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-FoX-

Senior Member

Rechtsfrage *wichtig!!!*

Montag, 3. Mai 2004, 01:05

Hi,

meine frage hat ansich wenig mit WaKü zu tun, aber da ihr ja auch sonst ahnung habt, wollt ich euch mal fragen:

Vorgeschichte: ich hab volgendes problem: ich hab mir bei einer privatperson einen paintball marker bestellt. er wollte zur sicherheit eine bestätigung per mail das ich den marker auch sicher nehme damit er nicht auf seiner ware sitzen bleibt, weil er den marker bei seinem händler extra bestellen muss.

nun gab es aber probleme (der marker hing im zoll) und ich bekam ihn nicht. er hat mir einen anderen vorgeschlagen, den sein händler sofort liefern könne, den wollte ich aber nicht.

da ich den ersten nicht bekam und der 2. mir nicht gefiel, hab ich ihn nach einen 3. gefragt. er sagte das es bei diesem ungefär einen monat dauern würde bis er den bekommen würde. ich sagte zu ihm hmm, ein monat is ganz schön lange, schaun wir mal...

für mich war die sache jezt erledigt, den marker den ich zuerst wollte, bekomm ich nicht. also entfällt meine bestätigung per mail. den 2. wollte ich nicht, und der 3. würde erst in einem monat kommen und solange wollte ich nicht warten.

jezt meint aber der gute man ich müsste ihm den marker abkaufen weil ich das bestätigt hätte (was ich nur bei dem erstan tat). ich hab ihm versucht zu erklären, das ich nur für den ersten bestätigt hätte, aber er meint ich hätte für den kauf des 3. irgend wann per icq zugestimmt, was ich nicht getan hab.

er versucht nun die bestellung zu stornieren, aber er meint wenn gebühren anfallen, müsste ich die bezahlen. mit einem anwalt hat er auch schon gedroht...


Zusammengefasst: die privatpersohn hat ne mail in der ich für etwas bestätige, das ich nicht bekomme, und meint ich müsste etwas bei ihr kaufen was ich nicht bestellt hab.

nun zu meiner frage: da es eine privatpersohn ist, hat die bestätigung per mail irgend einen vertraglichen wert? und könnte er da irgend etwas einklagen oder so ähnlich?

infos: ich bin 17 jahre alt, dh ich dürfte den marker garnicht bei ihm kaufen (paintball ist ab 18 ).


vielen vielen dank das ihr euch die zeit genommen habt es durchzulesen!!!  :-* :-* :-*

und noch mehr bedank ich mich für antworten!!!

FoX

powerslide

unregistriert

Re: Rechtsfrage *wichtig!!!*

Montag, 3. Mai 2004, 01:10

also.. wenn mich nicht alles täuscht braucht man für den pauntball gschmarri doch inzwischen eh nen kelinen waffenschein.. und die abgabe an jugendliche ist sowieso verboten.. in jedem fall macht er sich strafbar!!!

er hätte zumindest eine kopie deinen ausweises per fax (in deinem fall wohl der ausweis vom dad) verlangen müssen..
eine zusage per mail oder icq ist zwar rechtskräftig.. aber anfechtbar! du kannst ja auch deine history extrahieren.,. darin wird dann keine annahme des angebots über den 3ten marker stehen. also kann er dir nix.. in jedem fall.. das gescgwafel mit dem anwalt.. is nur mache.. wenn er sich an nen anwalt wendet.. machst du das auch.. und hast ihn am sack wegen abgabe von wafen an minderjährige

mfg

slide

(das sagt zumindest mein juristisches verständnis)

silverblue51

God

Re: Rechtsfrage *wichtig!!!*

Montag, 3. Mai 2004, 01:14

Zitat von »powerslide«

also.. wenn mich nicht alles täuscht braucht man für den pauntball gschmarri doch inzwischen eh nen kelinen waffenschein.. und die abgabe an jugendliche ist sowieso verboten.. in jedem fall macht er sich strafbar!!!

er hätte zumindest eine kopie deinen ausweises per fax (in deinem fall wohl der ausweis vom dad) verlangen müssen..
eine zusage per mail oder icq ist zwar rechtskräftig.. aber anfechtbar! du kannst ja auch deine history extrahieren.,. darin wird dann keine annahme des angebots über den 3ten marker stehen. also kann er dir nix.. in jedem fall.. das gescgwafel mit dem anwalt.. is nur mache.. wenn er sich an nen anwalt wendet.. machst du das auch.. und hast ihn am sack wegen abgabe von wafen an minderjährige

mfg

slide

(das sagt zumindest mein juristisches verständnis)




seh ich genauso, das geschäft ist im prinzip nie zustande gekommen da du nie (rechtlich) in der lage warst (wegen deinem alter) das ding zu erwerben.

also lass dich nicht verrücktmachen.

