Hello,
Rückerstattung von Rückmelde- und Immatrikulationsgebühren
für die Semester von 1997 bis 1998
Die von Studierenden für die Bearbeitung der Rückmeldungen zu
entrichtenden Gebühren von Sommersemester 1997 bis Wintersemester
1998/99 in Höhe von 100 DM (entspricht 51,13 €) wurden für nichtig
erklärt. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2003 ist die Regelung des § 120a Abs. 1 Satz 1 des badenwürttembergischen
Universitätsgesetzes mit Artikel 70 Abs. 1 in
Verbindung mit den Artikeln 105 und 106 des Grundgesetzes unvereinbar.
Hier könnt Ihr es nachlesen:
http://www.hdm-stuttgart.de/formulare/fo…ormularDownload
Habe es bereits beantragt, bekommen und werde es wohl in AC investieren.
Ciao
Red sausage