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Minusch@Linux

unregistriert

An die Juristen: Rücktrittsrecht

Montag, 24. Mai 2004, 16:54

Hallo zusammen!

Die Frage richtet sich an alle Juristen unter euch:

Auf welche Paragrphen stützt sich das Recht von einer Bestellung innerhalb von 14 Tagen zurückzutreten?

Was muss dabei beachtet werden und darf der Verkäufer für den Rücktritt Schadensersatz fordern?

Was passiert mit einer Anzahlung?

Vielen Dank für eure Antworten und Ratschläge!

Gruß
Minusch

Hannibal-Lecter

God

Re: An die Juristen: Rücktrittsrecht

Montag, 24. Mai 2004, 17:16

Hallo,
meinst Du das FAG (FernAbsatzGesetz)? Das gilt aber nur für Onlinebestellungen...
Der Verkäufer muss sogar die Rücksendung an seine Firma zahlen, darf aber Schadensersatz fordern, wenn Du das entsprechende Gerät mehr als "nur ausprobiert" hast. Damit soll verhindert werden, dass Du Dir einen Drucker kaufst, Deine Diplomarbeit durchjagst und ihn dann zurückschickst. Ansonsten kann er Dir noch nicht mal ans Bein pinkeln, wenn Du z.B. einem Rechner beiliegende Software geöffnet oder die OVP beim Auspacken (weil nicht anders möglich, ich sage nur "AMD-in-a-box-Verpackung) beschädigt hast...

Edit: Was ist an diesem bösen Kürzel F-A-G denn so schlimm  ???

Gruß Hannibal

Minusch@Linux

unregistriert

Re: An die Juristen: Rücktrittsrecht

Montag, 24. Mai 2004, 17:19

Hmmm...

Im Klartext: Es geht um eine am gestrigen Tage auf einer Messe (Home & Garden) getätigte Bestellung einer 12er Kiste Wein.

Lt. Verkäufer ein edler und seltener Tropfen für 14,80 die Flasche, heute bei Ulrich der selbe Wein für 9,90€!

Gruß
Minusch

r1ppch3n

Moderator

Re: An die Juristen: Rücktrittsrecht

Montag, 24. Mai 2004, 17:22

wenn die flaschen noch zu und vor allem voll sind gibts da keine probleme ;)

Hannibal-Lecter

God

Re: An die Juristen: Rücktrittsrecht

Montag, 24. Mai 2004, 17:22

Äh - bist Du sicher, dass es eine entsprechende Regelung außerhalb des Internets überhaupt gibt? Hast Du den Händler schonmal angerufen und gefragt, wie es mit einem Rücktritt aussieht? Vielleicht zeigt er sich kulant, weil er ja mit eventuellen Folgebestellungen oder Empfehlungen rechnet, wenn zumindest sein Service stimmt...

Gruß und viel Erfolg,
Hannibal

r1ppch3n

Moderator

Re: An die Juristen: Rücktrittsrecht

Montag, 24. Mai 2004, 17:23

das ist NICHT auf online shopping beschränkt, das f.a.g gilt auch für andre bestellungen

Itsme

Senior Member

Re: An die Juristen: Rücktrittsrecht

Montag, 24. Mai 2004, 17:24

Also wenn ich das richtig verstehe, dann trifft das Fernabsatzgesetz, das übrigens auch bei anderen wegen als dem Internet zutrifft, nicht weil der Verkäufer an der Messe ja wohl anwesend war:

Zitat

§ 312b
Fernabsatzverträge

(1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.

(2) Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.

(3) Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge

1. über Fernunterricht (§ 1 des Fernunterrichtsschutzgesetzes),
2. über die Teilzeitnutzung von Wohngebäuden (§ 481),
3. über Finanzgeschäfte, insbesondere Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen und Versicherungen sowie deren Vermittlung, ausgenommen Darlehensvermittlungsverträge,
4. über die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Begründung, Veräußerung und Aufhebung von dinglichen Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie über die Errichtung von Bauwerken,
5. über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz eines Verbrauchers von Unternehmern im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert werden,
6. über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen,
7. die geschlossen werden
a) unter Verwendung von Warenautomaten oder automatisierten Geschäftsräumen oder
b) mit Betreibern von Telekommunikationsmitteln auf Grund der Benutzung von öffentlichen Fernsprechern, soweit sie deren Benutzung zum Gegenstand haben.

Hannibal-Lecter

God

Re: An die Juristen: Rücktrittsrecht

Montag, 24. Mai 2004, 17:32

Stimmt:

FAG gilt nur für Bestellungen per Telefon, per Fax, übers Internet und so. Findet man jedenfalls, wenn man mal nach "Fernabsatzgesetz" oder "Rücktritt vom Vertrag" googelt.

Gruß Hannibal

Itsme

Senior Member

Re: An die Juristen: Rücktrittsrecht

Montag, 24. Mai 2004, 17:43

Zitat von »Hannibal-Lecter«

Stimmt:

FAG gilt nur für Bestellungen per Telefon, per Fax, übers Internet und so. Findet man jedenfalls, wenn man mal nach "Fernabsatzgesetz" oder "Rücktritt vom Vertrag" googelt.

Gruß Hannibal


Dazu hättest nichtmal googlen sondern nur mein Zitat lesen müssen. Des wegen hab ich's doch extra reingestellt:

Zitat

(2) Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.