LeifTech

God

Re: Rechtsfrage *wichtig!!!*

Montag, 3. Mai 2004, 01:14

noch viel einfacher

du hast dich auf ein rechtsgeschaeft eingelassen.. schoen ;)
er hat es nicht erfuellt (paintzeugs ned da!)
ergo.. rechtsgeschaeft von anfang an nichtig..
fertig
der dritte stand nie zu debatte... zumin schriftlich nicht
ergo er nix in der hand.. du gluecklich

dazu kommt des waffengesetzt und jetzt ist er am zug

*so mein wissen*

-FoX-

Senior Member

Re: Rechtsfrage *wichtig!!!*

Montag, 3. Mai 2004, 01:17

das problem ist ich hab keine history in icq, und er wollte ne kopie des ausweises, und wir haben gesagt das er einen gezeigt bekommt wenn wir die marker bekommen...

aber ausgemacht hat er alles über mich, und ich bin noch minderjährig, was er auch wusste. er hat gemeint solange der 18 ist an den er es abgibt ist ihm was danach passiert egal...

DUI

Senior Member

Re: Rechtsfrage *wichtig!!!*

Montag, 3. Mai 2004, 01:21

...auch ein Grund, warum ich mich nicht für den Führerschein mit 17Jahren erwärmen kann.

Eikman

Moderator

Re: Rechtsfrage *wichtig!!!*

Montag, 3. Mai 2004, 01:37

FAR, da sag ich nicht mehr *reim*


eine zustimmung in icq ist keinesfalls rechtskräftig und wie gesagt, der rest steht im FAR

bekiro

Senior Member

Re: Rechtsfrage *wichtig!!!*

Montag, 3. Mai 2004, 01:56

würdest du denn ersten nehmen den er dir zugesagt hatte? ja? dann ist doch alles in ordnung. dann soll er dir den zustellen. wenn er das nicht kann, weswegen er das nicht kann kann dir egal sein denn das ist sein problem, dann kannst du vom kaufvertrag zurücktretten.

im übrigen wird er wohl keine AGB haben in dem er ausdrücklich darauf hinweisst das er dir auch unter umständen einen ähnlichen artikel liefern darf falls er die gewünschte ware zur zeit nicht liefern kann.

mach dir keinen kopf.

Itsme

Senior Member

Re: Rechtsfrage *wichtig!!!*

Montag, 3. Mai 2004, 02:11

sag ihm einfach wenn er dir weiter aufn Keks geht dann gehst du rechtlich gegen ihn vor. Also wegen der wissentlich abgabe des Dings an einen Minderjährigen. Außerdem hast du nie für den 3. zugestimmt und deine Eltern wohl auch nicht.

Jornada

Senior Member

Re: Rechtsfrage *wichtig!!!*

Montag, 3. Mai 2004, 02:36

Da du minderjährig bist, ist der Kaufvertrag sowieso rechtswidrig ;D

Ein Kaufvertrag über 2kg Kokain ist es schliesslich auch.


Und wenn er dich weiter nervt, machst du ihm das ganz einfach deutlich. Wenn der typ dann ein bisschen grips im kopf hat lässt er dich in ruhe

kampfsau

God

Re: Rechtsfrage *wichtig!!!*

Montag, 3. Mai 2004, 02:44

kann mich meinen vorrednern nur anschließen:
der typ hat nix gegen dich in der hand!

bis 18 bist du nur beschränkt geschäftsfähig... insofern ist es ein leichtes, rechtsgeschäfte (zb kaufverträge) wieder rückgängig oder für nichtig erklären zu lassen

abgesehen davon kam ja nur ein sehr schwacher vertrag zustande... alles ging über email oder icq, richtig?
tja, das könnte man fast schon mit mündlicher abrede gleichsetzen, da du nirgends unterschrieben hast...

