Sie sind nicht angemeldet.
Zitat
Hallo Ratloser,
und jeder, "der ein berechtigtes Interesse" an der Nicht-Herausgabe
dieser Information hat, kann dies beim Einwohnermeldeamt
begründen und anerkennen lassen und somit die Herausgabe der
Information an Privatpersonen unterbinden.
Kannst du das bitte belegen? Mir ist nie eine Auskunft verweigert worden.
Ich habe schon Dutzende Adressen über Einwohnermeldeämter herausgefunden. Kostete zu DM-Zeiten in der Regel 7 DM, einen Grund, warum ich die Adresse haben wollte, musste ich nie angeben.
Zitat
Private Auskünfte an Dritte, also Versandhäuser, Rechtsanwälte und Notare können nicht verhindert werden. Nur in Ausnahmefällen, wie etwa bei häuslicher Gewalt, richtet die Meldebehörde eine Auskunftssperre ein – und die auch nur für den prügelnden Ehemann. Ein Rechtsanwalt, auf der Suche nach Schuldnern, bekäme die Adresse. Allerdings wird der Bürger über die Anfrage informiert.
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