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crushcoder

God

Re: Gewerbeschein, und jetzt?

Mittwoch, 8. September 2004, 20:58

nen steuerberater braucht man nicht unbedingt.

die umsatzsteuervoranmeldung kann man (nach ein paar stunden studium) auch selbst ausfüllen.

die ihk bietet existenzgründer-kurse an, ich war leider noch bei keinem, weil mir 1. die zeit fehlte und 2. mich die meisten themen nicht interessierten (ich hab keinen kredit bei der bank).

die ihk wird auch auf dich zukommen und erstmal geld verlangen, aber das ist mit nem anruf dort erledigt. ;)

ist aber imho eine gute anlaufstelle um fragen zu klären, auch die beamten bei der steuer sind nicht so schlimm wie man sie sich vorstellt. nur manche.

viel glück und mach bloss keinen gewinn (wg der steuer) ;D
Gott hat die Welt ja nur in sieben Tagen erschaffen können, weil es keine installierte Basis gab.

LeifTech

God

Re: Gewerbeschein, und jetzt?

Mittwoch, 8. September 2004, 22:38

um was richtig zu stellen

beamte beim finanzamt sind noch schlimmer als in deinen kuehnsten traeumen.. ich koennt ja schonf ast ausfaellig werden ;) aber ich reiss mich am riemen!

dass mit dem steuerberater ist natuerlich richtig! aber ich sag mal so.. lieber ordentlich pfuschen mit signum als selbst pfuschen und dann alles in den sand setzen!
lass dir zumin von nem steuerberater erklaeren wo die tricks wann einsetzbar sind.. damit spart sich bares geld!

ansonsten wuerde ich dir ja gerne noch einen tip mit auf den weg geben. aber mir faellt spontan so rein garnix ein :D

sandra_bb23

Senior Member

Re: Gewerbeschein, und jetzt?

Donnerstag, 9. September 2004, 11:56

Zitat von »Leif...«

deswegen soll er ja nen gewerbe anmelden ;) und blos ned kleingewerbe *G*

so long


Ich habe die E-Lancer-Seite jetzt auch mal studiert. Kleingewerbe ist eine Option. Das Gewerbe, sofern man kein Freiberufler ist, muss sowieso beim Gewerbeamt angemeldet werden. Dann kann man wählen, ob man als Kleingewerbe (voraussichtliche jährl. Einnahmen bis 16.620 €) keine Mehrwertsteuer in Rechnungen ausweist und somit sich somit die Arbeit der Umsatzsteuererklärung spart.

Wenn mal also sowieso hauptsächlich mit Endverbrauchern (Privatpersonen) als Kunden zu tun hat und keine allzu großen Anschaffungen tätigen muss, wäre es sicherlich sinnvoll, dem Finanzamt mitzuteilen, dass man als Kleinunternehmer agiert.

Was ich allerdings nicht weiß, was mich aber interessiert ist, wenn ich zum Beispiel einen PC zusammenstelle, kaufe ich die Einzelteile und zahle Mehrwertsteuer. Wenn ich die Rechnung an den Endkunden stelle, erhebe ich keine Mehrwertsteuer auf meine Arbeitsleistung, was aber ist mit der MwSt auf die Komponenten? Hat jemand Erfahrung?
Und wirkt es sich auf die EInkommenssteuer aus, wenn ich keinen Umsatzsteuerausgleich mache?
Wie hoch ist die Einkommensteuer in Prozent (wenn ich nichts gegenrechne)?

@Mark:
Hast du dich vorher beim Arbeitsamt erkundigt und wirst du von dort gefördert oder nach der Schule einfach mal den Schein geholt?

mark

Full Member

Re: Gewerbeschein, und jetzt?

Donnerstag, 9. September 2004, 15:48

Zitat von »Sandra_bb23«


@Mark:
Hast du dich vorher beim Arbeitsamt erkundigt und wirst du von dort gefördert oder nach der Schule einfach mal den Schein geholt?


