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shakesbier
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Zitat von »Dragonclaw«
ach jam, nochn problem, auf cds, kassetten und videobändern evtl. auch, sind schon gebühren fürs bespielen mit uhrheberrechtlichen songs erhoben worden, und beim kauf bezahlt. beim abspeichern als mp3 auch einer hdd ist das afaik nicht der fall...
Zitat von »Shakesbier«
Angenommen ich hab auf meinen Rechner noch Kazaa oder ähnliches installiert. Jetzt steht auf einmal die Polizei vor der Haustür und nimmt meinen Rechner mit. Wie kann ich jetzt beweisen das die Mp3´s auf meiner Platte nicht duch Kazaa heruntergeladen wurden sondern gestreamt sind ???
Zitat von »Andreas«
Ich meine mich zu erinnern, aber da bin ich mir nicht sicher, daß lediglich auf CD-Rohlingen die für Daten ausgewiesen sind (also alle die man im PC-Handel kauft) keine GEMA-Gebühren erhoben werden. Musik-Rohlinge sind unter anderem deshalb um so vieles teurer da dort die entsprechenden Gebühren mit drin sind.
Zitat von »Clark«
Jupp, auf Musikrohlinge wird eine Gema Gebühr erhoben...
Ausserdem: Solange du keinen Kopierschutz "knackst" kannst du dir die CD gerne kopieren.
D.h. wenn du die CD abspielst und den Stream dann aufnimmst, dann hast du keinen Kopierschutz geknackt und darfst somit legal das Ding für den Eigengebrauch kopieren.
MfG
Zitat
UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes zum privaten Gebrauch herzustellen. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen; doch gilt dies für die Übertragung von Werken auf Bild- oder Tonträger und die Vervielfältigung von Werken der bildenden Künste nur, wenn es unentgeltlich geschieht.
den
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Zitat von »Clark«
hmmm, mich verwundert das etwas:
Das sollte doch eigentlich die novellierte Version sein...
Aber wo steht dort eigentlich, das es verboten ist den Kopierschutz zu umgehen, ich finde davon NICHTS im UrhG...
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