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xx_ElBarto

God

nicht bestellte ware darf man behalten?

Sonntag, 9. November 2008, 20:58

gerade auf galileo haben sie erzählt das wenn man ware bekommt die man nicht bestellt hat darf man mit ihr machen was man will!, man muss sie weder zurückschicken, noch überhaupt aufheben.
ich mein ich wollt ja immer schon nen 50" fernseher haben, aber das erscheint mir irgendwie zu einfach ??? ;D

Zettih

God

Re: nicht bestellte ware darf man behalten?

Sonntag, 9. November 2008, 21:09

Wieso, kennst Du jemanden, der 50"-Fernseher an irgendwen herumschickt? ???

fabelmann

God

Re: nicht bestellte ware darf man behalten?

Sonntag, 9. November 2008, 21:10

§ 241a BGB wäre es wert in diesem Zusammenhang bei Interesse gelesen zu werden

xx_ElBarto

God

Re: nicht bestellte ware darf man behalten?

Sonntag, 9. November 2008, 21:11

Zitat von »Limbachnet«

Wieso, kennst Du jemanden, der 50"-Fernseher an irgendwen herumschickt?  ???


auf rechnung bestellen...


Zitat von »fabelmann«

§ 241a BGB wäre es wert in diesem Zusammenhang bei Interesse gelesen zu werden


Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.


also ich versteh das jetzt so das galileo recht hat, oder?

Manwe

God

Re: nicht bestellte ware darf man behalten?

Sonntag, 9. November 2008, 21:29

Zitat von »elbarto`«



auf rechnung bestellen...


Das ist dann aber keine unbestellt Ware sondern von dir bestelle Ware, welche du natürlich bezahlen musst ;)

xx_ElBarto

God

Re: nicht bestellte ware darf man behalten?

Sonntag, 9. November 2008, 21:32

Zitat von »Anonymous«



Das ist dann aber keine unbestellt Ware sondern von dir bestelle Ware, welche du natürlich bezahlen musst ;)


ich glaube jedem hier is klar wie ich das meine ;)

Eumel

God

Re: nicht bestellte ware darf man behalten?

Sonntag, 9. November 2008, 22:15

Ich hatte hier mal davon berichtet, eine Lieferung doppelt erhalten zu haben (vorkasse).

Nach ca. 2 Jahren hab ich die zusätzlichen Lüfter dann doch mal verbaut. *g*

Grüße
"I've always said, the Web is the sum of all human knowledge plus porn.", Ron Gilbert
UltraStar Manager 1.7.2 | Infos zu meinem PC | .o0 DeathSpank 0o.

fabelmann

God

Re: nicht bestellte ware darf man behalten?

Sonntag, 9. November 2008, 22:27

Zitat von »saiya«

Ich hatte hier mal davon berichtet, eine Lieferung doppelt erhalten zu haben (vorkasse).

Nach ca. 2 Jahren hab ich die zusätzlichen Lüfter dann doch mal verbaut. *g*

Grüße


Hier wäre § 241a II einschlägig, mit entsprechenden Verjährungsvorschriften.

Und Galileo hatte auch mal recht, wenn ich den Inhalt des Beitrages hier richtig erfasst habe

Zettih

God

Re: nicht bestellte ware darf man behalten?

Sonntag, 9. November 2008, 23:33

Zitat

ich glaube jedem hier is klar wie ich das meine


Also, das erwünschte Herbeiführen einer angeblich unverlangten Lieferung ist durch §263 StGB sauber beschrieben:

"Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. " Undsoweiter.

Das hast Du aber bestimmt nicht gemeint, oder? ;)

Kleiner Tipp: Lass es. Du hinterlässt Spuren. Immer. Ja, Dein Strohmann auch. Die Rechtsabteilung eines Versandhandels ist größer als Deine. Nach Anzeige ermittelt die Staatsanwaltschaft. Ermittler sind normalerweise nicht blöd. Ein sauberes pol. Führungszeugnis ist auch was wert - falls es für einen Job gebraucht wird, auch mehr als ein 50"-Fernseher...

Stefan_K.

Moderator

Re: nicht bestellte ware darf man behalten?

Montag, 10. November 2008, 13:42

Hallo,

selbst wenn man aus Versehen Ware erhält sollte man mal über die moralische Seite nachdenken. Auch da hängen Arbeitsplätze dran.

Closed

Stefan