Nach der Arbeit schnell ins Rathaus gegangen und geholt. ;)
Ich habe keineswegs vor mir damit meine monatlichen Brötchen zu verdienen, das ist nur als kleiner Nebenerwerb.

Kein großes Starkapital oder sonstiges, nur eine kleine Geschäftsidee die hoffentlich funktioniert und dann kann ich mir mehr gedanken machen wie es weitergeht.
Ich probiere nur etwas sinnvolles kleines anzubieten was es bis jetzt noch nicht in der art gibt.
Nischenprodukte wenn man es so will für Modellbauer.
Nichts weltbewegendes oder womit ich Millionen mit machen würde :)

gruß
mark



Zitat von »LeAD«

Kaum is ne Frau im Forum die ein Avatar hat, indem du in den Ausschnitt schauen kanst, schon sind sie alle ganz lieb.

M18

Full Member

Re: Gewerbeschein, und jetzt?

Donnerstag, 9. September 2004, 16:00

Auch wenn die Idee gut ist und man es nur so nebenbei machen will sollte man sich über die Pflichten bewusst sein. Ein Kumpel hat das auch gemacht, ein oder zwei monatl. steuertermine nicht ernst genommen, nun haben die forderungen für "nichts" im vierstelligen bereich gegen ihn...

LeifTech

God

Re: Gewerbeschein, und jetzt?

Donnerstag, 9. September 2004, 16:09

also im vierstelligen bereich erscheint mir etwas overtrieben.. aber 3 stellig auf jedenfall!

versaeumnis zuschlaege sind aber auch was feines *G*

M18

Full Member

Re: Gewerbeschein, und jetzt?

Donnerstag, 9. September 2004, 16:29

Er hat mir ne Kopie geschickt waren so um die 1300€ rum. Hab den Grund nimmer genau im Kopf aber ich glaub war die monatl Umsatz/gewinn abschätung.

mike97

unregistriert

Re: Gewerbeschein, und jetzt?

Donnerstag, 9. September 2004, 19:58

Zitat von »Sandra_bb23«



Was ich allerdings nicht weiß, was mich aber interessiert ist, wenn ich zum Beispiel einen PC zusammenstelle, kaufe ich die Einzelteile und zahle Mehrwertsteuer. Wenn ich die Rechnung an den Endkunden stelle, erhebe ich keine Mehrwertsteuer auf meine Arbeitsleistung, was aber ist mit der MwSt auf die Komponenten? Hat jemand Erfahrung?
Und wirkt es sich auf die EInkommenssteuer aus, wenn ich keinen Umsatzsteuerausgleich mache?
Wie hoch ist die Einkommensteuer in Prozent (wenn ich nichts gegenrechne)?


die ust mindert in voller höhe deine gewinnspanne. du hast, wenn du die option kleinunternehmer unter den von dir genannten voraussetzungen wählst keinen vorsteuererstattungsanspruch... das ist eben der nachteil.
bei geringem umsatz mußt du allerdings nur eine jahreserklärung oder pro quartal abgeben. rechne durch was günstiger ist.

€: auf die ertragsteuern wirkt sich das garnicht aus. stellst du ust in rechneung, mußt du als einnahme-überschußermittler diese als einnahmen versteuern, die vorsteuer ist aufwand. zum zeitpunkt der zahlung der ust entsteht auch wieder ein abzugsfähiger aufwand, während die erstattete vorsteuer wiederum eine einnahme darstellt. per saldo also ein nullsummenspiel ;)

@m18
in dem fall haben die jungs vom fiskus wohl einen umsatz geschätzt. ich hatte mal einen mandanten dessen unternehmen ausschließlich wegen säumniszuschläge und schätzungen schließen mußte. dabei ist es doch so einfach: nimm deine unterlagen und geh zum steuerberater. die schätzung wird übrigens zurückgenommen, wenn die erklärungen auch nachträglich eingehen.

in ganz krassen fällen kann sogar zwangshaft gegen jemanden verhängt werden, der die erklärungen nicht einreicht. dann sitzt du übers wochenende im knast und hast endlich zeit und muße dich dem vordruck zu widmen :-X