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TrOuble

God

Wartezeit bei Tausch von defekter Ware?

Freitag, 27. Februar 2004, 17:54

Moin !

Ist irgendwo geregelt, bis wann ein Laden Ersatz liefern muss?
Also ist irgendwo ein Zeitpunkt erreicht wo ich zum Laden gehen kann, und sage : So ich will nun mein Geld zurück?

Bei mir Handelt es sich um eine Samsung Sp1604n die ich am 24.11.2003 gekauft, und die am 9.1.2004 kaputt gegangen ist.

Die Festplatte habe ich dann, am 10.1.2004, zu den Laden gebracht wo ich sie gekauft habe.

Heute, der 27.2.2004, hab ich immernoch kein Ersatz bekommen.

Ich hab bis jetzt 5 mal mich Telefonisch nachgefragt WANN ich ersatz bekomme ...

beim 1-4mal hieß es immer - ja in 1 1/2 bis MAXIMAL 3 Wochen ..
beim 5ten mal - heute - hieß es auf einmal 3 bis Maximal 6 wochen
nunja ... mitlerweile sind fast 7 Wochen rum, bzw 48 Tage ...


Es geht um folgenden Laden :

www.cdh-shop.de

die AGBs sind hier (vllt stehts ja da drin - komm damit aber leider nit zurecht .. :-( )


MfG TrOuble

Dragonclaw

God

Re: Wartezeit bei Tausch von Defekter Ware?

Freitag, 27. Februar 2004, 18:14

ganz unverbindlich aus dem rechtskundeunterricht

eine frist zur nacherfüllung gibt es direkt nicht, du musst selber eine setzen in der der verkäufer ausreichend zeit zu nacherfüllung (besorgen einer neuen hdd bzw dein genannter "Ersatz") hat.
anschließend, nachdem die frist abgelaufen ist, kannst du den kaufpreis zurückfordern,

cu
Dc

Zitat

§6, 3
Bei einem Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Dem Kunden steht bei geringfügiger Vertragswidrigkeit kein Rücktrittsrecht zu, insbesondere bei geringfügigen Mängeln.

ich denke, nach 5 mahnungen per telefon und 48 (?) tagen wartezeit/frist für den verkäufer ist die nacherfüllung als gescheitert anzusehen ;)
Verwende keine sinnlose Gewalt. Hol einen größeren Hammer.

TrOuble

God

Re: Wartezeit bei Tausch von defekter Ware?

Freitag, 27. Februar 2004, 18:19

hmm ... ist in der "frist" auch schon die vergangende Zeit mit drin ?

Weil ich brauch die Festplatte UMBEDINGT bis zum 11.3. !
Ist absolut super wichtig für mich ...

Wie mach ich denn das am besten?

Ne email schreiben ?

Könnt mir jemand vielleicht dabei helfen ?
(wegen Satzbau & Rechtschreibung ...)

MfG TrOuble

Ädit : haben sie sich nicht eigentlich selbst schon eine Frist gesetzt wenn sie mir 1 1/2 - 3 Wochen sagen ?

Dragonclaw

God

Re: Wartezeit bei Tausch von defekter Ware?

Freitag, 27. Februar 2004, 18:21

die frist hat der laden sich im prinzip selbst gesetzt, nachdem du auf anfrage gesagt bekommen hast, wann du die neue festplatte bekommen solltest.

ich durchforste aber grad nochmal mein rk-heft ;)

ädit: im prinzip also ja ;)
Verwende keine sinnlose Gewalt. Hol einen größeren Hammer.

Itsme

Senior Member

Re: Wartezeit bei Tausch von defekter Ware?

Freitag, 27. Februar 2004, 18:39

Zitat

§ 437
Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Zitat

§ 440
Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz

Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

Zitat

§ 323
Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung

(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten. [...]

Ist halt die Frage was angemessen ist ::)

Dragonclaw

God

Re: Wartezeit bei Tausch von defekter Ware?

