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Minusch@Linux

unregistriert

Re: Paintball - wer hat schon mal ?

Sonntag, 14. September 2003, 20:41

Zitat von »Nem2k«

Paintballwaffen mit einer max. Mündungsenergie von 7,5 Joule (umgerechnet 210 Fuß pro Sekunde(fps)) tragen als Kennzeichen die Kaliberangabe sowie einen F-Stempel in einem gleichmäßigen Fünfeck und dürfen ab 18 Jahre frei erworben werden. Siehe §§ 33/34 WaffG.

Laut §44 WaffG. darf grundsätzlich nur auf genehmigunspflichtigen Schießstätten geschossen werden.
Allerdings gilt für Paintballwaffen bis 7,5 Joule (210fps) eine Ausnahme im §45 WaffG.




Kommt das aus dem WaffG, dass mit dem 1.Sept. in Kraft getreten ist?

Ich sagte ja bereits, dass ich mich gerne belehren lasse! :D

Gruß
Minusch

Draco

God

Re: Paintball - wer hat schon mal ?

Sonntag, 14. September 2003, 20:41

Zitat von »Nem2k«


Laut §44 WaffG. darf grundsätzlich nur auf genehmigunspflichtigen Schießstätten geschossen werden.
Allerdings gilt für Paintballwaffen bis 7,5 Joule (210fps) eine Ausnahme im §45 WaffG.



Und diese ausnahme wäre ?

edit: ich kann gar net so schnell lesen, wie ihr tippt...
Aba wir kommen der Sache näher ;)

EddiG

Senior Member

Re: Paintball - wer hat schon mal ?

Sonntag, 14. September 2003, 20:45

Also für Paintballspieler hat sich nichts geändert.... (mit dem neuen Waffengesetz)

Der kleine Waffenschein wird für Gas / Schreck und Siegnalwaffen benötigt.
Paintballmarkierer sind Luftdruckwaffen und bleiben davon nicht berührt.

Lediglich für das führen eines Paintballmarkierers braucht man einen Waffenschein.

Das "führen" bedeutet wenn man die Waffe in der Öffentlichkeit mit sich führt. Transport und Nutzung einer Waffe zu und auf dafür vorgesehene Spielfelder gilt nicht als führen.


edit:

Für das Schießen von Painballwaffen auf einem Paintballspielfeld sind die Vorschriften für eine Schießstätte nach §§44/45 WaffG, nicht zu beachten und es ist auch keine weitere waffenrechtliche Erlaubnis notwendig,

wenn
· die Waffen maximal 7,5 Joule Mündungsenergie haben. (ca. 210 fps). Dies erfüllen Paintballwaffen in der Regel
· es gewährleistet ist das die Paintballs das Gelände auf keinen Fall verlassen können.
· man das Hausrecht oder die Erlaubnis des Hausrechtsinhabers hat.

Wenn das Schifferklavier an Bord ertönt, Ja da sind die Matrosen so still (ja so still) ;)

Manuel_aka_MDK

Foren-Inventar

Re: Paintball - wer hat schon mal ?

Sonntag, 14. September 2003, 20:46

Zitat von »Nem2k«

Also für Paintballspieler hat sich nichts geändert.... (mit dem neuen Waffengesetz)

Der kleine Waffenschein wird für Gas / Schreck und Siegnalwaffen benötigt.
Paintballmarkierer sind Luftdruckwaffen und bleiben davon nicht berührt.

Lediglich für das führen eines Paintballmarkierers braucht man einen Waffenschein.

Das "führen" bedeutet wenn man die Waffe in der Öffentlichkeit mit sich führt. Transport und Nutzung einer Waffe zu und auf dafür vorgesehene Spielfelder gilt nicht als führen.

Na endlich mal Klartext! :D

CU
Die Weisheit des Tages: "Nein, ISDN ist nicht die Abkürzung für 'Ich seh da nix'..." ^^

"10 Stunden harte Arbeit sind nix für ne Bürotussi wie mich..." - Chewy

Minusch@Linux

unregistriert

Re: Paintball - wer hat schon mal ?

Sonntag, 14. September 2003, 20:46

Zitat von »Nem2k«

Paintballwaffen mit einer max. Mündungsenergie von 7,5 Joule (umgerechnet 210 Fuß pro Sekunde(fps)) tragen als Kennzeichen die Kaliberangabe sowie einen F-Stempel in einem gleichmäßigen Fünfeck und dürfen ab 18 Jahre frei erworben werden. Siehe §§ 33/34 WaffG.

