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Bender

Senior Member

Ware zurückgeben = Einkaufsgutschein?

Montag, 2. August 2004, 01:11

Hallo,

ich habe mir am Freitag bei einem großen Elektromarkt einen Videorecorder gekauft. Zuhause lese ich die Bedienungsanleitung durch und stelle fest, dass das Gerät entgegen der Aussage des Verkäufers kein ShowView hat. Da ich auf dieses Feature nicht verzichten möchte, werde ich das Gerät morgen zurückgeben.

Nun vermute ich mal, dass es Probleme geben wird. Ich tippe, dass mir ein Einkaufsgutschein angeboten wird, da ein Kollege, der ebenfalls ein Gerät zurückgab einen bekam. Ist aber schon ein Jahr her.

Da ich mich nicht mit einem Einkaufsgutschein abspeisen lassen möchte wollte ich fragen, ob dies überhaupt rechtens ist, oder ob ich Anspruch auf Bargeld habe.
Gibt es da Paragraphen?

Vielen Dank für eure Antworten!

Christoph

Benny2002

God

Re: Ware zurückgeben = Einkaufsgutschein?

Montag, 2. August 2004, 01:12

Wenn das Gerät keinen Schaden hat müssen sie es gegen Bargeld wieder nehmen...
ASUS RTX 4090 ROG Strix OC | Intel i9-12900k | Asus ROG Maximus Z690 Formula | G.Skill Trident Z5 RGB 5600 - 32 GB
Seasonic TX 850 | LG Electronics 43UD79-B | Samsung 980 Pro 2TB | Windows 11 Pro x64 | LianLi 343B Pulverbeschichtet | WaKü by Aquacomputer
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Bender

Senior Member

Re: Ware zurückgeben = Einkaufsgutschein?

Montag, 2. August 2004, 01:15

bis auf die Bedienungsanleitung, die nicht eingepackt war, nichts angefasst!

Chris

Clark

God

Re: Ware zurückgeben = Einkaufsgutschein?

Montag, 2. August 2004, 01:19

Zitat von »Bender«

Da ich mich nicht mit einem Einkaufsgutschein abspeisen lassen möchte wollte ich fragen, ob dies überhaupt rechtens ist, oder ob ich Anspruch auf Bargeld habe.
Gibt es da Paragraphen?

Wird es geben, irgendwo im BGB vermute ich mal ;D

Allerdings, dir wurde das Gerät unter falschen Angaben verkauft, also kannst du von dem Kaufvertrag zurücktreten, d.h. sie müssen dir das Geld erstatten (oder ein vergleichbares Gerät dir anbieten, das den Mangel nicht hat...)
c++: The power, elegance and simplicity of a hand grenade.

Eikman

Moderator

Re: Ware zurückgeben = Einkaufsgutschein?

Montag, 2. August 2004, 01:51

wenns mediamarkt war isses kein problem...

Lev

God

Re: Ware zurückgeben = Einkaufsgutschein?

Montag, 2. August 2004, 01:55

Da bei der Abgabe der Willenserklärung falsche Angaben zum Wesen der Sache seitens des Verkäufers gemacht wurden ist eine Barauszahlung in jedem Fall verlangbar.

Bin mir nur nicht ganz sicher ob dadurch jetzt n Mangel entseht oder ob der Kaufvertrag als ungültig betrachtet werden muss. Im Endeffekt läufts aber darauf hinaus dass sie den Gutschein zwar anbieten können, wenn du nicht willst müssen sie auszahlen.

Anders natürlich bei Zurücknahme von Waren in Kulanzfällen. Wer im nachhinein entscheided die Ware doch lieber nicht zu wollen obwohl alles in Ordnung ist der muss froh sein wenn er nen Gutschein bekommt. Aber der Fall scheint ja nicht vorzuliegen
"When mountains speak, wise men listen" - John Muir

Clark

God

Re: Ware zurückgeben = Einkaufsgutschein?

Montag, 2. August 2004, 01:59

Zitat von »Lev«

Da bei der Abgabe der Willenserklärung falsche Angaben zum Wesen der Sache seitens des Verkäufers gemacht wurden ist eine Barauszahlung in jedem Fall verlangbar.

Die grosse Frage ist nur: Was macht man, wenn der Verkäufer sagt, er habe gesagt, das Gerät habe Kein SHowView?
und die Firma will keine Kulanz geben?...

Wer hat dann eigentlich die Beweislast?
c++: The power, elegance and simplicity of a hand grenade.