du wolltest nummer 1, er konnte nicht liefern, er wollte daß du nummer 3 kaufst, du nicht
allerdings hast du so wie ich das herauslese nicht eindeutig gesagt, daß du nummer 3 nicht nimmst, oder?
aber ja auch nicht zugesagt

insofern steht das ganze da wie ein elefant auf streichhölzer ::)

und wenn er ganz blöd daherkommt, einfach die "waffenabgabe an minderjährige"-sache auspacken


ich weiß dino, du magst keine pistolentopics :-/
8) there is no gravity - the world sucks 8)

KingofBohmte

Senior Member

Re: Rechtsfrage *wichtig!!!*

Montag, 3. Mai 2004, 04:03

Also, ich meine auch, wenn er dir den Anwalt auf den Hals hetzt, schaltest du auch einen ein. Zumal der "Vertrag" ja nur über "Paintball 1" aufgesetzt wurde. Da der Händler bzw. der Verkäufer seine Vertragsseite nicht einhalten kann (die Lieferung von Paintball 1), ist der Vertrag aufgelöst. Wenn du nie ausdrücklich zu "Paintball 3" zugesagt hast, dann besteht da auch keinerlei vertragliche Bindung.
Und das mit der History ausm ICQ ist sein Probelm, er muss es nachweisen und nicht du es widerlegen.

Außerdem war der Vertrag illegal, da Paintballs, wie bereits gesagt, ab 18 und evtl. sogar nur mit Waffenschein verkauft werden dürfen. Da er wusste, dass die Paintball für dich vorgesehen war und du noch minderjährig bist, hätte er dir die Waffe weder anbieten noch verkaufen/bestellen dürfen => Illegaler Handel mit Waffen. Gleich anzeigen solche Leutz.

PharaoHat-Mo-Neten

unregistriert

Re: Rechtsfrage *wichtig!!!*

Montag, 3. Mai 2004, 10:19

Mann, Du hast so viele Möglichkeiten da wieder rauszukommen ;D.
Da du ja auch beschränkt geschäftsfähig bist, brauchen deine Eltern nur zu sagen, Sie haben dir das Einverständnis nur für den ersten Marker gegeben und auch nur, wenn er innerhalb von einer gewissen Zeit zugestellt werden kann.
Da kannst Du auch irgendetwas anderes bestätigt haben.
Er hätte sich die Bestätigung von deinen Eltern holen müssen.
Alles andere gilt nicht als Bestätigung, da du es nicht bestätigen darfst. ;)

-FoX-

Senior Member

Re: Rechtsfrage *wichtig!!!*

Montag, 3. Mai 2004, 10:56

Also,

thx erstmal für eure vielen antworten!!!

das problem ist eben, das ich gesagt hab ich kann ihm einen ausweis von nem kumpel zeigen, wenn wir die wahre abholen...

ich will den mann auch nicht verarschen, weil er uns echt n geiles angebot gemacht hat... aber ich wollt eben sicher gehn, das ich im recht bin.

ich versuch jezt mich mit dem mann zu einigen, villeicht übernehm ich auch ein teil der stornierungsgebühr... er is ja selbst nóch schüler und hat auch nich so viel knete...

also, danke nochmal!


FoX

FredFruchtig

Senior Member

Re: Rechtsfrage *wichtig!!!*

Montag, 3. Mai 2004, 11:18

Zitat von »FoX«

das problem ist eben, das ich gesagt hab ich kann ihm einen ausweis von nem kumpel zeigen, wenn wir die wahre abholen...


DAS ist wirklich kein Problem. Wenn er sich auf sowas einlässt, ist er selbst schuld. Aber einigen ist sicher der beste Weg, der Unschuldsengel bist du ja auch nicht gerade. ;)

Zitat von »Chewy«

wer anderen nen thread ausgräbt, der hat ein threadausgrabgerät 8)

kampfsau

God

Re: Rechtsfrage *wichtig!!!*

Montag, 3. Mai 2004, 11:52

Zitat von »FoX«

ich versuch jezt mich mit dem mann zu einigen, villeicht übernehm ich auch ein teil der stornierungsgebühr... er is ja selbst nóch schüler und hat auch nich so viel knete...


sorry, aber wenn der typ selber noch schüler ist, dann wird das ganze noch dubioser ::)
der hätt wahrscheinlich gar nicht erst an solche sachen rankommen dürfen...
und wegen der stornogebühr: laß dich nicht durch falsches mitleid beeinflussen!
ER hat mist gebaut, also muß ER das auch ausbaden! ;)
8) there is no gravity - the world sucks 8)