Hallo,
wenn der Artikel nicht der Beschreibung entspricht, was hier offenbar der Fall ist, muss der Verkäufer die Kamera anstandslos zurücknehmen und im Normalfall auch alle Kosten (Porto, etc) tragen.
Problematisch wird sein, dass er das vermutlich nicht ohne weiteres tun wird und sich evtl. mit dem Wortlaut, die Kamera für jemand anderen verkauft zu haben rauszureden versuchen.
Ein Gewährleistungsauschluss gilt nur in Verbindung mit gebrauchten Artikeln. Wenn jemand eine Artikel als "Neu" versteigert und die unwirksamen Sätze a la "Nach neuem EU Recht..." sind diese absolut unwirksam. Darüberhinaus kommt es zudem darauf an wie die Formulierung erfolgt ist.
In deinem Fall ist eine Rücknahme nur eine Frage des Aufwands. Mit eine schlechten Bewertung lockt man keinen reudigen Hund mehr aus der Reserve, das Käuferschutzprogramm von ebay ist zum totlachen, der Kontatk zu den eBay Supports... nunja da sag ich besser nix zu.
Also, schreib ihm eine Mail, verweise auf folgende Paragraphen und fordere dein Recht.
§ 475 BGB
§ 437 BGB
Du kannst selbstverständlich noch die Bezüge untereinander deutlich ausstellen, allerdings würde ich den ersten Kontakt in dieser Richtung nicht "zu" ausführlich gestalten.
Sollte es wider Erwarten nicht zu einem Erfolg kommen, würde ich dem Brief eine Fußnote geben "Sollte ich wider Erwarten nicht innerhalb der kommenden 10 Tage Nachricht von Ihnen erhalten, werde ich die gesamte Abwicklung zwanglos einem Rechtsanwalt übergeben."