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Steuerfrage!

Donnerstag, 29. Juli 2004, 11:37

Kann man einen Beamer von der Steuer absetzen? und wenn ja als was? und über wie viel Jahre?

Da ich in der IT tätig bin sollen die sich mal nicht so anstellen beim Finanzamt ;)

Gruß dnik

Re: Steuerfrage!

Donnerstag, 29. Juli 2004, 11:57

ich glaub du kannst solche sachen erst nach 3 jahren bei der steuer abschreiben.

edit: http://www.simplify-zeitmanagement.de/in…_vertraege.html
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Re: Steuerfrage!

Donnerstag, 29. Juli 2004, 12:05

beamer => präsentationsgerät. bei nachweis über 4 jahre steuerlich absetzbar, sofern kein GWG (d.h. unter 400 euro Anschaffungskosten). Der Nachweis ist von Dir zu erbringen und damit beginnt das Problem. Du musst nicht nur eine überwiegende sondern mittlerweile fast ausschliessliche Nutzung zu beruflichen Zwecken nachweisen. Nicht dass das Finanzamt zu Dir nach Hause kommt und gerade läuft "Baywatch" auf der Leinwand ;)

Re: Steuerfrage!

Donnerstag, 29. Juli 2004, 12:39

öh ich mach dann einfach nicht auf! "hallo sind sie von der GEZ oder vom Finanzamt? ja? ne dann bin ich nicht da"

Naja also das ist dann ja schon streng mit der Nachweispflicht. Und da das dingen unter der Decke hängt....
Andererseits versuch kann man es ja mal wenn die es nicht anerkennen hab ich halt pech gehabt...

mike97

unregistriert

Re: Steuerfrage!

Donnerstag, 29. Juli 2004, 20:51

@ dnik
die erste und wesentlichste frage ist: welche einkünfte erzielst du? arbeitnehmer, gewerbetreibender, selbständiger?
für die praxis ist genau der unterschied entscheidend ;)

Re: Steuerfrage!

Freitag, 30. Juli 2004, 12:06

tja ich bin leider noch Arbeitnehmer ;)

aber so eine Chefposition würde mir rein Gehaltsmäßig gut stehen!

mike97

unregistriert

Re: Steuerfrage!

Freitag, 30. Juli 2004, 13:16

als arbeitnehmer ist es schwer einen beamer als werbungskosten zu bekommen. selbst mit einer bescheinigung vom arbeitgeber, daß du das ding beruflich brauchst, wird das nicht anerkannt. üblicherweise werden arbeitsmittel ja vom arbeitgeber gestellt.

edit: stellt der arbeitgeber die mittel nicht, hat er die möglichkeit dir die kosten steuerfrei als werbungskostenersatz zu zahlen. wenns wirklich so ist, wie du schreibst, geh in die lohnabteilung...

du kannst es aber probieren und die rechnung ganz frech deiner einkommensteuererklärung beilegen.... beim fiskus rutscht manchmal was durch, was nicht sein sollte;-)

Re: Steuerfrage!

Freitag, 30. Juli 2004, 17:17

nur wenn du regelmäßig eine präsenttion/schulung hältst und keinen beamer vom ag gestellt bekommst, dann kannst du ihn ggf. von der steuer absetzen...

dein problem wird wohl sein, dass du keinen leichten, handlichen beamer willst, sondern einen mit dem man auch filme (so richtig) ansehen kann - und da weiss da fa auch was sache ist...

also - sieht schlecht aus
Es braucht die Rechenpower eines Pentium IV, 512 MB RAM und 120 GB Festplattenspeicher, um WinXP laufen zu lassen. Es brauchte die Rechenpower von drei C64, um zum Mond zu fliegen. Irgendetwas stimmt mit unserer Welt nicht...