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DeeKey
Junior Member
Zitat von »Manuel_aka_MDK«
P&C-Anschlüsse sind nicht Bluetooth-fähig...;D ;D ;D
MDKeil
Senior Member
Zitat von »ment0r«
also ich wuerde ausm bauch raus sagen, dass es nummer 2, 850kg sind.
du hast zwar eine zulässige anhängelast von 1000kg, aber der anhänger den du hinten dran hängst darf meines wissens nach die leermasse deines wagens nicht ueberschreiten, somit bleibt antwort 2 uebrig.
aber das ganze ist bei mir schon wieder knapp 7 monate her seitdem ich das das letzte mal benötigt habe, deswegen kann ich mich auch irren...
mfg ment0r
Zitat
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3.500 kg nicht übersteigen.
Zitat
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3.500 kg)
Zitat
(ohne Führersitz) und Anhänger bis 750 kg oder Anhänger bis Leermasse des Zugfahrzeugs/zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht über 3 500 kg
Zitat
3,5 t zul. Gesamtmasse (und Anhänger mit zul. Gesamtmasse bis zur Leermasse des Zugf. und Zuggesamt-masse bis 3,5t)
Zitat
-Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt); bei der Leermasse von Kraftfahrzeugen mit elektrischem Antrieb wird die Masse der Batterien nicht berücksichtigt.
Zitat
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3.500 kg).
Zitat von »Schatten«
Ich mache aber jetzt noch A(b) und bei dem link da oben steht das hier:
A(b)
Beschränkt auf 2 Jahre
Mindestalter 18 Jahre
Krafträder mit oder ohne Beiwagen mehr als 50 cm³ Hubraum
Motorleistung max. 25 kW
Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
Nur 45Km/h??? wenn A1 besagt:
Für 16- und 17jährige liegt die Höchstgeschwindigkeit bei 80 km/h.
145 oder was meinen die wohl? A(b) darf man ja mehr als 45km/h fahren tzz
Zitat
Klasse B:
Kfz <= 3500 kg, mit Anhänger <= 750 kg,
<= 8 Sitzplätze außer Führersitz,
Kombination aus Zugfahrzeug Kl. B u.
Anhänger: zG <= 3500 kg, wobei zG Anhänger
<= Leermasse des ziehenden Fahrzeugs
Zitat von »Peterle«
Nichts davon ist richtig! Mache nächste Woche Theorie, hab das Buch hier liegen:
Der Anhänger darf so wie er ist maximal 750 kg wiegen, die Zulässiger Gesamtmasse von Auto und Anhänger zusammen darf maximal 3500 kg betragen und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers muß kleiner als das Leergewicht des Autos sein.
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