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Kurze Frage zum Mietrecht

Montag, 10. Mai 2004, 16:08

Hi und hallo!
Sagt mal ist eine Miet-Klausel noch rechtens wie z.B, dass wenn man die Wohnung vor 2 Jähriger Mietzeit kündigen will, dann bla teil der Kaution einbehalten bla für Nachmieter sorgen sonst etc ???

Also im Klartext steht bei mir im Vertrag das ich die Wohnung mindestens 2 Jahre mieten muss sonst wird ein Teil der Kaution oder ähnliches einbehalten. Mir geht es darum ob dieses "du musst die Wohnugn 2 Jahre mieten" rechtens ist?

danke für "rechtshilfe" ;)

Gruß dnik

Re: Kurze Frage zum Mietrecht

Montag, 10. Mai 2004, 16:39

du kannst ganz einfach den nachmieter stellen und schon bist du raus !

Mein Vater ist Vermieter und wir haben viele Studis hier bei uns die wechseln ja auch !

MFG Slazer
WoW Status Magier / Mensch lvl 60 Berufe Schneidern 300 und Verzaubern 291 Erste Hilfe 300 server : Alextrasza(PVE) Charname : Portanius

Re: Kurze Frage zum Mietrecht

Montag, 10. Mai 2004, 16:40

also mindestmietdauer ist zwar nicht die feine englische art, aber durchaus rechtens und leider auch üblich - sofern du den vertrag unterschreibst.

allerdings sieht die sache mit dem einbehalten der kaution anders aus. das ist soweit ich weiss nicht erlaubt.
das mit dem nachmieter suchen, ist auch erlaubt, und nicht unüblich. allerdings ist es hierbei meist so, dass du deinem vermieter 3 mögliche nachmieter anbieten musst, und dann ist die sache für dich erledigt.

wie sieht die klausel denn genau aus?
die beiden "bla" stören doch ein wenig.
von all den dingen die mir sind verloren gegangen,
habe ich am meisten an meinem Verstand gehangen

Re: Kurze Frage zum Mietrecht

Montag, 10. Mai 2004, 17:34

jep nenne dem Vermieter drei beliebige Nachmieter und du bist raus, er kann sich nicht rauswinden, daß sie im nicht passen... o.ä.

greets
Simon

Zitat von »Fraiser«

ich warte schon auf ACBrut - das Zucht-Kit für deine Wakü, erhältlich mit "Pflanzen", "Bakterien" oder "Minitierchen" ;D

Re: Kurze Frage zum Mietrecht

Dienstag, 11. Mai 2004, 00:51

einbehalten der kaution ist wegen solcher gründe nicht möglich.
selbst wenns im vertrag steht und du unterschrieben hast. es gibt klauseln die sind unwirksam, selbst wenn du einen solchen vertrag unterschrieben hast. im zweifelsfall wende dich an eine mietzentrale bzw eine mietergesellschaft. die können dir helfen

mike97

unregistriert

Re: Kurze Frage zum Mietrecht

Dienstag, 11. Mai 2004, 01:21

grundsätzlich kannst du dich vertraglich zu fast allem verpflichten. wenn du so einen vertrag unterschreibst, biste erstmal 2 jahre in der pflicht. die kaution darf allerdings nur für schäden am mietobjekt einbehalten werden (auch die zinsen stehen dir zu) in der praxis schiebt ein gieriger vermieter irgendwelche schäden vor und deine kaution ist weg! wer will schon wegen 2-3 monatsmieten einen rechtsstreit führen?

Totamec

unregistriert

Re: Kurze Frage zum Mietrecht

Dienstag, 11. Mai 2004, 01:22

MAximale Mietdauer laut BGB 6 Monate. Zumindest als ich meine Wohnung gemietet hab hat der Mieterschutzbund mir das gesagt....

Re: Kurze Frage zum Mietrecht

Dienstag, 11. Mai 2004, 13:27

Zitat von »Totamec«

MAximale Mietdauer laut BGB 6 Monate. Zumindest als ich meine Wohnung gemietet hab hat der Mieterschutzbund mir das gesagt....

