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Zitat von »Minusch«
Hallo!
Ich habe eigentlich gar keine Ahnung von der Juristerei, aber kann es sein, ich glaube da mal was gelesen zu haben, dass man 14 tage rücktrittsrecht ohne verluste hat.
Minusch@Linux
unregistriert
Zitat von »Clark«
hmmm, wer keine AHnung hat... ;D
(wobei ich mich selber dazu zähle)
Was du meinst ist das ehemalige Fernabsatzgesetz, aber das hat damit absolut nichts zu tun...
Ansonsten helfen kann ich da leider nicht...
Zitat
§ 119
Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
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