• 02.05.2024, 01:52
  • Registrieren
  • Anmelden
  • Sie sind nicht angemeldet.

 

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Aqua Computer Forum. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

lacc4

unregistriert

was machen? rechnung will ich nich zahlen

Dienstag, 16. März 2004, 16:20

hi, hab folgendes problem
klick

hab mist gebaut ich weiß...

mfg
Genji

achso:
so sah die rechnugn aus:
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
R E C H N U N G
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Datum: 16.03.2004

Vielen Dank für Ihre Bestellung von einem Werbefreien Premium - Powerboard. Bitte beachten Sie unseren Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Sie haben diese mit Ihrer Anmeldung akzeptiert. Sie können diese unter www.forenshop.net
nachlesen. Gemäss unseren AGB erlauben wir uns, Ihnen folgenden Betrag in Rechnung zu stellen:

Tarif: Powerboard Premium - Werbefreies Forum 34.99 Euro
Domain: mit Weiterleitungen 0.00 Euro
Laufzeit: 12 Monate
Gesamtbetrag: 34.99
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Kontoinhaber: Pixel Trader LTD.
Kto: 02 351 122 00
BLZ: 500 800 00
Bei: Dresdner Bank

Für Kunden im Ausland zusätzlich: IBAN: DE39 5008 0000 0235 1122 00 S.W.I.F.T.Code: DRES DE FF xxx

Wir bitten um Überweisung des Gesamtbetrages innerhalb von 7 Tagen auf das angegebene Konto. Bitte geben
Sie bei Verwendungszweck der Überweisung Ihre User-ID oder e-Mail Adresse an. Der Rechnungsbetrag beinhaltet
ein werbebannerfreies Forum bei forenshop.net für die Dauer von 12 Monaten ab Erstellungsdatum. Die Laufzeit
verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht 2 Wochen vor Ablauf schriftlich (e-Mail) gekündigt wird.
Dabei wird weder die Grundgebühr noch ein anteilsmäßiger Betrag zurückerstattet
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Re: was machen? rechnung will ich nich zahlen

Dienstag, 16. März 2004, 16:26

mit 16 bist du eigentlich noch gar nicht geschäftsmündig (oder wie dat heißt).
Dadurch kann eigentlich gar kein vertrag zustande kommen, bzw nur mit Einverständnis deiner Eltern oder so...
Aber bin da auch ein N00b drin.

lacc4

unregistriert

Re: was machen? rechnung will ich nich zahlen

Dienstag, 16. März 2004, 16:27

Zitat von »Draco«

mit 16 bist du eigentlich noch gar nicht geschäftsmündig (oder wie dat heißt).
Dadurch kann eigentlich gar kein vertrag zustande kommen, bzw nur mit Einverständnis deiner Eltern oder so...
Aber bin da auch ein N00b drin.


ja und was soll ich jetzt machen?! einfach nich zahlen oder was ? arrr scheiße...einfach alles kacke .....echt ich volldepp musst natürlich wieder einfach nur draufklicke statt sich dass in ruhe durchzulesen....mist... ich will das ja gar nicht zahlen! ich dachte das wäre kostenlos bis ich die rechnung gekriegt hab. bin noch total geschockt. wenn meine eltern nein dazu sagen (muss ich dass irgendwie beweisen oder reciht dass denen das so zu sagen) dann geht das oder wie?

mfg
Genji

Re: was machen? rechnung will ich nich zahlen

Dienstag, 16. März 2004, 16:29

hrhr hast halt draus gelernt. Also ich würd da erstma nix überweisen. Lies dir ma die AGBs durch. Schätzungsweise wird nach Ablauf der Frist dein Werbebanner in deinem Forum einfach nich verschwinden und schlimmsten Falls dein Forum gelöscht.
Würd mich arg wundern, wenn die mit Anwalt drohen würden

Re: was machen? rechnung will ich nich zahlen

Dienstag, 16. März 2004, 16:29

Jup, da haben se Pech. Und da für die nicht wirklich Schaden entsteht sollte das kein Prob sein.
§106 107 108 BGB wenn 110 nicht erfüllt (scheint so, wenn du sagst du kannst des garnicht zahlen)
diesmal vielleicht auch §119? :)

