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futureintray

God

Selbständig machen?

Sonntag, 14. Dezember 2008, 12:19

guten morgen,

in letzter zeit häufen sich die "freundschaftlichen" aufträge.

sprich mal nen altes vhs videoband auf dvd kopieren,
eine datenbank für serienbriefe einrichten,
nen wlan netzwerk einrichten etc.

das alles mache ich mehr oder weniger kostenlos.
als nachbarschaftshilfe.
meistens springen dann ein paar euros dabei raus.

in letzter zeit nimmt das aber imme rmehr und mehr zeit in anspruch,
und ich denke darüber nach das ganze
etwas auszubauen.
mir geht es hier mehr um erfahrung sammeln
mit dem finanzamt etc um einfach mal ne ahnung davon zu haben.

was wäre denn da so das einfachste?
eigentlich doch der eingetragene kaufmann?
sprich auf die gemeinde, zettel ausfüllen und losgehts?

DrStrange

Senior Member

Re: Selbständig machen?

Sonntag, 14. Dezember 2008, 12:43

Am "einfachsten" ist mMn der freiberufliche Kleinunternehmer.
Einkommensgrenze von 17500 Euro, keine ausgewiesene Umsatzsteuer auf den Rechnungen und auch keine USt Voranmeldung. Nach Jahresende lediglich eine EÜR ans Finanzamt.

Aber: Krankenversicherung? Ist es eine Nebentätigkeit?
Bist Du Student oder bereits Arbeitnehmer?
When you come across a big kettle of crazy, it's best not to stir it.

Muhahahahahaha, pwned du kacknoob!
*gockel gockel boaarrcck*

Man_In_Blue

Moderator

Re: Selbständig machen?

Sonntag, 14. Dezember 2008, 12:46

genau diese Selbstständigkeit hab ich grade... und es ist nicht so einfach wie man meint... ich darf bald meine erste steuererklärung dafür machen und mir rollen sich jetzt schon die fußnägel auf...

Man In Blue
A sinking ship is still a ship!

futureintray

God

Re: Selbständig machen?

Sonntag, 14. Dezember 2008, 12:51

bin student im 6. semester.

DrStrange

Senior Member

Re: Selbständig machen?

Sonntag, 14. Dezember 2008, 12:52

Zitat von »Man_In_Blue«

genau diese Selbstständigkeit hab ich grade... und es ist nicht so einfach wie man meint... ich darf bald meine erste steuererklärung dafür machen und mir rollen sich jetzt schon die fußnägel auf...

Man In Blue


Eine Steuererklärung bleibt keinem erspart, aber in diesem Fall geht die Anlage doch nicht über die EÜR hinaus. Allenfalls noch ein AfA Verzeichnis.
When you come across a big kettle of crazy, it's best not to stir it.

Muhahahahahaha, pwned du kacknoob!
*gockel gockel boaarrcck*

futureintray

God

Re: Selbständig machen?

Sonntag, 14. Dezember 2008, 13:05

hajo, so wie ichs bisher verstanden habe kann
man ja durchaus auf die umsatzbesteuerung verzichten als
kleinunternehmer.
da fällt dann schon nen stück arbeit weg.

render

God

Re: Selbständig machen?

Sonntag, 14. Dezember 2008, 21:01

ach, soooo übel wird das mit der steuer auch nicht sein, und wenn gibt's dafür software und steuerberater - die kannst du beide absetzen, genau wie deine hardware, büromaterialien, taschen, die fahrtkilometer zu den jobs, ... das lohnt sich auch finanziell wahrscheinlich schon, und die erfahrung im umgang mit deiner eigenen betriebswirtschaft, sowie mit ämtern, formularen etc. kann manchmal auch lehrreich sein.

vielleicht stellst du ja zum spass mal einen geschäftsplan auf, vorlagenm gibt's zB bei der IHK.
There is no way to happiness - happiness is the way (Buddha)
The key to living a lazy life is being lazy (Peter Tosh)
The aim of life is to live, and to live means to be aware, joyously, drunkenly, serenely, divinely aware. (Henry Miller)

RedFlag1970

God

Re: Selbständig machen?

