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DrStrange

Senior Member

Einwohnermeldeamt

Freitag, 24. Oktober 2008, 14:36

Moin!

Darf jedermann über mich Informationen beim Einwohnermeldeamt einholen, bzw. darf das EMA Informationen einfach so rausgeben?

Thx!
When you come across a big kettle of crazy, it's best not to stir it.

Muhahahahahaha, pwned du kacknoob!
*gockel gockel boaarrcck*

Papa_Schlumpf

God

Re: Einwohnermeldeamt

Freitag, 24. Oktober 2008, 14:55

Leider JA. Er muss es begründen... aber was heisst das schon  ::)

http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article2623726.html



Zitat

Hallo Ratloser,
und jeder, "der ein berechtigtes Interesse" an der Nicht-Herausgabe
dieser Information hat, kann dies beim Einwohnermeldeamt
begründen und anerkennen lassen und somit die Herausgabe der
Information an Privatpersonen unterbinden.

Kannst du das bitte belegen? Mir ist nie eine Auskunft verweigert worden.

Ich habe schon Dutzende Adressen über Einwohnermeldeämter herausgefunden. Kostete zu DM-Zeiten in der Regel 7 DM, einen Grund, warum ich die Adresse haben wollte, musste ich nie angeben.
 

::)  ::)  ::) :-X

Bässö?  ;)
M.-Sys: Gigabyte GA-FX-58-extreme / 920@4Ghz / 6gig Corsair / r9 290 all AC



Wäre es nicht adäquat, den Usus heterogener Termini zu minimieren?
(Sollte man nicht weniger Fremdworte verwenden?)


Religionskriege sind Konflikte zwischen erwachsenen Menschen, bei denen es darum geht, wer den cooleren, imaginaeren Freund hat

palme_kex

God

Re: Einwohnermeldeamt

Freitag, 24. Oktober 2008, 15:49

Es gibt ne quote funktion.... Da sieht man auch wo das zitat zuende ist oder auch nicht....

Laut der aussage da darf jeder fragen, aber jeder hat auch das recht dem EMA mitzuteilen, das ssein daten nicht erfragt werden können...
Ob das so ist kann ich dir nit sagen...
Im notfall einfach beim EMA nachfragen

Papa_Schlumpf

God

Re: Einwohnermeldeamt

Freitag, 24. Oktober 2008, 16:35

Zitat

Private Auskünfte an Dritte, also Versandhäuser, Rechtsanwälte und Notare können nicht verhindert werden. Nur in Ausnahmefällen, wie etwa bei häuslicher Gewalt, richtet die Meldebehörde eine Auskunftssperre ein – und die auch nur für den prügelnden Ehemann. Ein Rechtsanwalt, auf der Suche nach Schuldnern, bekäme die Adresse. Allerdings wird der Bürger über die Anfrage informiert.


AUs: http://www.wz-wuppertal.de/?redid=297075

Hier steht auch recht nützliches:
http://www.wer-weiss-was.de/theme125/article3223332.html
M.-Sys: Gigabyte GA-FX-58-extreme / 920@4Ghz / 6gig Corsair / r9 290 all AC



Wäre es nicht adäquat, den Usus heterogener Termini zu minimieren?
(Sollte man nicht weniger Fremdworte verwenden?)


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x-stars

God

Re: Einwohnermeldeamt

Samstag, 25. Oktober 2008, 00:15

Und falls es um die Weitergabe der Daten ohne Anfrage geht, zB die neue Adresse an die GEZ: Das ist Ländersache und wird in Sachsen beispielsweise nicht gemacht (oder zumindest wird von den Städten dort behauptet, es nicht zu machen).
"Live free or die: Death is not the worst of evils."