Ach so, ich würd einen deiner Eltern da hinschreiben lassen, dass sie dieses Rechtsgeschäft nicht genehmigen. Dann bist auf der sicheren Seite.
Es müsste aber eigentlich reichen, dass du denen schreibst, dass du 16 bist und vom Vertrag zurücktreten willst. Dann müssten sie innerhalb von 2 Wochen die Genehmigung deiner Eltern einholen sonst gilt sie als verweigert.

Sagt zumindest mein Rechtsverständnis ;)

lacc4

unregistriert

Re: was machen? rechnung will ich nich zahlen

Dienstag, 16. März 2004, 16:32

puh, danke euch, bin jetzt ganz schön erleichtert.meine eltern hätten mirn kopf abgerissen....  ::)
werd mir die agbs jetzt auch mal durchlesen....

mann mann zweehundert puls du...

mfg
Genji

edit: das stand in denagbs:
Bei Zuwiderhandlung gegen die o.g. Bedingungen kann eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 Euro geltend gemacht werden.

hm...klingt böse.

das was ich gemacht hab bezieht sich glaub ich darauf:
Die erhobene Jahres-Grundgebühr bei Premium-Foren versteht sich als Werbefreischaltung für die Dauer der Nutzung des Forums. Es werden weder die Grundgebühr noch ein anteilsmäßiger Teil davon zurückerstattet, auch nicht bei Nichtverfügbarkeit des Foren-Systems oder bei vorzeitiger Abmeldung des Forums. Die Laufzeit und somit die Gebührenpflicht beim Premium-Foren/Boards beträgt 12 Monate und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens 14 Tage vor Ablauf, das Forum abgemeldet wird.

mfg
Genji

Re: was machen? rechnung will ich nich zahlen

Dienstag, 16. März 2004, 16:40

Zitat von »Genji«


edit: das stand in denagbs:
Bei Zuwiderhandlung gegen die o.g. Bedingungen kann eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 Euro geltend gemacht werden.

hm...klingt böse.

das was ich gemacht hab bezieht sich glaub ich darauf:
Die erhobene Jahres-Grundgebühr bei Premium-Foren versteht sich als Werbefreischaltung für die Dauer der Nutzung des Forums. Es werden weder die Grundgebühr noch ein anteilsmäßiger Teil davon zurückerstattet, auch nicht bei Nichtverfügbarkeit des Foren-Systems oder bei vorzeitiger Abmeldung des Forums. Die Laufzeit und somit die Gebührenpflicht beim Premium-Foren/Boards beträgt 12 Monate und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens 14 Tage vor Ablauf, das Forum abgemeldet wird.

dummes blabla. Lass dich davon nicht stören, die können dir nichts anhaben ;D

Re: was machen? rechnung will ich nich zahlen

Dienstag, 16. März 2004, 16:43

Genau.

Das steht in den AGB´s, aber ihr habt ja rechtmäßig gar kein Geschäft geschlossen ;)

Re: was machen? rechnung will ich nich zahlen

Dienstag, 16. März 2004, 16:43

lass deine eltern deinen "kaufvertrag" bei dem anbieter für nichtig erklären begründung du bist noch minderjährig und somit nicht voll geschäfst fähig (im zweifelsfall auf den taschengeldgeldparagraphen berufen !bei einem betrag von über 30€ solte dies kein problem sein) dann bist auf jeden fall gesetztlich auf der sicheren seite ! und die können dir gar nichts ! ich halts zwar auch für unwahrscheinlich das dich mahnen etc .. aber sicher ist sicher

