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Thor95

Full Member

Ich brauch eure Hilfe - Rechtliches Problem

Mittwoch, 25. Juni 2003, 13:17

Hi

ich habe bei Ebay vor ca. 2 Wochen einen Verstärker verkauft.
Diesen habe ich vom käufer auch abholen lassen, da ich der Post nicht traue und Reciever doch empfindliche Geräte sind.
Er hat Ihn sich angeschaut, das Modell überprüft, jedoch nur Optisch.
2 Wochen Später (gestern) ruft er mich an und meinte das der "Balance Regler" defekt sei und es beim drehen zu Tonaussetzern kommen würde. Im weiteren Gespräch / Telefonat meinte er auch das für nur 30 Euro mehr dieser Verstärker neu bei "Saturn" zu kaufen wäre. Ich habe meinen als gebraucht verkauft, und ich bin auch Privat Person und kein Händler.
In meinen Ohren klang das nun so, das er meinen Verstärker wieder loswerden möchte, und sich den selben halt neu kaufen möchte. Wie auch immer habe ich nun ein Problem.

Meine Frage:

Wie ist die Gewährleistungspflicht bei Ebay bzw. Generell wenn man von Privat zu Privat über Ebay verkauft. Muss ich dafür gerade stehen?
Der Verstärker hatte keine Technischen Mängel.

Bitte Helft mir, ich steck da echt in ner Zwickmüle!

Thor95

Eikman

Moderator

Re: Ich brauch eure Hilfe - Rechtliches Problem

Mittwoch, 25. Juni 2003, 13:28

nix da, du musst keine garantie geben und wenn alles beim ausliefern ging isses ok und das er sich erst 2 wochen später gemeldet hat ist es eh egal...

Thor95

Full Member

Re: Ich brauch eure Hilfe - Rechtliches Problem

Mittwoch, 25. Juni 2003, 13:36

Also kann ich ohne weiteres sagen, ich verhandele nicht, auf die Gefahr hin, das er mir bei Ebay meine erste Negative Stimme gibt :-[
'Naja irgendwann musste das ja passieren!

Danke
Thor95

Hazzard

Full Member

Re: Ich brauch eure Hilfe - Rechtliches Problem

Mittwoch, 25. Juni 2003, 14:16

Hi @ll

Ich glaube er hätte 1 woche (oder 10 tage, bin nicht sicher) zeit für beanstandungen. Aber 2 Wochen sind zu lang.

Ausserdem ist der "Kaufvertrag" abgeschlossen. Da gibts nichts zu rütteln. Hätt er sichs früher überlegen sollen...


Angaben ohne gewähr, muss erst im OR nachlesen gehen.


Greetz, H@zzard
P IV 2.4GHz HT @ 3GHz (250 x 12) / Gigabyte GA-8KNXP / 1024MB DUAL DDR / GeForce 4 4600 128MB /

PAB

God

Re: Ich brauch eure Hilfe - Rechtliches Problem

Mittwoch, 25. Juni 2003, 15:07

Hätte das Teil vorher testen sollen.
Die Gelegenheit hat er doch bei Abholung.

Und dafür, dass er sich nicht vernünftig über das Gerät und die akt. Preise informiert, kannst du doch nix.

Kinyar

God

Re: Ich brauch eure Hilfe - Rechtliches Problem

Mittwoch, 25. Juni 2003, 15:22

Hi,

ich möchte jetzt ja nicht "spielverderben", aber soweit ich weiß ist auch eine Privatperson verpflichtet, Gewährleisung zu geben, es sei denn, sie hat dies vor dem Zustandekommen des Kaufvertrags ausgeschlossen. Daran ändert auch die erfolgte optische Prüfung nichts, da die Gewährleistungsfrist meines Wissens nach 6 Monate währt.
Ich hoffe sehr, dass ich das falsch weiß, meine aber, es mal so gehört zu haben.

