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Mal wieder E-Bay

Samstag, 10. Januar 2004, 01:26

Also ich hab bei E-bay 2 Schäppchen gemacht ( Sat-Receiver für 1€, Packerl Yu-gi-oh Karten für 5€ ) , war beidesmal Mindestgebot, und nun hab ich das Gefühl dass die beiden Verkäufer einfach keinen Bock haben sich mit mir in Verbindung zu setzten weil sie sich ein bischen mehr erhofft haben. Hab beiden schon 2 Nachrichten über E-bay zukommen lassen das sie mir doch bitte ihre Kontonummer wg. Überweisung zukommen lassen sollen aber keine Antwort gekriegt. Kann ich die irgendwie noch stärker penetriern und hab ich eigentlich irgendeine Handhabe (ist doch ein gültiger Kaufvertrag, oder?)
Falls das ne standart Frage ist und in den E-bay Geschäftsbedingungen o.ä. steht sorry, bin ein E-Bay N00b und mir fällt erst jetzt gerade erst ein dass ich da auch mal hätte schaun können.
(Man gewöhnt sich irgendwie an immer erst mal hier zu fragen ;D )

TobiasBC

unregistriert

Re: Mal wieder E-Bay

Samstag, 10. Januar 2004, 01:41

hmm... also n verbindlicher Kaufvertrag isses auf jeden fall...

Du kannst nach ner zeit mal ne email an ebay schicken, aber die werden genau gar nix machen ;)

Re: Mal wieder E-Bay

Samstag, 10. Januar 2004, 01:51

Ein Angebot bei E-Bay ist wohl eher als "Invitatio ad Offerendum" zu sehen d.h. es ist juristisch mit der Auslage eines Schaufensters zu vergleichen.
Ein Vertrag kommt hingegen durch Antrag und Annahme zustande.
Um bei dem Schaufensterbeispiel zu bleiben, so wird der Antrag vom Kunden gemacht, wenn er den gewünschten Artikel an die Kasse bringt und die Annahme erfolgt durch das Scannen an der Kasse.
Bei E-Bay ist das Gewinnen der Auktion der Antrag und die Annahme erfolgt durch den Verkäufer durch Übermittlung der Kontoverbindung, wenn z.B. die Überweisung die vereinbarte Zahlungsart ist.
Allerdings sind sich die Juristen da soweit ich weiß selbst noch nicht ganz einig.

Aber bevor Du Dich an den Anwalt wendest würde ich erst einmal mit einer schlechten Bewertung drohen.

Minusch@Linux

unregistriert

Re: Mal wieder E-Bay

Samstag, 10. Januar 2004, 02:15

@Flatline:

Etwas ähnliches hatte ich auch schon mal:

Habe etwas weit unter Wert ersteigert. Verkäufer kam mit der Ausrede, er hätte ware anderweitig veräussert und hätte vergessen die Auktion zu beenden. Die Ware aber so noch am Markt war, ist der Verkäufer verpflichtet für Ersatz zu sorgen, da ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande gekommen ist. Der Verkäufer muss dann aber die Mehrkosten tragen.

Das soll jetz nur heißen, dass du dich so nicht über den Tisch ziehen lassen sollst.

Gruß
Minusch

Re: Mal wieder E-Bay

Samstag, 10. Januar 2004, 02:21

Rechtsanwalt werd ich wegen denn paar Euro sicher net bemühen :), aber gut zu wissen das er eigentlich verpflichtet ist mir das ding zu verkaufen, dann kann ich ja noch etwas penetranter werden :) (war bisher sehr höflich)

Minusch@Linux

unregistriert

Re: Mal wieder E-Bay

Samstag, 10. Januar 2004, 02:27

Vielleich solltest du auch gleich mal ebay einschalten. die aktion war ja dann noch nicht zu ende:

Um der Sache dann ein ende zu bereiten, bin ich von dem kauf zurückgetreten und habe entsprechend "neutral" bewertet, da ich nur in wirklichen Härtefällen "negativ" bewerte. der hund hat mich dann aber seinerseits "negativ" bewertet. ich habe dann sämtliche emails, die ich immer bis zum vollständigen abschluss einer jeden auktion aufhebe, an ebay mit einer kleinen schilderung weitergleitet und siehe da, ebay löschte die bewertung und hat den kunden abgemahnt.

so gehts auch und daher hier an dieser stelle ein seltenes lob an das ebay-security team.