Laut §44 WaffG. darf grundsätzlich nur auf genehmigunspflichtigen Schießstätten geschossen werden.
Allerdings gilt für Paintballwaffen bis 7,5 Joule (210fps) eine Ausnahme im §45 WaffG.




Muss dich nochmal zitieren:

Zitat

§44 Übermittlung an Meldebehörden
§45 Widerruf des Gesetzes


Irgendwie hast du etwas verwechselt

Draco

God

Re: Paintball - wer hat schon mal ?

Sonntag, 14. September 2003, 20:47

hmhm.

auf der ersten Seite sagte jmd, dass es verboten sei, mit Tarnkleidung zu spielen (schon irgendwo nachvollziehbar).
Das würde aber doch bedeuten, dass die KLeidung irgendwo definiert sein muss oder ? ne dunkle verdreckte Hose ist nicht viel auffälliger, als ne Tarnhose z.b.

Itsme

Senior Member

Re: Paintball - wer hat schon mal ?

Sonntag, 14. September 2003, 20:51

Quelle paintpall.de:

Zusammenfassung:
Die 8 goldenen Regeln zum eigenen Spielfeld:

1. Die Waffen dürfen maximal 7,5 Joule Mündungsenergie haben (ca. 210fps)
2. Die Paintballs dürfen das Gelände nicht verlassen. (Am besten ein mind. 3m hohen Fangzaun.)
3. Das Gelände muß umfriedet sein. (Wäre durch den Fangzaun schon gegeben.)
4. Das Gelände darf nicht von außen einsehbar sein. (Hier reicht es auch wenn das Gelände an einem Privatweg liegt, dessen begehen für unbefugte verboten ist)
5. Das Gelände darf nur von einem klar vorher bestimmten Personenkreis besucht werden, am besten Mitglieder des Clubs oder Vereins.
6. Der Club oder der Verein muß nicht e.V. (eingetragener Verein beim Amtsgericht) sein.
7. Es darf kein Öffentlichkeitsbezug hergestellt werden. (Werbung etc..)
8. Gelände, die ohne Probleme verwendet werden können, sind reine Gewerbegebiete.

Shoggy

Sven - Admin

Re: Paintball - wer hat schon mal ?

Sonntag, 14. September 2003, 20:52

Es geht nicht um das Tarnen selber oder so sondern draum, dass du nichts tragen darfst, was man sofort in Verbindung mit z.B. dem Militär bringen würde.

EddiG

Senior Member

Re: Paintball - wer hat schon mal ?

Sonntag, 14. September 2003, 20:54

Zitat von »Draco«

hmhm.

auf der ersten Seite sagte jmd, dass es verboten sei, mit Tarnkleidung zu spielen (schon irgendwo nachvollziehbar).
Das würde aber doch bedeuten, dass die KLeidung irgendwo definiert sein muss oder ? ne dunkle verdreckte Hose ist nicht viel auffälliger, als ne Tarnhose z.b.


also verboten ist es nicht, eher unter den freunden des Paintball verpöhnt weil es dem sport einen zu kriegerischen touch gibt...

@ minusch : du bringst mich durcheinander :P
Wenn das Schifferklavier an Bord ertönt, Ja da sind die Matrosen so still (ja so still) ;)

Draco

God

Re: Paintball - wer hat schon mal ?

Sonntag, 14. September 2003, 20:57

hm okay, wo das rechtliche geklärt wär, wie siehts mit dem spielespass und den unterhaltskosten aus ?

EddiG

Senior Member

Re: Paintball - wer hat schon mal ?

Sonntag, 14. September 2003, 20:59

Also habe mich gestern mit dem Kollegen der im Verein spielt unterhalten und er meint ne komplette anfängerausrüstung gibts ab 400€ ...Für den Makierer (so werden die Waffen genannt) kann man aber bis 2000€ zahlen ... die haben dann aber auch 25 schuss/sekunde ;)

Spielspaß ist wohl grenzenlos bie schönem Wetter, allerdings kosten die Farbkugeln ne Menge ... 2000 bis zu 75€ und an nem Tag verschiess man schonmal um die 3000 ...

Das is zumindest was ich von ihm erfahren hab ;D

Wenn das Schifferklavier an Bord ertönt, Ja da sind die Matrosen so still (ja so still) ;)

den

Senior Member

Re: Paintball - wer hat schon mal ?