Sonntag, 14. Dezember 2008, 22:12

Zitat von »futureintray«

hajo, so wie ichs bisher verstanden habe kann
man ja durchaus auf die umsatzbesteuerung verzichten als
kleinunternehmer.
da fällt dann schon nen stück arbeit weg.



Also ich würde das mit der MwSt von Anfang an machen!
1. nicht viel mehr Arbeit
2. wenn du eine Grenze übersteigst zahlst du die nach und zwar auch wenn du die nicht vereinnahmt hast!

Ich habe auf diese Weise schon einen fähigen Kleinunternehmer den Bach runter gehen sehen, sicherlich klemmte das auch noch woanders, aber da gibt es Grenzen zu beachten - und wenn du das nicht richtig machst.....

Besser von Anfang an mit machen, so viel Mehraufwand ists wirklich nicht, ein relativ gutes Buchhaltungsprogramm macht das problemlos.

Ich finde aber das sich "ich bin in 5 Sekunden mit meinem Ferrari auf 100" immernoch besser anhört als "gestern hab ich mit meiner SSD nen 100GB Pornoordner in 5 Sekunden gezipt"
Wenn du den Baum, den du gleich treffen wirst, sehen kannst, nennt man das untersteuern. Wenn du ihn nur hören und fühlen kannst wars übersteuern!

Laser32

Junior Member

RE: Re: Selbständig machen?

Mittwoch, 17. Dezember 2008, 09:35

genau diese Selbstständigkeit hab ich grade... und es ist nicht so einfach wie man meint... ich darf bald meine erste steuererklärung dafür machen und mir rollen sich jetzt schon die fußnägel auf...

Man In Blue
ich bin auch selbständig und mit der Steuererklärung pfff wozu hat man nen Steuerberater der das für einen macht. :thumbsup:

mark

Full Member

Mittwoch, 17. Dezember 2008, 19:21

Ich bin auch Nebenbei selbstständig und ich arbeite (zum glück) auch ohne Mehrwertsteuer. Ich hab zwar auch einen Steuerberater aber den sehe ich max. ein paar mal im Jahr.

Wenn Du dich also selbstsändig machen willst wäre es erstmal ziemlich unklug dich mit "Mwst." anzumelden, DENN:

Der Steuerfreibetrag beträgt derzeit +-17.000 € . Verdienst du weniger als das bist Du für den deutschen Staat als Unternehmer relativ uninteressant und bist somit Kleinunternehmer.
Du gibst denen beim Finanzamt bei deiner Erstanmeldung (nach der Gewerbeanmeldung bekommste Post vom FA) an wie viel du ca. verdienen wirst in dem Jahr und schickst denen dann einmal jährlich eine Jahresabrechnung (vom letzten Jahr)
Bleibst du dabei unter dem genannten Freibetrag bleibt alles so wie es ist. Das ganze nennt sich auch Kleinunternehmerregelung. Zwar gibts die auch mit Mwst. ist aber selten.
Als Kleinunternehmer darst du einfach nur keine Mwst. auf Rechnungen ausweisen und musst sie halt beim "Wareneinkauf" auch bezahlen. So einfach.

Kommst du rein theoretisch in einem Jahr über den Freibetrag bist du für das nächste Jahr nur noch einmal Kleinunternehmer und musst aber ab übernächsten Jahr mit Mwst (d.h. monatlicher Steuervoranmeldung - ergo viel aufwand) arbeiten.

Wenn Du also jetzt schon sagen kannst (was du solltest ;) ) das Du in einem Jahr nicht mehr als 17.000 € verdienen wirst dann ist Kleinunternehmer das einfachste und beste.
Hast du dann noch eine Warenwirtschaft oder eine Buchhaltung kannste den jahres Steuerausgleich selbst machen. ( Ein- und Ausgaben eines Jahres, hat bei mir den Umfang von ein paar Seiten und mit den genannten Programmen ist das kinderleicht)

Zitat von »LeAD«

Kaum is ne Frau im Forum die ein Avatar hat, indem du in den Ausschnitt schauen kanst, schon sind sie alle ganz lieb.

dami

Senior Member

Mittwoch, 17. Dezember 2008, 20:36

Wenn er als Kleinunternehmer keine Ust ausweisen kann, kann er unter Umständen für einige potentielle Kunden uninteressant werden, weil die es nicht mehr absetzen können.

dami

RedFlag1970

God

Donnerstag, 18. Dezember 2008, 08:21

Wenn er als Kleinunternehmer keine Ust ausweisen kann, kann er unter Umständen für einige potentielle Kunden uninteressant werden, weil die es nicht mehr absetzen können.

dami


Das ist ja mal Blödsinn!

