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Red_sausage

Junior Member

Rückerstattung Studiengebühren 97-98

vendredi 6 juin 2003, 11:15

Hello,

Rückerstattung von Rückmelde- und Immatrikulationsgebühren
für die Semester von 1997 bis 1998

Die von Studierenden für die Bearbeitung der Rückmeldungen zu
entrichtenden Gebühren von Sommersemester 1997 bis Wintersemester
1998/99 in Höhe von 100 DM (entspricht 51,13 €) wurden für nichtig
erklärt. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2003 ist die Regelung des § 120a Abs. 1 Satz 1 des badenwürttembergischen
Universitätsgesetzes mit Artikel 70 Abs. 1 in
Verbindung mit den Artikeln 105 und 106 des Grundgesetzes unvereinbar.

Hier könnt Ihr es nachlesen: http://www.hdm-stuttgart.de/formulare/fo…ormularDownload

Habe es bereits beantragt, bekommen und werde es wohl in AC investieren.
Ciao
Red sausage
...zu kämpfen mit dem Feind, ihn zu verfolgen und zu vernichten und sich erfreun am Geschrei der Weiber!

FredFruchtig

Senior Member

Re: Rückerstattung Studiengebühren 97-98

vendredi 6 juin 2003, 12:09

Hmm, scheint nicht für NRW zu gelten. :'(

Citation de "Chewy"

wer anderen nen thread ausgräbt, der hat ein threadausgrabgerät 8)