Sonntag, 14. September 2003, 21:00

Zitat von »Nem2k«

Paintballwaffen mit einer max. Mündungsenergie von 7,5 Joule (umgerechnet 210 Fuß pro Sekunde(fps)) tragen als Kennzeichen die Kaliberangabe sowie einen F-Stempel in einem gleichmäßigen Fünfeck und dürfen ab 18 Jahre frei erworben werden. Siehe §§ 33/34 WaffG.

Laut §44 WaffG. darf grundsätzlich nur auf genehmigunspflichtigen Schießstätten geschossen werden.
Allerdings gilt für Paintballwaffen bis 7,5 Joule (210fps) eine Ausnahme im §45 WaffG.




sorry aber was verzapfst du  bitte für einen unsinn ? ???
§ 33 WaffG in der aktuellen Fassung vom 11. oktober 2002 betrifft die einfuhr von waffen, § 34 WaffG enthält bestimmungen über das überlassen von munition und § 45 WaffG betrifft rücknahme und widerruf der erlaubnis (Quelle: bundesministerium der justiz). das alles hat mit den von dir genannten dingen nicht im geringsten was zu tun, was also soll das ??

die relevanten vorschriften finden sich in den anlagen 1 und 2 zum waffenG.

zur rechtslage noch dieser link:
klick
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

Minusch@Linux

unregistriert

Re: Paintball - wer hat schon mal ?

Sonntag, 14. September 2003, 21:01

@men2k:

Das möchte ich natürlich nicht! 8) Habe aber gerade das "Update" des besagten Gesetzes und das BGB aus dem Schrank gekramt, habe dieses mit der Veröffentlichung auf Wacht.de verglichen und bin zu folgendem Schluss gekommen:

1. Paintball ist lt. den Gesetzen nicht verboten, es ist aber auch kein zugelassener Sport, somit keine unbedingt sichere Grauzone.
2. Es ist erlaubt diese Waffen in abgezäunte Areale zu verbringen, will heissen, Areale, die auf den Gebrauch dieser waffen ausdrücklich hinweisen.
3. Der Besitz und Erwerb, wird mit dem neuen WaffG erlaubt, das Spiel nicht...

Deutsche Gesetze...

4. Also im Endeffekt steht man mit dem Erwerb und dem aktiven Hobby mit einem Bein im Gefängnis, sollte irgendetwas passieren, da solche Unfälle nicht über irgendeine Versicherung abgedeckt werden.

Alle Unklarheiten beseitigt?

Gruß
Minusch

EddiG

Senior Member

Re: Paintball - wer hat schon mal ?

Sonntag, 14. September 2003, 21:03

Zitat von »den«



sorry aber was verzapfst du  bitte für einen unsinn ? ???



hm naja das meiste was ich da reingeschrieben habe ist von der Paintball seite meines vertrauens und habe eigentlich mit korrektheit gerechnet... :(

sry wenn das nicht stimmt, hab jetzt aber auch keine Lust mich mit dem "Papierkram" zu beschäftigen, fest steht das es nicht verboten ist denke ich ...  ::)

edit:

was mich dann wunder ist, dass es Vereine, Turniere und alles was man sich denken kann zu diesem "Sport" gibt ...
Wenn das Schifferklavier an Bord ertönt, Ja da sind die Matrosen so still (ja so still) ;)

Minusch@Linux

unregistriert

Re: Paintball - wer hat schon mal ?

Sonntag, 14. September 2003, 21:05

Wie du siehst, stimmen die Angaben nicht!!!

Wäre mal interessant, auf welche Paragraphen welches Gestzes die Leute sich beziehen!

Gruß
Minusch

kampfsau

God

Re: Paintball - wer hat schon mal ?

Sonntag, 14. September 2003, 21:10

leute, hört auf zu streiten und kommts zu uns nach österreich, da darf man ;D

hab auch schon... is recht witzig, wir haben ein 3 on 3 team-deathmatch veranstaltet... und zirka 3std am feld verbracht :)

also wer mal "live-quake" spielen will, sollt sich das anschaun... ich find mit waffen hat das nur entfernt zu tun...
ok, es is ein projektil, das aus einem apparat abgefeuert wird... und auf kurze entfernungen tuts auch ziemlich weh...
aber wenn man mit der richtigen einstellung ("bissl spass haben") hingeht und nicht vergißt, daß das nur ein spiel ist und nichts mit "ich bring dich um du arsch!" zu tun hat, isses vollkommen ok...

die einschränkung "ab 18" find ich in ordnung... is nämlich die frage, ob nicht irgendein kiddie auf einmal auszuckt und beginnt auf brutal zu machen
zum glück gibts (zumindest wars bei uns so) einen aufpasser, der das spiel sofort abbricht wenn er meint, einer macht auf rambo...

soweit meine erfahrungen zu dem thema ::)
8) there is no gravity - the world sucks 8)

den

Senior Member

Re: Paintball - wer hat schon mal ?