Warum sollten man Kosten nicht absetzen können, denn die MwSt. ist nicht Bestandteil der Preises den man zahlt, sondern gehört dem Finanzamt!
Wenn man also keine MwSt. zahlt, muß man auch keine Abführen, so einfach ist das.

Das ist eben Netto - as easy!
Ich finde aber das sich "ich bin in 5 Sekunden mit meinem Ferrari auf 100" immernoch besser anhört als "gestern hab ich mit meiner SSD nen 100GB Pornoordner in 5 Sekunden gezipt"
Wenn du den Baum, den du gleich treffen wirst, sehen kannst, nennt man das untersteuern. Wenn du ihn nur hören und fühlen kannst wars übersteuern!

spani-yak

God

Donnerstag, 18. Dezember 2008, 09:10

@redflag: riiiiiiiiiiiiiiiiiiiichtiiiiiiiiiiiiisch ;)

mache das auch schon seit über 2 jahren mit der regelung für kleinunternehmer und rechnung ohne USt, alles prima :)

dami

Senior Member

Donnerstag, 18. Dezember 2008, 18:47


Wenn er als Kleinunternehmer keine Ust ausweisen kann, kann er unter Umständen für einige potentielle Kunden uninteressant werden, weil die es nicht mehr absetzen können.

dami


Das ist ja mal Blödsinn!

Warum sollten man Kosten nicht absetzen können, denn die MwSt. ist nicht Bestandteil der Preises den man zahlt, sondern gehört dem Finanzamt!
Wenn man also keine MwSt. zahlt, muß man auch keine Abführen, so einfach ist das.

Das ist eben Netto - as easy!
hmmm, dann hatte ich das wohl falsch in Erinnerung...

dami

junglelist

Junior Member

Donnerstag, 18. Dezember 2008, 22:45

Am "einfachsten" ist mMn der freiberufliche Kleinunternehmer.
Einkommensgrenze von 17500 Euro, keine ausgewiesene Umsatzsteuer auf den Rechnungen und auch keine USt Voranmeldung. Nach Jahresende lediglich eine EÜR ans Finanzamt.

Aber: Krankenversicherung? Ist es eine Nebentätigkeit?
Bist Du Student oder bereits Arbeitnehmer?
In den 17.500- € sind bereits 19% Umsatzsteuer enthalten, effektiv sind es also nur 14.705,- €. Siehe §19 Abs. 1 Statz 1 UStG.





Zitat von »futureintray«

hajo, so wie ichs bisher verstanden habe kann
man ja durchaus auf die umsatzbesteuerung verzichten als
kleinunternehmer.
da fällt dann schon nen stück arbeit weg.



Also ich würde das mit der MwSt von Anfang an machen!
1. nicht viel mehr Arbeit
2. wenn du eine Grenze übersteigst zahlst du die nach und zwar auch wenn du die nicht vereinnahmt hast!

Ich habe auf diese Weise schon einen fähigen Kleinunternehmer den Bach runter gehen sehen, sicherlich klemmte das auch noch woanders, aber da gibt es Grenzen zu beachten - und wenn du das nicht richtig machst.....

Besser von Anfang an mit machen, so viel Mehraufwand ists wirklich nicht, ein relativ gutes Buchhaltungsprogramm macht das problemlos.

2. Stimmt nicht 100%. Frei sind bis zu 50.000,- € (42.016,- €). Dies gibt einem die Möglichkeit zu wachsen, ohne die Angst haben zu müssen nachträglich die Mehrwehrtsteuer berappen zu müssen.

§ 19 Besteuerung der Kleinunternehmer

(1) 1Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.