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tom355

God

Mehrwertsteuer?

Montag, 26. Juli 2004, 15:14

1. Ein deutscher Dienstleister erbringt auf deutschem Boden eine Dienstleistung für eine österreichische GmbH.
Muss eine Mehrwertsteuer ausgewiesen werden?

Bitte keine Vermutungen. Ist wichtig.

Chewy

Moderator

Re: Mehrwertsteuer?

Montag, 26. Juli 2004, 15:24

nein.


ich habe hier Rechnungen aus Österreich die an uns geschrieben worden sind => alle mit Umsatzsteuer = 0%.

Nicht EG-Länder siehts wieder anders aus. Dann fällt auch Umsatzeinfuhrsteuer an.

Gemäß §13b Umsatzgesetz (als §3a gekennzeichnete Leistung ist sie umsatzsteuerbefreit) gilt die Schuld der Steuer beim Leistungsempfänger.

Chewy

Moderator

Re: Mehrwertsteuer?

Montag, 26. Juli 2004, 15:41

:-X doppelposter..... ;D

also nochmal : es kommt explizit auf die dienstleistung an. alle umsatzsteuerbefreiten Dienstleistungen und Waren die in §3a Umsatzsteuergesetz aufgeführt sind, sind umsatzsteuerfrei - also ohne den Ausweis der MwSt. Dafür gibts wiederrum den §13b Umsatzsteuergesetz der die Steuerschuld dem Leistungsempfänger unterschiebt. Das ist dann zwar auch nicht Umsatzsteuerfrei aber aber AUSGEWIESEN wird die MwSt. trotzdem nicht. Fürs Baugewerbe gilt neben Bauabzugssteuer und §13b noch ein anderes Verfahren - auch bei bauspezifischen Dienstleistungen.

seaslug

Senior Member

Re: Mehrwertsteuer?

Montag, 26. Juli 2004, 15:47

hi,

genau die problematik hat auch einer meiner kunden. wenn die rechnung an die österreichische adresse der firma geht, und diese dir ihre ust-id mitteilt, dann muß die ust ausgewiesen werden. sonst kann die firma in österreich auch keine vorsteuer ziehen. dann meckert mit sicherheit der steuerberater der österreichischen firma.

wenn dir das nicht sicher genug ist -chewy schreibt ja etwas anderes- wende dich an das zuständige finanzamt in saarlouis.

gruß seaslug

ps. hängt dann von der art der dienstleistung ab. umsatzsteuerbefreit sind "künstlerische geschichten" etc. aber dann muß es eine umsatztsteuerbefreiung dafür geben. ich glaube, du solltest dich da wirklich besser ans fa wenden.

edit: mein beispiel von oben gilt für eine firma, deren dienstleistungen ust-pflichtig sind.

realsmiley

Senior Member

Re: Mehrwertsteuer?

Montag, 26. Juli 2004, 16:42

also nach meinem wissen muss natürlich immer die deutsche mwst ausgewiesen werden. es sei denn, die österreichische firma gibt ihre uid an, dann ist es eine innergemeinschaftliche lieferung, bei der keine mehrwertsteuer ausgewiesen werden muss.


edit: okay chewy, also natürlich ausgenommen derer, die sowieso nie eine mwst in rechnung stellen. aber dann versteht sich die sache ja fast von selbst. ;)

Chewy

Moderator

Re: Mehrwertsteuer?

Montag, 26. Juli 2004, 16:44

Zitat von »realsmiley«

also nach meinem wissen muss natürlich immer die deutsche mwst ausgewiesen werden.


nein. lies oben. es gibt viele leistungen die auch innerhalb deutschlands ohne MwSt in Rechnung gestellt werden. Auch von "Deutschen" an "Deutsche" in Deutschland.


tom355

God

Re: Mehrwertsteuer?

Montag, 26. Juli 2004, 21:13

Hmm, also die EDV Dienstleistungen dürften wohl nicht befreit sein. ;)

mike97

unregistriert

Re: Mehrwertsteuer?

Montag, 26. Juli 2004, 21:52

vor allem kommt es auf den ORT der sonstigen leistung an! wie chewy schon geschrieben hat, versteuerst du (wenn der ort der leistung in inland und der empfänger in eu-ausland sitzt) die leistung, bekommst aber auch den vorsteuerabzug in gleicher höhe. genau das ist ja sinn und zweck der europäischen ust-id-nummern...
vergleicht das nicht mit lieferungen, die sind relativ klar geregelt. den ort der sonstigen leistung zu bestimmen ist etwas kniffliger und beschäftigt noch gerichte auf allen ebenen. das ist eine einzelfallentscheidung ;D
um die verwirrung total zu vervollkommnen:
http://www.steuerlex.de/guener-schweitze…ikon=S&no_body=