Freitag, 27. Februar 2004, 18:49

ich sag einfach, 48 tage und immer wieder vertrösten vom vk ist eindeutig genug
@trouble
geh in den laden und sag denen dass du vopm vertrag zurücktrittst und dein geld wiederhaben willst.
wenn sie nicht wollen, geh zum anwalt, oder wenn es noch etwas sichere sein soll, such dir einen laden, wo die hdd lieferbar ist, gib die adresse denen bei www.cdh-shop.de, und sag, dass du denen eine frist von etwas mehr als de rlieferzeit des ladens gibst, ansonst willst du dein geld zurück.
dann hast du gemahnt, und eine frist gesetzt innerhalb der dein verkäufer theoretisch nacherfüllen könnte (also eine angemessene frist)

cu
Dc
Verwende keine sinnlose Gewalt. Hol einen größeren Hammer.

knooot

Senior Member

Re: Wartezeit bei Tausch von defekter Ware?

Samstag, 28. Februar 2004, 13:54

Hi,
also ich hatte mal das problem mit nem prozi der iss irgendwie kapput gegangen und dann hab ich ihn zurück gebracht und die ham den dann eingeschickt!
nur nach knapp 1 1/2 monaten hab ich immer noch nix von denen gehört bin da'n paar mal vorbeigegangen und mit denen telefoniert und fie ham halt immer gesagt höchstens noch 2 wochen usw.
dann hab ich meinen vadi einfach gefragt ob er da mal vorbei geht und'n bischen druck macht!
Dann er also nach der Arbeit (noch mit arbeits kleidung [anzug, Aktenkoffer usw..]) da hin und so nach dem motto ich brauch den unbedingt fürs arbeiten am rechner, ich werde langsam ungehalten usw.!
und dann hat er prompt nen neuen prozi in die hand gedrückt bekommen und die ham sich nochmal entschuldigt usw.

naja man kann immer nur wieder sagen: "kleider machen leute"

knooot
"Luft ist der natürliche Feind der Geschwindigkeit"

then3o

Senior Member

Re: Wartezeit bei Tausch von defekter Ware?

Samstag, 28. Februar 2004, 15:58

Zitat von »Dragonclaw«


geh in den laden und sag denen dass du vopm vertrag zurücktrittst und dein geld wiederhaben willst.
wenn sie nicht wollen, geh zum anwalt


also so einfach isses nicht dragonclaw

1) solltest du nicht unbedingt den shop dafür schuldig machen sondern eher den hersteller doer reparaturfirma der hd
ich bin selbst verkäufer und weiss wie lange computerteile für eine rep. dauern. kann sich schon mal über monate hinziehen.
ich glaub wenn du so ankommst wie dragon gesagt hast kannst sie noch mehr abschreiben.
das problem ist, das der erkäufer nichts weiter machen kann als immerwieder bei der firma anrufen und stress zu machen. oder natürlich er git dir ne neue was aber ein verlustgeschäft für ihn bedeuten würde.
achja: vom vertrag kann er nach der zeit nicht einfach so zurücktreten. könnt ich mir ja jedes jahr nen neuen pc holn weil den alten will ich ja nimmer ::)

ich würd ihm was schriftliche zukommen lassen indem du ne frist setzt bis wann du die hd retour haben willst (frist muss realistisch gesetzt sein) und wo du auch androhst rechtliche schirtte einzuleiten.
würds eher per brief als per email machen. ist glaub ich eher besser als beweismittel

Dragonclaw

God

Re: Wartezeit bei Tausch von defekter Ware?

Samstag, 28. Februar 2004, 16:21

Zitat von »bAlRoG«



also so einfach isses nicht dragonclaw

1) solltest du nicht unbedingt den shop dafür schuldig machen sondern eher den hersteller doer reparaturfirma der hd
ich bin selbst verkäufer und weiss wie lange computerteile für eine rep. dauern. kann sich schon mal über monate hinziehen.
ich glaub wenn du so ankommst wie dragon gesagt hast kannst sie noch mehr abschreiben.
das problem ist, das der erkäufer nichts weiter machen kann als immerwieder bei der firma anrufen und stress zu machen. oder natürlich er git dir ne neue was aber ein verlustgeschäft für ihn bedeuten würde.
achja: vom vertrag kann er nach der zeit nicht einfach so zurücktreten. könnt ich mir ja jedes jahr nen neuen pc holn weil den alten will ich ja nimmer ::)