MFG Slazer
WoW Status Magier / Mensch lvl 60 Berufe Schneidern 300 und Verzaubern 291 Erste Hilfe 300 server : Alextrasza(PVE) Charname : Portanius

lacc4

unregistriert

Re: was machen? rechnung will ich nich zahlen

Dienstag, 16. März 2004, 16:47

Zitat von »KDT-Slazer«

lass deine eltern deinen "kaufvertrag" bei dem anbieter für nichtig erklären begründung du bist noch minderjährig und somit nicht voll geschäfst fähig (im zweifelsfall auf den taschengeldgeldparagraphen berufen !bei einem betrag von über 30€ solte dies kein problem sein) dann bist auf jeden fall gesetztlich auf der sicheren seite ! und die können dir gar nichts ! ich halts zwar auch für unwahrscheinlich das dich mahnen etc .. aber sicher ist sicher

MFG Slazer


hm...meinst du dass ich das machen sollte weil eigentlich will ich das so schnell wie möglich vom tisch und eigentlich auch nich wirklich meinen eltern sagen....sind da n bisschen empfindlich...
soll ich denen noch ne mail schreiben ? was sollte da drinne stehen? dass ich noch nicht 16 bin und dass der vertrag ungültig ist? weil ich hab mich als 20 angemeldet. is das schlimm?

mfg
Genji

Re: was machen? rechnung will ich nich zahlen

Dienstag, 16. März 2004, 17:04

hui hui hui Genji!

Mach dir doch nicht so nen Kopf!

Lass deine Eltern nen Brief schreiben und gut is. Und warum sollten sie dir bitte den Kopf abreissen? Es geht hier um ~ 35€ und das ist nun wirklich nicht die Welt.....

..... hättest jetzt den den neuen Benz von Daddy geschrottet, würde ich dir raten auzuwandern! Aber so.....


CatToasteR
[glow=green,2,300]"Öffentliche Foren ziehen kindische, verhaltensgestörte Individuen schneller an als eine 100 Watt Birne Insekten an einem ruhigen Sommerabend." [/glow]

lacc4

unregistriert

Re: was machen? rechnung will ich nich zahlen

Dienstag, 16. März 2004, 17:09

Zitat von »CatToasteR«

hui hui hui Genji!

Mach dir doch nicht so nen Kopf!

Lass deine Eltern nen Brief schreiben und gut is. Und warum sollten sie dir bitte den Kopf abreissen? Es geht hier um ~ 35€ und das ist nun wirklich nicht die Welt.....

..... hättest jetzt den den neuen Benz von Daddy geschrottet, würde ich dir raten auzuwandern! Aber so.....


CatToasteR


ja du kennst meine eltern nich. is halt einfach dass ich denen dass nich sagen will... grad wenns um so zeug geht , da is es egal obs 30 oder 3000€ geht bei denen....
was meint ihr sollte ich jetzt machen? noch zwei,drei tage abwarten und wenn dann nix kommt ?!

mfg
Genji

Re: was machen? rechnung will ich nich zahlen

Dienstag, 16. März 2004, 17:10

ich mein leiber jetzt dein eltern sagen und wiederspruch einlegen als nachher mit einer mahnung mit angedrohten rechtlichen schritten zu deinen eltern gehen oder ?
in dem brief, fax oder email sollte stehen das deine eltern die rechnung erhalten haben und über den abschluss des kaufvertrages nicht bescheid wussten und daher diesen aufgrund das du noch nicht vollgeschäftsfähig bist für nichtig erklären ! mit freundlichem gruss bla bla ...


hier mal die gesetzes lage (hier speziell auf autos bezogen aber ist im prinzip das selbe ) :

Kaufvertrag
Ein Kaufvertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande, §§ 145 ff. BGB. Der Kaufvertrag begründet für den Verkäufer die Verpflichtung, dem Käufer die Sache zu übergeben und zu übereignen, § 433 Abs.1 S.1 BGB. In den Fällen der Finanzierung wird in der Regel ein Eigentumsvorbehalt vereinbart, d.h. der Käufer wird erst mit der Zahlung des vollständigen Kaufpreises Eigentümer. Umgekehrt ist der Käufer verpflichtet, die Sache abzunehmen und den Kaufpreis zu zahlen, § 433 Abs. 2 BGB. Gegenüber Verbrauchern darf sich der Eigentumsvorbehalt nur auf die Forderung des Fahrzeugkaufs beziehen. Bei Unternehmern, dazu zählen auch Käufer, die das Fahrzeug geschäftlich oder überwiegend geschäftlich nutzen, ist auch denkbar, dass sich der Eigentumsvorbehalt auf die laufende Geschäftsbeziehung ausdehnt.