ähm du hast nicht zufällig nen Link als grundlage für deine Aussage oder?

Re: Kurze Frage zum Mietrecht

Dienstag, 11. Mai 2004, 14:21

es gibt ganz verschiedene mietformen.

das kann auch ein befristeter vertrag auf 5 jahre sein.

aber eine mindestmietdauer gibt es afaik nicht.
auch die kaution darf dann nicht einbehalten werden.

der vermieter kann aber verlangen das die miete solange weitergezahlt werden muss bis der vertrag ausläuft.... und wenn man nicht zahlt ist es ganz logisch das er die kaution einbehält, oder?

es gibt auch keine 3 nachmieter-regelung, solange der vermieter gute gründe für die ablehnung der vorgeschlagenen nachmieter hat.
was gute gründe sind kann man sich dann im einzelfall vor gericht erstreiten, was immer mist ist.
anhaltspunkte siehe unten.

also sollte sich der vermieter mal gedanken machen was er für einen vertrag will.
wenn unbefristet, dann hast du nur 3 monate kündigungsfrist, von vermieterseite rechnet sich das nach deiner mietdauer bisher.

aber um sicher zu gehen frag mal den mieterschutz bzw die verbraucherberatung, bzw unterschreib den vertrag nur unter vorbehalt.

quelle:
http://www.softnews.de/recht/mietrecht_t…rm_Mieterhöhung (da kann man aber noch tausende seiten finden)
Gott hat die Welt ja nur in sieben Tagen erschaffen können, weil es keine installierte Basis gab.

Re: Kurze Frage zum Mietrecht

Dienstag, 11. Mai 2004, 14:42

Einen 5-Jahresvertrag hatte ich auch mal und hab dann aber nach 4 Jahren auf gut Glück gekündigt und das hat geklappt. Ich denke, das hatte seinen Grund. Einen Vertrag mit festgelegter Laufzeit kann man sicherlich ordentlich kündigen.
Vielleicht findest du ja hier etwas: www.recht.de

Re: Kurze Frage zum Mietrecht

Dienstag, 11. Mai 2004, 15:51

ok, muss mich verbessern.
anscheinend ist so ein passus rechtens, man kann also eine mindestmietdauer vereinbaren:
link zum urteil des bundesgerichtshofs
Gott hat die Welt ja nur in sieben Tagen erschaffen können, weil es keine installierte Basis gab.

Re: Kurze Frage zum Mietrecht

Dienstag, 11. Mai 2004, 23:27

kaution einbehalten ohne das was kaputt ist geht glaub ich nicht. der vermieter darf allerdings die kaution nutzen, wenn mietrückstände da sind. inwieweit das jetzt aber auch für verträge mit mindestmiete gilt => keine ahnung.

das mit dem "drei nachmieter stellen und man ist raus" ist ein gerücht. vertrag ist vertrag, da kannste 100 nachmieter stellen. der vermieter KANN drauf eingehen, muss aber nicht.

kann die leider keine quellen nennen, hatte aber schon mehrfach stress mit vermnietern und bin entsprechend gut informiert ;D

als mieter hat man ziemlich weitgehende rechte (zb muss man trotz gegenteiliger aussage im mietvertrag die wohnung bei kurzer mietdauer nicht renovieren). sozialämter (?? glaub ich, oder sonstige ämter => einfach mal anrufen und durchstellen lassen) der stadt bzw. kommune bieten rechtsberatung, und zwar im gegensatz zum mieterschutzbund kostenlos.

auch nit schlecht ist http://www.softnews.de/recht/mietrecht.htm

mfg.
render
There is no way to happiness - happiness is the way (Buddha)
The key to living a lazy life is being lazy (Peter Tosh)
The aim of life is to live, and to live means to be aware, joyously, drunkenly, serenely, divinely aware. (Henry Miller)