Gruß
Minusch

Re: Mal wieder E-Bay

Samstag, 10. Januar 2004, 02:37

ich hab ihm jetzt einfach mal das hier geschrieben:

Nachdem ich bisher immer noch keine Antwort mit ihren Kontodaten erhalten habe um die Überweisung vorzunehmen, und die Auktion nun schon seit über einer Woche beendet ist bitte ich sie ein letztes Mal mir die Kontodaten für die Überweisung zu nennen, falls ich diese nicht bis Ende diesen Wochenendes erhalten habe, sehe ich mich gezwungen sowohl eine schlechte Bewertung abzugeben als auch mich beim E-Bay Team über sie zu beschweren.

Mal sehen was er tut.
Der hat auch erst 85 Bewertungen, also sollte es ihm eine schlechte Bewertung nicht ganz egal sein.

Minusch@Linux

unregistriert

Re: Mal wieder E-Bay

Samstag, 10. Januar 2004, 02:40

jepp, was anderes kannst du jetzt auch erstmal nicht tun. aber ich sage dir gleich, der wird entweder im urlaub gewesen sein, also vergesslich oder aber, er wird sich nicht rücken.


gäääähhhhnnnn, gehe jetzt in die heia

Schlaft gut da draussen!!!

Gruß
Eure Minusch

Re: Mal wieder E-Bay

Samstag, 10. Januar 2004, 03:56

Zitat von »dasc1mt«

Ein Angebot bei E-Bay ist wohl eher als "Invitatio ad Offerendum" zu sehen d.h. es ist juristisch mit der Auslage eines Schaufensters zu vergleichen. [...]
Bei E-Bay ist das Gewinnen der Auktion der Antrag und die Annahme erfolgt durch den Verkäufer durch Übermittlung der Kontoverbindung, wenn z.B. die Überweisung die vereinbarte Zahlungsart ist.


Ja ne, das ist natürlich völliger Schmarrn  :-X ;) An dieser Stelle hätte eBay keinen Sinn mehr, weil niemand mehr seine Sachen verkaufen würde, wenn ihm des Höchstgebot zu niedrig ist. Präzedenzentscheidung des BGH war im "Passat-Fall" gefällt worden, als ein Händler einen VW Passat zur Auktion stellte und das Höchstgebot deutlich unter dem Marktwert des Autos lag. Bad luck, verkaufen mußte er den Wagen trotzdem zu dem Preis. Auszug:

Zitat

Willenserklärungen können grundsätzlich auch per Mausklick abgegeben werden. Angebote bei Onlineauktionen sind rechtsverbindlich und stellen nicht lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (invitatio ad offerendum)an den Kunden dar, sondern eine auf Abschluss eines Vertrages gerichtete Willenserklärung. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Ware deutlich unter dem Verkehrswert verkauft wurde. Dies hätte durch Angabe eines Mindestgebotes verhindert werden können


@topic:
Minusch hat ja soweit alles schon erwähnt, der Kaufvertrag verpflichtet beide Verkäufer, die Artikel zu den vereinbarten Bedingungen zu übereignen. Du solltest nach den Maßgaben des eBay-Käuferschutzes vorgehen, also nicht zu schnell mahnen und Fristen setzten, schließlich könnte es auch sein, dass einer oder beide z.Z. krank, im Urlaub oder sonstwas/wo sind. Das ändert natürlich nichts an der Tatsache, dass du ein Recht auf Erfüllung des Vertrags hast, aber wenn du zu schnell zu deutlich mit deinen Forderungen wirst, könnte sich die Sache nur unnötig in die Länge ziehen (wenn Verkäufer bockig werden  ;)). In den Kaufabwicklungen findest du genaue Fristen, wann Zahlungserinnerungen etc. fällig werden, am besten einfach daran halten. Und wenn gar nichts hilft: Anwalt einschalten. Frag mal deine Eltern, ob du über sie Rechtsschutz-versichert bist, dann bräuchtest du für Fachberatung und den fälligen Brief an die schlampigen Verkäufer nichts bezahlen. Mehr wird ohnehin nicht nötig sein, weil die juristische Lage eindeutig ist und niemand das Risiko eines aussichtslosen Gerichtsprozesses eingehen wird (siehe Zitat oben).