Ein Neuwagen wird zunächst einmal bestellt. An seine Bestellung ist der Käufer in der Regel für eine gewisse Dauer, die sich aus dem Bestellformular ergibt, gebunden. Erklärt der Autohändler innerhalb dieser Zeit die Annahme, ist der Kaufvertrag zustande gekommen. Den Bestellformularen sind regelmäßig die Geschäftsbedingungen des Händlers beigefügt. Diese Geschäftsbedingungen sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die der Händler dem Käufer bei Abschluss des Kaufvertrages stellt. Mit der Unterschrift erkennt der Käufer diese Bedingungen an. Deshalb sollte man vor dem Unterschreiben immer den ganzen Text lesen. Werden dabei Klauseln der AGB, die den Käufer eindeutig benachteiligen, bei Vertragsabschluss nicht erkannt, können sie aber dennoch unwirksam sein, wenn sie dem geltenden Recht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) widersprechen und den Käufer benachteiligen. Hier sollte im Streitfall ein Anwalt beraten.

Die Schuldrechtreform hat auch das bisher erforderliche Schriftformerfordernis für Nebenabreden gekappt. Auch mündliche Vereinbarungen sind verbindlich, aber im Ernstfall schwer zu beweisen.

Vom Vertrag kommen Sie nur dann wieder los, wenn

der Händler die Bestellung nicht innerhalb von 4 - 6 Wochen ausdrücklich annimmt oder den Wagen liefert. Anders bei Lagerfahrzeugen: Hier muss der Verkäufer innerhalb von 10 Tagen liefern.
[glow=red,2,300]Sie noch minderjährig sind und die Eltern mit dem Kauf nicht einverstanden sind [/glow]
Sie durch Vorspiegelung falscher Tatsachen zu der Bestellung veranlasst wurden
trotz Terminüberschreitung und Ablauf einer von Ihnen gesetzten Nachfrist das Fahrzeug noch immer nicht geliefert wurde. Bei unverbindlichen Terminen ist eine Wartezeit von bis zu 6 Wochen üblich. Für die Nachfrist genügen in der Regel 2 Wochen.
ein Garantiefehler nicht binnen angemessener Frist beseitigt wird und eine weitere Nachbesserung unzumutbar ist.

also mach dir keine sorgen deine eltern müssen nur dem kaufvertrag wiedersprechen und gut ist du hast absolut nichts zubefürchten und daher finde ich diesen weg besser als wenn du mit ner mahnung zu deinen eltern laufen musst ich glaub dann währen die viel böser meine wären es jedenfalss gewesen damals MFG Slazer


WoW Status Magier / Mensch lvl 60 Berufe Schneidern 300 und Verzaubern 291 Erste Hilfe 300 server : Alextrasza(PVE) Charname : Portanius

lacc4

unregistriert

Re: was machen? rechnung will ich nich zahlen

Dienstag, 16. März 2004, 17:18

Zitat von »KDT-Slazer«

ich mein leiber jetzt dein eltern sagen und wiederspruch einlegen als nachher mit einer mahnung mit angedrohten rechtlichen schritten zu deinen eltern gehen oder ?
in dem brief, fax oder email sollte stehen das deine eltern die rechnung erhalten haben und über den abschluss des kaufvertrages nicht bescheid wussten und daher diesen aufgrund das du noch nicht vollgeschäftsfähig bist für nichtig erklären ! mit freundlichem gruss bla bla ...


könnt ich die email denn nicht einfach so schreiben.  ich könnte doch das schreiben was du gesagt hast. eben bisschen ausformuliert. müsste doch gehen oder? das wird doch sicher niemand überprüfen was weiß ich noch oder?

mfg
Genji

Re: was machen? rechnung will ich nich zahlen

Dienstag, 16. März 2004, 17:24

Wart doch erstmal 1,2 Tage ab. In der Zeit kann ja noch nix passieren.
Ich bin mir fast sicher dass die das einfach nicht werbefrei schalten oder halt löschen und dir mitteilen was nun ist.
C programmers never die. They are just cast into void. Neues moddingtech.de Portal online!