Lev

God

Re: Ware zurückgeben = Einkaufsgutschein?

Montag, 2. August 2004, 02:14

noormalerweise gilt immernoch:

unschuldig bis die Schuld bewiesen ist....

Also komplett werden se ja wohl ned verweigern. Auf jeden Fall hart bleiben und Filialleiter verlangen wenns ned so läuft wie du willst. Wenns dann ned ganz blöd anstellst solltest dus eigentlich schon rausschlagen können. Gerade Elektronimärkte müssen auch mit der Konkurrenz kämpfen, und schlechte Propaganda hilft da nicht gerade..
"When mountains speak, wise men listen" - John Muir

seaslug

Senior Member

Re: Ware zurückgeben = Einkaufsgutschein?

Montag, 2. August 2004, 02:47

hi,

mach dir keinen kopf! du hast ein 10 oder 14 tägiges rückgaberecht. dies gilt auch, wenn artikel wegen eines ausverkaufs von der rückgabe ausgeschlossen sind. ohne wenn und aber. also im zweifelsfalle nicht abwimmeln lassen. die rückgabe mußt du auch gar nicht begründen, und auch keinen gutschein akzeptieren.
wenn sie dir dumm kommen sollten, sag du gehst zum gewerbeaufsichtsamt oder zum verein gegen unlauteren wettbewerb.

gruß seaslug

SpeedCat

God

Re: Ware zurückgeben = Einkaufsgutschein?

Montag, 2. August 2004, 02:58

Zitat

Bin mir nur nicht ganz sicher ob dadurch jetzt n Mangel entseht oder ob der Kaufvertrag als ungültig betrachtet werden muss


Also ENTSTEHEN tut ein Mangel nicht. Entweder er ist beim Kauf schon vorhanden, oder wie in diesem Fall meiner Meinung nach nicht. Es dürfte sich hier nicht um nen Mangel handeln, sonder wie es auch schon geschrieben wurde einfach darum, daß du von falschen Voraussetzungen beim Kaufgegenstand ausgegangen bist und daher vom Kauf zurücktreten kannst.

Durch Rücktritt wird ein Vertrag regelmäßig nichtig! Das ist quasi so, als wenn der Vertrag nie zustande gekommen wäre.

Für die Kapillarseparatisten ;D :
Gem. § 437 Nr. 1 kannst du den Tausch gegen ein Gerät MIT SV verlangen, bzw.

Gem. §§ 437 Nr. 2, 323 Abs. 1 Die Rückgabe des Geldes verlangen.


Natürlich keine Gewähr darauf, ist nur meine persönliche Meinung... ;)
Never argue with an idiot. He brings you down to his level and beats you with experience... [V] ATI Radeon X800 PRO, wahlweise mit Arctic Cooler --> PM!

MKfies

Senior Member

Re: Ware zurückgeben = Einkaufsgutschein?

Montag, 2. August 2004, 12:01

Da der Verkäufer eine Eigenschaft zugesagt hat, die das Gerät nicht hat, kannst Du den Kaufvertrag rückgängig machen. Die Firma muss Dir das Geld auszahlen.

Falls Dir das Gerät nicht gefällt, muss die Firma Dir weder das Geld auszahlen, noch einen Einkaufsgutschein anbieten.
Die meisten großen Firmen sind allerdings so Kulant und zahlen das Geld aus.

Bender

Senior Member

Re: Ware zurückgeben = Einkaufsgutschein?

Montag, 2. August 2004, 20:15

Was ein Kampf, aber ich habs geschafft :)

Wollte mich natürlich mit mit nem Gutschein abspeisen, aber ich bin hartnäckig geblieben und habe mein Geld cash bekommen!

Chris

Katzenfreund

God

Re: Ware zurückgeben = Einkaufsgutschein?

Montag, 2. August 2004, 20:36

Zitat von »Bender«

Was ein Kampf, aber ich habs geschafft :)

Wollte mich natürlich mit mit nem Gutschein abspeisen, aber ich bin hartnäckig geblieben und habe mein Geld cash bekommen!

Chris

Noch ne schöne Sache: IkeaKlausel!
(Ein Gegenstand erfüllt die IkeaKlausel, wenn die Anleitung unbrauchbar ist)
Suche Bücher von Tanenbaum und Galileo (auch Video-Training) - bitte KM! [img] http://www.aqua-computer-berlin.de/logo.png [/img]