Sonntag, 14. September 2003, 21:12

Zitat von »Minusch«

@men2k:

Das möchte ich natürlich nicht! 8) Habe aber gerade das "Update" des besagten Gesetzes und das BGB aus dem Schrank gekramt, habe dieses mit der Veröffentlichung auf Wacht.de verglichen und bin zu folgendem Schluss gekommen:


ist ja schön dass wenigstens einer mal einen blick in ein gesetz wirft, bevor er hier postet. nur was hat das bitte mit dem bgb zu tun ??

Zitat

1. Paintball ist lt. den Gesetzen nicht verboten, es ist aber auch kein zugelassener Sport, somit keine unbedingt sichere Grauzone.


ähnlich wie die sog. laserdrome dürfte auch das paintballspiel gegen die öffentliche ordnung verstoßen, weshalb es laut rspr nicht erlaubt sein dürfte.

Zitat

2. Es ist erlaubt diese Waffen in abgezäunte Areale zu verbringen, will heissen, Areale, die auf den Gebrauch dieser waffen ausdrücklich hinweisen.

mit anderen worten ein gebrauch auf dem schießstand ist erlaubt.

Zitat

3. Der Besitz und Erwerb, wird mit dem neuen WaffG erlaubt, das Spiel nicht...


besitz und erwerb unterliegen viel strengeren bestimmungen als das vorher der fall war, was u. a. der sinn der novellierung des waffenG war.


V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

den

Senior Member

Re: Paintball - wer hat schon mal ?

Sonntag, 14. September 2003, 21:15

Zitat von »Minusch«

Wie du siehst, stimmen die Angaben nicht!!!

Wäre mal interessant, auf welche Paragraphen welches Gestzes die Leute sich beziehen!

Gruß
Minusch


das würd mich allerdings auch mal interessieren woher das stammt. da kann mal man wieder sehen wie dinge völlig aus der luft gegriffen und als der weisheit letzter schluß dargestellt werden.

nichtmal eine verwechslung mit den anlagen 1/2 zum waffeng ist drin, die enthalten überhaupt keine §§ ! ::)
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

Minusch@Linux

unregistriert

Re: Paintball - wer hat schon mal ?

Sonntag, 14. September 2003, 21:22

@den:

Das BGB regelt den "Gebrauch von Waffen".

@Draco:

Lass es sein! Wenn eine Painball-Seite nicht mal richtig irgendwelche Paragraphen interpretieren kann und anscheinend nicht einmal weiß, was diese engebenen regeln, dann scheint der Rest der eigenen Regelung auch auf tönernen Füssen zu stehen!

Wie schon gesagt worden ist, regelt der §34 WaffG anscheinend die Einfuhr von Waffen nach Deutschland, will heissen, dass diese Waffen zwar nach D eingeführt werden dürfen, der Besitz und Erwerb nicht ausdrücklich erlaubt ist.

Weiterhin wird unter dem Deckmantel eines Schützenvereins verfahren. Dieser bietet Gelände und entsprechende Lagerstätten für Waffen und Munition.

Nach dem Inkrafttreten des neuen WaffG sind hier in Berlin nicht nur die Gaswaffen und Messer aus den Schaufenstern verschwunden, sondern auch diese Dinger, sind alle entweder auf der Halde oder im Stahlschrank gelandet.

Gruß
Minusch

den

Senior Member

Re: Paintball - wer hat schon mal ?

Sonntag, 14. September 2003, 21:28

Zitat von »Minusch«

@den:

Das BGB regelt den "Gebrauch von Waffen".


bitte ? ??? das bgb (=bürgerliches gesetzbuch) enthält das zivilrecht, also mit einfachen worten die rechtsverhältnisse der bürger untereinander.

was hat das mit dem "gebrauch von waffen" zu tun ? ??? der begriff waffe kommt im bgb nirgends aber auch gar nirgends vor.
*kopfschüttel*

V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.