Re: was machen? rechnung will ich nich zahlen

Dienstag, 16. März 2004, 17:33

manchmal ist das vermeiden von ärger und nervigem hin und her schreiben, mahnungen, anwaltsdrohungen, zeitverlust usw. 35 Eur wert ;-)

meinen meinung: bezahl, lern aus deinem fehler und sei froh das es nicht um was vierstelliges geht.

gruss
akula
Learn to read the feed. Earn the right to write. :thumbup:

Re: was machen? rechnung will ich nich zahlen

Dienstag, 16. März 2004, 18:14

Zitat von »Akula«

manchmal ist das vermeiden von ärger und nervigem hin und her schreiben, mahnungen, anwaltsdrohungen, zeitverlust usw. 35 Eur wert ;-)

meinen meinung: bezahl, lern aus deinem fehler und sei froh das es nicht um was vierstelliges geht.

gruss
akula



sag ich doch! ;D


CatToasteR
[glow=green,2,300]"Öffentliche Foren ziehen kindische, verhaltensgestörte Individuen schneller an als eine 100 Watt Birne Insekten an einem ruhigen Sommerabend." [/glow]

Re: was machen? rechnung will ich nich zahlen

Dienstag, 16. März 2004, 18:24

Also nochmal, das ist imho ein
Irrtum und könnte deswegen auch als Volljähriger angefochten werden (bin ich mir aber nicht sicher)

ein Vertrag mit einem Minderjährigen zu dem die Einwilligung oder Genehmigung der Eltern notwendig ist.

Sobald die wissen, dass du 15 und somit nicht voll geschäftsfähig bist müssen die einen Erziehungsberechtigten fragen ob er das Geschäft genehmigt, und wenn dies nicht innerhalb von 2 Wochen geschieht ist der Kauf nichtig!

Anwaltsdrohungen wird es bei so klarer Sachlage nicht geben, die wären ja schön blöd ::)

Re: was machen? rechnung will ich nich zahlen

Dienstag, 16. März 2004, 19:49

mal in eine andere richtung gedacht .. gilt da nicht auch das fernabsatzgesetz, nachdem du 14 tage nach erhalt der ware (in dem fall dienstleistung) den kaufvertrag rückgängig machen kannst?


keine sorge .. mir hat da mal eine gewinnspielfirma (bei der ich mich zugegebenermaßen für was angemeldet hatte - aber die freischaltung des dienstes erfolgte erst nach geldeingang - und ich hatte nie überwiesen, weil ich es mir doch anderst überlegt hatte und die sache damit als hinfällig betrachtete) sogar einen gerichtsbescheid über die kosten einer "erbrachten leistung" samt mahn- und vollzugskosten geschickt. ich hab einfach dem inkassobüro angerufen und gesagt, sie sollen mir mal meine anmeldung beweisen - weil ich von nichts wisse und keinerlei leistungen von dieser mir nicht bekannten firma in anspruch genommen hatte. tja, damit hatte sich dann die sache erledigt.. 8)

Ausserdem gab's da doch erst wieder 'n urteil bei euch in .de, bei dem kaufverträge übers internet als ungültig erklärt wurden, weil nicht klar beweisbar ist, wer diese getätigt hat?

ym2c



edith wollte noch ein fazit anbringen: keep cool 8) ;)

Re: was machen? rechnung will ich nich zahlen

Dienstag, 16. März 2004, 22:16

unglaublich...da haben wir das Fernabsatzgesetz und er soll seine Eltern machen lassen...plötzlich wieder zu klein sein wollen ;D
Nimms mir nicht übel aber: heul nicht rum und tritt vom Vertrag zurück wie ein Mann ::) ;D