Gruß
Kinyar
...und der Tag wird gut!

den

Senior Member

Re: Ich brauch eure Hilfe - Rechtliches Problem

Mittwoch, 25. Juni 2003, 15:26

also wenn das ding zum zeitpunkt des gefahrüberganges - also bei üebrgabe - einen mangel hatte, kann er natürlich auch gewährleistungsrechte geltend machen.
aber so wie du das beschreibst scheint der verstärker bei abholung in ordnung gewesen zu sein (gekauft wie gesehen), wenn später ein mangel auftritt ist das halt pech für den käufer.
so wie sich das anhört, will er von dem vertrag loskommen, weil er meint ein ungünstiges geschäft (preislich) abgeschlossen zu haben. hier gilt der altbewährte grundsatz "pacta sunt servanda", also verträge sind einzuhalten, wenn er sich vorher nicht über marktübliche preise informiert - pech gehabt.
ich würd einfach mal nix machen, wegen 100 € oder so rennen die wenigsten zum anwalt (es sei denn er ist lehrer und hat eine rechtschutzversicherung ::))
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

Kinyar

God

Re: Ich brauch eure Hilfe - Rechtliches Problem

Mittwoch, 25. Juni 2003, 15:28

Hi,

ah so, danke! Da habe ich wohl ein bisschen was durcheinandergewürfelt.

Gruß
Kinyar
...und der Tag wird gut!

PAB

God

Re: Ich brauch eure Hilfe - Rechtliches Problem

Mittwoch, 25. Juni 2003, 15:28

Zitat von »den«

...(es sei denn er ist lehrer und hat eine rechtschutzversicherung ::))

Aha?
Gibts da ne Geschichte zu? ::)

PS:
Haben wir denn keinen Anwalt im Forum?
So richtig Ahnung hat hier anscheinend keiner :(

den

Senior Member

Re: Ich brauch eure Hilfe - Rechtliches Problem

Mittwoch, 25. Juni 2003, 15:36

Zitat von »PAB«


Aha?
Gibts da ne Geschichte zu? ::)

PS:
Haben wir denn keinen Anwalt im Forum?
So richtig Ahnung hat hier anscheinend keiner :(

ich hab doch die frage beantwortet, was willst du denn noch wissen ? ???

zu den lehrern gibts keine geschichte, aber die glauben immer alles besser zu wissen und klagen deshalb in den ausweglosesten situationen ::). gut für den anwalt - schlecht für den lehrer. ;D
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

PAB

God

Re: Ich brauch eure Hilfe - Rechtliches Problem

Mittwoch, 25. Juni 2003, 15:39

Ich mein nur, ob man sich auf die hier gemachen Aussagen auch wirklich verlassen kann.

den

Senior Member

Re: Ich brauch eure Hilfe - Rechtliches Problem

Mittwoch, 25. Juni 2003, 15:44

das ist natürliche keine verbindliche rechtsauskunft, eine solche dürfte ich auch gar nicht erteilen, es sollte lediglich ein anhaltspunkt für die rechtliche ausgangslage sein.

im einzelfall sind natürlich nach den jeweiligen gegebenheiten durchaus abweichungen (parteivereinbarung, agb, verbrauchsgüterkauf) möglich.

diese hier abzuhandeln wäre indes müßig und entspräche nicht dem anliegen des thread-erstellers. ;) ;D
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

Thor95

Full Member

Re: Ich brauch eure Hilfe - Rechtliches Problem

Mittwoch, 25. Juni 2003, 15:48

Hi ,

also ersteigerungspreis war 129 €, ich werde vorerst nichts machen und abwarten.
Thx an alle!


Thor95

tschneider

Full Member

Re: Ich brauch eure Hilfe - Rechtliches Problem

Mittwoch, 25. Juni 2003, 15:54

Hi,

also ich bin auch kein Anwalt, aber meiner Meinung nach ist es so, dass bei Geschäften zwischen Privatpersonen (Käufer und Verkäufer = Privatperson) für die Reklamation von verdeckten Mängeln (wichtig: verdeckter Mangel!) eine Frist von 14 Tagen gilt :-/
Bei Geschäften zwischen Kaufleuten und Privatpersonen (Verkäufer = Kaufmann) ist diese Frist glaub ich sogar 6 Monate ... und zwar wohlgemerkt bei Gebrauchtwaren! ... nachzulessen sollte das im HGB sein ...