erstmal hat ein käufer immer beim verkäufer bei magelhaften sachen den anspruch auf nacherfüllung (der verkäufer ist also zur nachlieferung oder nachbessereung (wahlrecht des käufers) der sache verpflichtet).
der verkäufer wiederum kann beim großhändler bzw hersteller seine gewährleitungsrechte geltend machen, je nachdem wo er die sahce eingekauft hat. somit macht der verkäufer auch keinen verlust!

einfach so vom vertrag zurücktreten wie in deinem beispiel mit dem computer geht natürlich nicht, aber nur wenn der rechner keinen mangel hat! Ist der Rechner in Ordnung, hat der käufer kein rücktrittsrecht.
ist der rechner jedoch defekt (hat also einen mangel), dann kann der verkäufer erstmal genannte nacherfüllung verlangen, und wenn diese scheitert, kann der käufer vom vertrag zurücktreten. das ist so.
scheitern kann die nacherfüllung auf mehrere weise, zB, was hier sicherlich interessant ist, nachdem eine gesetzte frist abgelaufen ist.
die frist muss natürlich so gesetzt sein, dass der verkäufer eine realistische chance zur nacherfüllung bekommt. wenn der kunde also eine nachlieferung verlangt hat, muss der verkäufer genug zeit bekommen, eine neue festplatte zu besorgen, wie und woher ist dabei egal! (solange es nicht mit unverhältnismäßig hohen kosten verbunden ist)

Zitat von »bAlRoG«


ich würd ihm was schriftliche zukommen lassen indem du ne frist setzt bis wann du die hd retour haben willst (frist muss realistisch gesetzt sein) und wo du auch androhst rechtliche schirtte einzuleiten.
würds eher per brief als per email machen. ist glaub ich eher besser als beweismittel

dass ist mit sicherheit der beste weg, auch wenn man eine frist auch mündlich gütlig erteilen kann (ganz sicher gehts, wenn man einen zeugen hat (mit freund zum laden gehen))
was ich da geschrieben hab, ist auch nur die kurzform. natürlich sollte man immer höflich bleiben, der verkäufer sollte schließlich auch ein interesse daran haben, das der vertrag ordentlich erfüllt wird, es geht ja schließlich um seine einnahmen

cu
Dc
Verwende keine sinnlose Gewalt. Hol einen größeren Hammer.

Itsme

Senior Member

Re: Wartezeit bei Tausch von defekter Ware?

Samstag, 28. Februar 2004, 16:36

Zitat von »bAlRoG«


achja: vom vertrag kann er nach der zeit nicht einfach so zurücktreten. könnt ich mir ja jedes jahr nen neuen pc holn weil den alten will ich ja nimmer ::)

Hab doch extra § 437 BGB zitiert:
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten
und § 323
kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten
:P

Zitat

dann hab ich meinen vadi einfach gefragt ob er da mal vorbei geht und'n bischen druck macht!
Dann er also nach der Arbeit (noch mit arbeits kleidung [anzug, Aktenkoffer usw..]) da hin und so nach dem motto ich brauch den unbedingt fürs arbeiten am rechner, ich werde langsam ungehalten usw.!
und dann hat er prompt nen neuen prozi in die hand gedrückt bekommen und die ham sich nochmal entschuldigt usw.

naja man kann immer nur wieder sagen: "kleider machen leute"

Hatte auch mal ne Plasmalampe, die nach kurzem kaputt ging. Also bin ich mit meinen 15 Jahren da hingelatscht, und der Verkaufer hat mir erzählt, dass ich da selbst Schuld bin, und dass die Frist in der sie das ersetzen müssen längst abgelaufen ist.
Also hab ich auch mal meinen Vater vorbeigeschickt, der dann einen Gutschein über den Kaufbetrag bekommen hat.
=> in jungen Jahren wird man einfach nicht ernst genommen >:(