Hallo wertes AC Forum, :-)
ich habe mir am 1.11.2003 einen Gericom Laptop "Hummer FX5600" im Mediamarkt gekauft. Inzwischen sind einige Mängel am Gerät zusammengekommen und ich habe beschlossen, den Laptop in die RMA zu geben.
Fehlerbeschreibung:
- die Displaybeleuchtung hat einen Wackelkontakt und geht nur noch selten an
- im Akkubetrieb springt der Akku von ca. 60% von der einen auf die andere Sekunde auf 5% Akkuleistung
- der Laptop läßt sich im Akkubetrieb ab und an nicht anschalten, obwohl zu 100% geladen; erst nach anschließen des Netzteiles läßt er sich wieder zum Starten überreden
- das Tastaturfeld ist locker und läßt sich im Bereich der Tasten "I", "O", "P", "9" und Umfeld ca. 2mm nach innen drücken -> Tastaturmatte nicht richtig befestigt
- der Laptop weißt über der "ESC" Taste einen 3cm langen Haarriss auf, der durch Wärme entstanden ist, nicht durch Beschädigungen meinerseits
- es ist ebenfalls ein ca. 3 cm langer Haarriss auf der Außenseite des Laptops, am vorderen linken Displayrand
Nachdem ich dieses der Hotline angeben habe, und der nette Mensch an der Hotline die Haarrisse explizit als Materialfehler deklariert hat, wurde das Notebook durch DHL am letzten Freitag abgeholt. Heute erreicht mich eine Email, dass durch Gericom 2 Gehäuseteile zu je 52€ gewechselt werden müßten, und ich ca. 120€ inkl. MwSt zu zahlen hätte. Mit der Begründung das es sich bei Gehäuseschäden nur um äußere Einflüsse handeln kann.
Diesem Kostenvoranschlag habe ich natürlich per Fax wiedersprochen und wünsche eine Klärung per Telefon. Jedoch ist da (hab mir die Nummer von der Telekom raussuchen lassen) keiner mehr zu erreichen.
Nachdem ich mit einem örtlich ansässigen PC Händler gesprochen habe, wurde mir durch ihn der Tip gegeben, dass die von solchen Reparaturcentren gerne einfach nur das defekte Teil aufmachen und sofort zu ungunsten des Kunden entscheiden, ohne eine gewissenhafte Prüfung durchzuführen.
Jetzt meine Frage: Bin ich im Zweifelsfall in der Nachweispflicht, dass es sich um einen Materialfehler handelt, oder ist Gericom in der Nachweispflicht, dass dem Laptop die Gehäuseschäden durch äußere Einflüsse zugefügt wurden. (Kann leider keine Bilder mehr posten, da der Laptop bereits weg ist.)
Es regt mich nämlich tierisch auf, dass ich in der Garantiezeit 120€ zahlen soll, obwohl kein Eigenverschulden vorliegt. Deshalb will ich es im Zweifelsfall auch mit juristischen Beistand versuchen um an mein Recht zu kommen.
Jedenfalls habe ich gleich unsere Rechstschutzversicherung angerufen um in Erfahrung zu bringen, ob solche Fälle auch abgedeckt werden. War nur leider keiner mehr da und ich kann den Sachbearbeiter erst morgen wieder erreichen.
Wäre über eure Hilfe sehr dankbar, ob ihr Ideen habt, mit denen ich das auch ohne Juristen klären kann. Bzw. ob ihr eigene Erfahrungen habt, in denen euch ähnliches Wiederfahren ist und ihr dennoch eine kostenlose Reparatur erhalten habt.
mfg sav