Bin aber wie gesagt nicht vom "Fach" (Jurist), hatte aber vor 4 - 5 Jahren auch mal mit so was zu tun und meine das mir ein "Rechtsverdreher" (alle Juristen mögen mir das verzeihen - wenn nicht auch egal ;D) das damals so erklärt hat ... ???
ASUS A7N8X-E | AMD Athlon XP 3200+ | 1 GB RAM CL2 Corsair | 2 x 160 GB Hitachi 7.2k S-ATA HDD RAID0 | 120 GB WD 7.2k E-IDE HDD | Gainward FX 5900 Ultra ViVo 256 MB | Chieftec Bigtower (CS901) | Cuplex | Twinplex NB | Twinplex Graka | 3 x Heat Trap HDD-WaKü | 2 x Airplex Evo 120 + HTCS-Radiator

PAB

God

Re: Ich brauch eure Hilfe - Rechtliches Problem

Mittwoch, 25. Juni 2003, 15:55

Ja, wirklich verlassen kann man sich da nicht drauf.
Aber es werden halt oft wiedersprüchliche Dinge behauptet.

Naja, die Grundrichtung ist in diesem Thread ja geklärt

den

Senior Member

Re: Ich brauch eure Hilfe - Rechtliches Problem

Mittwoch, 25. Juni 2003, 16:15

also schön:
gewährleistungsansprüche verjähren grds nach § 438 nr. 3 BGB bei beweglichen sachen in 2 jahren. diese sind natürlich vertraglich abdingbar, d.h. die gewährleistung kann durch vereinbarung beschränkt oder ausgeschlossen werden (wohlgemerkt bei kaufverträgen zwischen privatleuten)

für den verbrauchsgüterkauf (kaufvertrag unternehmer - privatmann) werden diese regelungen durch die §§ 474 ff BGB modifiziert, insbesondere bestimmt § 475 II BGB dass die verjährungsfrist bei gebrauchten sachen nicht weniger als 6 monate betragen darf (stichwort: verbraucherschutz)

sollte ein mangel durch den verkäufer arglistig verschwiegen worden sein, kommt in beiden fällen eine anfechtung wegen arglistiger täuschung in betracht, § 123 I BGB, für die eine jahresfrist ab kenntniserlangung des mangels gilt, § 124 I BGB.

wann liegt also ein mangel vor ?
grds dann wenn die ist- von der soll-beschaffenheit zum zeitpunkt des gefahrübergangs abweicht, vgl. § 434 I BGB.

wäre also der verstärker zum ztpkt der übergabe beschädigt, dann mangel (+), dann gewährleistung (+) - das hieße im konkreten fall wohl rücktritt oder minderung § 437 nr.2 BGB, ES SEI DENN die gewährleistung wurde wirksam ausgeschlossen. unter privatleuten ist dies möglich wie oben erläutert. hier wohl anzunehmen bei "kauf wie gesehen", wenn der verstärker getestet wurde bei der abholung etc.

lag zum zeitpunkt der übergabe kein mangel vor, dann gewährleistung (-), pech für den käufer (+)

alle angaben wie immer ohne gewähr !

@ts: mit dem hgb hat das nichts zu tun, das regelt im groben das recht der kaufleute untereinander.
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

Storm

God

Re: Ich brauch eure Hilfe - Rechtliches Problem

Mittwoch, 25. Juni 2003, 16:20

lol


Zitat

also schön:
*banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof**banhof*



so sieht das für mich aus ;D
Gruss Storm Merke: Wer jemandem in die Möse beist, ist böse meist!

Kinyar

God

Re: Ich brauch eure Hilfe - Rechtliches Problem

Mittwoch, 25. Juni 2003, 16:30

Hi,

@ den: Ich würde Deine Auskunftsbereitschaft gerne noch ein wenig mehr nutzen, wenn ich darf.
Thor95 sprach ja davon, dass bei der Übergabe nur eine optische Übeprüfung stattfand, keine Funktionsprüfung; der Käufer konnte also u.U. zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs nichts vom Mangel wissen. Ist Thor95 (da er ja bisher nicht von einem Auschluss der Gewährleistung gesagt hat) immer noch aus der Chose raus, oder siehts da schon anders aus? Wie weit gehen die Pflichten des Käufer zur Prüfung vor dem Gefahrenübergang?
Danke für Deine Auskunft.

Gruß
Kinyar
...und der Tag wird gut!

major23hh

God

Re: Ich brauch eure Hilfe - Rechtliches Problem

Mittwoch, 25. Juni 2003, 16:35

hi, wenn du student bist, ab zum ASTA, die sollten dir auch dabei helfen koennen!

tom355

God

Re: Ich brauch eure Hilfe - Rechtliches Problem

Mittwoch, 25. Juni 2003, 16:58

Eins weiss ich mit Sicherheit:

Du musst als Privatperson im Text der Auktion die Gewährleistung ausschliessen. Sonst haftest du.