahren...
die Eltern von vem Blag sind zwar haftpflich versichert aber deren Anwalt ist der meinung das der kleine Spinner nicht zu belangen ist weil Kinder im Straßenverkehr nicht haftbar zu machen sind... (ka wo da jetzt straßenverkher ist... aber das sit en anderes Thema)
Für den Wagen gibt es ne Rechtschutzversicherung die ich auch in Ansprich genommen hab... denn mit so ner Nummer will ich das Volk nicht durchkommen lassen...
Es wurde dann von meinem Anwalt en Gutachter beauftragt... (Wagen war wirtschaftlicher Totalschaden... restwert 900 Euro) - der Fall läuft natürlich noch...
Heute bekomm ich ne Mahnung vom Büro des Gutachters über 350 Euro für ein Gutachten... öm... soweit ich informiert war, wird auch das Gutachten von meiner Rechtschutz gedeckt... hatte da sogar in dem zusammenhang damals meinen Vertreter danach gefragt...
Wie kann das sein? Hab ich da war falsch verstanden? Wäre echt ätzend neben den 1200 Euro reperaturkosten, den 150 Euro eigenbeteidigung der Rechtsschut auch noch 350 Euro für den gutachter bezahlen zu müssen...
bin hier gerade kurz vor Kernschmelze... 350 Euro hab ich nämlich mal eben gerade nicht über... und schon gar nicht weil dieser schlag von "mitmenschen" sich in ihrer Familienehre gerkängt fühlen weil ihr dickes Kind was ausgefressen haben soll... ist ja ned so als wenn denen das was kosteten täte...
Sorry ;D
Man In Blue