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Soll das jetzt ne beleidigung sein?Naja ohne Kofferraum ablage passen bestimmt auch insgesamt 24 kästen rein, aber darum soll ja eigentlich auch net gehn Wir Bayern trinken nur gescheites Bier
Zitat von »LeAD«
Kaum is ne Frau im Forum die ein Avatar hat, indem du in den Ausschnitt schauen kanst, schon sind sie alle ganz lieb.
Zitat
Siehe StVZo § 19 Stand 1. März 2007
Absatz 5 dieses Paragraphen :
(5) Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen zu führen. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Fahrten, die der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr im Rahmen der Erstellung des Gutachtens durchführt.
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