Viel Erfolg auf jeden Fall! Ich geh jetzt auch wieder pennen, bin grad beim Lernen auf der Couch seelig zwischen meinen Büchern eingeschlummert  ::) ;D

P.S.: Hier gibts einen Überblick über die Gerichtsurteile bezüglich Onlineauktionen, wenns wayne interessiert  ;)

Edith sacht: 333ter Post ... da ist wohl noch ein kleiner Umtrunk fällig .. ... also wenn noch jemand online ist: "Prohost"  ;D

Re: Mal wieder E-Bay

Samstag, 10. Januar 2004, 12:46

Das sieht das Landgericht Münster anders:
"Online-Verkaufsveranstaltungen mit Verkauf gegen Höchstgebot sind grundsätzlich nicht unzulässig. Das Anbieten der Ware auf einer Homepage stellt auch dann lediglich eine invitatio ad offerendum dar, wenn auf der Angebotsseite die Annahme des höchsten wirksam abgegebenen Kaufangebots in den AGB`s erklärt wird."
;)

Wie schon gesagt sind sich da die Juristen nicht ganz einig und solange es keine konkrete gesetzliche Grundlage gibt wird sich daran wohl wenig ändern. ::)

Re: Mal wieder E-Bay

Samstag, 10. Januar 2004, 13:58

Zitat von »dasc1mt«

Das sieht das Landgericht Münster anders:
Wie schon gesagt sind sich da die Juristen nicht ganz einig und solange es keine konkrete gesetzliche Grundlage gibt wird sich daran wohl wenig ändern.  ::)


Also, wenn ich das richtig sehe, ist die Entscheidung des LG Münster der des OLG Hamm und schließlich des BGH vorausgegangen und wurde durch beide aufgehoben. Hier ist der Verlauf nachzulesen: Drück mich

Die gesetzliche Grundlage besteht und einig sind sich Juristen sowieso nie, d.h. eine Mindermeinung zu dem Thema wirds immer geben. ;)

den

Senior Member

Re: Mal wieder E-Bay

Samstag, 10. Januar 2004, 18:09

Zitat von »dasc1mt«

Das sieht das Landgericht Münster anders:
"Online-Verkaufsveranstaltungen mit Verkauf gegen Höchstgebot sind grundsätzlich nicht unzulässig. Das Anbieten der Ware auf einer Homepage stellt auch dann lediglich eine invitatio ad offerendum dar, wenn auf der Angebotsseite die Annahme des höchsten wirksam abgegebenen Kaufangebots in den AGB`s erklärt wird."
;)

Wie schon gesagt sind sich da die Juristen nicht ganz einig und solange es keine konkrete gesetzliche Grundlage gibt wird sich daran wohl wenig ändern.  ::)


quatsch. wie smart schon sagte kommt selbstverständlich durch abgabe des höchstgebotes ein gültiger kaufvertrag zustande. darüber besteht soweit auch einigkeit. klargestellt wird dies auch in den ebay geschäftsbedingungen.
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

G-SUS

Junior Member

Re: Mal wieder E-Bay

Samstag, 10. Januar 2004, 18:28

Bei den niedrigen Preisen hat man gerne den Verdacht, dass der Verkäufer mehr erwartet hat und sich nun nicht meldet. Aber ich hatte es auch schon mal, dass der Käufer auf Montage war und das Geld erst 3 Wochen später überwiesen hat.
Also solltest du vielleicht auch noch etwas warten. Wobei die 2 Wochen auch schon recht lange sind.

Gibt es eigentlich eine Frist nach dem Verkauf innerhalb der man sich nur bei Ebay beschweren darf?

Re: Mal wieder E-Bay

Sonntag, 11. Januar 2004, 16:03

Die Mail hat ihren Zweck erfüllt, der Kerl hat mir heute seine Kontodate zukommen lassen, hat gemeint er hätte mir schon am 31.12 eine geschickt, komisch bloß dass er dann auf die ersten zwei net reagiert hat :)

Minusch@Linux

unregistriert

Re: Mal wieder E-Bay

Sonntag, 11. Januar 2004, 16:11

Genau, so ist das! Schade, dass man da nicht mehr machen kann!

Aber zum Glück ist nur ein ganz kleiner Teil der Ebayer unzuverlässig...

Gruß
Minusch