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TrOuble
God
Zitat
§6, 3
Bei einem Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Dem Kunden steht bei geringfügiger Vertragswidrigkeit kein Rücktrittsrecht zu, insbesondere bei geringfügigen Mängeln.
TrOuble
God
Zitat
§ 437
Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Zitat
§ 440
Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
Zitat
§ 323
Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung
(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten. [...]
Zitat von »Dragonclaw«
geh in den laden und sag denen dass du vopm vertrag zurücktrittst und dein geld wiederhaben willst.
wenn sie nicht wollen, geh zum anwalt
Zitat von »bAlRoG«
also so einfach isses nicht dragonclaw
1) solltest du nicht unbedingt den shop dafür schuldig machen sondern eher den hersteller doer reparaturfirma der hd
ich bin selbst verkäufer und weiss wie lange computerteile für eine rep. dauern. kann sich schon mal über monate hinziehen.
ich glaub wenn du so ankommst wie dragon gesagt hast kannst sie noch mehr abschreiben.
das problem ist, das der erkäufer nichts weiter machen kann als immerwieder bei der firma anrufen und stress zu machen. oder natürlich er git dir ne neue was aber ein verlustgeschäft für ihn bedeuten würde.
achja: vom vertrag kann er nach der zeit nicht einfach so zurücktreten. könnt ich mir ja jedes jahr nen neuen pc holn weil den alten will ich ja nimmer :
Zitat von »bAlRoG«
ich würd ihm was schriftliche zukommen lassen indem du ne frist setzt bis wann du die hd retour haben willst (frist muss realistisch gesetzt sein) und wo du auch androhst rechtliche schirtte einzuleiten.
würds eher per brief als per email machen. ist glaub ich eher besser als beweismittel
Zitat von »bAlRoG«
achja: vom vertrag kann er nach der zeit nicht einfach so zurücktreten. könnt ich mir ja jedes jahr nen neuen pc holn weil den alten will ich ja nimmer :![]()
Zitat
dann hab ich meinen vadi einfach gefragt ob er da mal vorbei geht und'n bischen druck macht!
Dann er also nach der Arbeit (noch mit arbeits kleidung [anzug, Aktenkoffer usw..]) da hin und so nach dem motto ich brauch den unbedingt fürs arbeiten am rechner, ich werde langsam ungehalten usw.!
und dann hat er prompt nen neuen prozi in die hand gedrückt bekommen und die ham sich nochmal entschuldigt usw.
naja man kann immer nur wieder sagen: "kleider machen leute"
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