Minusch@Linux

unregistriert

Re: An die Juristen: Rücktrittsrecht

Montag, 24. Mai 2004, 17:45

Oki, dann kommt das FAG nicht zum Zuge. Kann ich mich vielleicht auf etwas anderes berufen?

LeifTech

God

Re: An die Juristen: Rücktrittsrecht

Montag, 24. Mai 2004, 17:55

soweit ich dass sehen und einschaetzen kann nicht...
ich glaub arschkarte trifft es ganz deutlich!
da es kein wucher oder abzogge unwissender ist...

sorry minusch :(

Itsme

Senior Member

Re: An die Juristen: Rücktrittsrecht

Montag, 24. Mai 2004, 17:58

Zitat

§ 123
Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung

(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.


Zitat

138
Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

Ne trifft wohl beides nicht zu.
Pech würd ich sagen

Zettih

God

Re: An die Juristen: Rücktrittsrecht

Montag, 24. Mai 2004, 18:03

Ist m.E. etwas hakelig. Fernabsatz ist es definitiv nicht, evtl. aber Haustürgeschäft, obwohl auch das strittig ist.

Sieh' mal selbst unter "widerrufbare Verträge":
http://www.mdr.de/escher/926741.html#absatz5

Itsme

Senior Member

Re: An die Juristen: Rücktrittsrecht

Montag, 24. Mai 2004, 18:05

Zitat von »Limbachnet«

Ist m.E. etwas hakelig. Fernabsatz ist es definitiv nicht, evtl. aber Haustürgeschäft, obwohl auch das strittig ist.

Ne sicher ned. Schau mal die Definition an

Zitat

§ 312
Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften

(1) Bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat und zu dessen Abschluss der Verbraucher

1. durch mündliche Verhandlungen an seinem Arbeitsplatz oder im Bereich einer Privatwohnung,
2. anlässlich einer vom Unternehmer oder von einem Dritten zumindest auch im Interesse des Unternehmers durchgeführten Freizeitveranstaltung oder
3. im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen

Eikman

Moderator

Re: An die Juristen: Rücktrittsrecht

Montag, 24. Mai 2004, 18:22

FAG gibs nichtmehr!


das heißt jetzt FAR!

Tarkoon

Full Member

Re: An die Juristen: Rücktrittsrecht

Montag, 24. Mai 2004, 20:29

Zitat

2. anlässlich einer vom Unternehmer oder von einem Dritten zumindest auch im Interesse des Unternehmers durchgeführten Freizeitveranstaltung


Ist nicht ein Messe eine "von einem Dritten im Interesse des Unternehmers durchgeführte Freizeitveranstaltung"?

Dann würde das Haustürgeschäft doch genau treffen...
There are 10 kind of people, those who understand binary and those who don't.

Zettih

God

Re: An die Juristen: Rücktrittsrecht

Montag, 24. Mai 2004, 21:27

Wie in dem schon geposteten Link (http://www.mdr.de/escher/926741.html#absatz5)geschrieben, ist genau das eben nicht eindeutig.

Google hat ein paar Links, auch von Anwälten gefunden - aber eine saubere Klärung, ob auf Messen nun Haustürgeschäfte getätigt werden oder nicht, bleiben sie alle schuldig. Tendenziell aber eher nicht.

Vielleicht ist das von den anwesenden Jura-Studenten mal im Kollegenkreis diskutierbar, ich klinke mich mit meinem Halbwissen hier aus...

Ich fürchte aber, dass Minusch den Kauf als Lehrgeld abschreiben muss...

AndreasH

God

Re: An die Juristen: Rücktrittsrecht

Dienstag, 25. Mai 2004, 00:40

wenn ich ne Butter bei Aldi kaufe und sehe sie später bei Lidl billiger habe ich: Pech gehabt
Wir haben schließlich keine Preisbindung oder? D.h. es dürfte jedem bekannt sein das Artikel nicht überall den selben Preis haben. Daher ist der Käufer selbst dafür verantwortlich wo er einkauft

Hannibal-Lecter

God

Re: An die Juristen: Rücktrittsrecht

Dienstag, 25. Mai 2004, 01:32

...oder auf einen entgegenkommenden Händler hoffen. Wurde der überhaupt schon angesprochen? Vielleicht kannst Du ja zumindest die Menge reduzieren...

@Its me: Hm, hättest Du den Absatz gleich fett gemacht, hätte ich nicht mehr gepostet. War da doch etwas zu lesefaul...

Gruß Hannibal

den

Senior Member

Re: An die Juristen: Rücktrittsrecht

Dienstag, 25. Mai 2004, 12:27

Zitat von »Weihnachts-Eikman«

FAG gibs nichtmehr!


das heißt jetzt FAR!


na hier gehts ja mal wieder munter drunter und drüber. alles quatsch, das fag beruhte auf der fernabsatzrichtlinie (far), ist aber jetzt ins bgb übernommen worden (§§ 312bff bgb).
fag und far existieren also beide nicht mehr in form eines eigenständigen gesetzes.

die regelungen greifen aber wie schon gesagt ohnehin nicht. andere rücktrittsrechte sowie anfechtung scheiden m. e. auch aus, ohne das jetzt näher erläutern zu wollen. grds würde ich aber immer versuchen den verkäufer zu kontaktieren und mit ihm zu reden, bevor ich mir gedanken über rechtliche lösungen mache. vielleicht zeigt er sich ja kulant und gibt dir den wein auch für 9,90- € ;)
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.