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dami

Senior Member

Krankenversicherung in Deutschland bei Auslandspraktikum?

Dienstag, 20. Januar 2009, 20:54

Hallo,

ich plane nächstes Semester ein Praktikum in den USA zu absolvieren.
Da ich mein Praxissemester schon abgeleistet hab, werde ich ein Urlaubssemester dafür beantragen.

In der Zeit werde ich natürlich keine Bafög bekommen.
Meine Krankenkasse möchte mich aber für die Zeit nicht beitragsfrei stellen. Ich möchte aber auch nicht 66 Euro (oder so) jeden Monat zahlen, wenn ich nicht in Deutschland bin und auch keine Leistungen in Anspruch nehmen kann.
Ich bin natürlich über eine Visaorganisation für die 6 Monate in den USA krankenversichert.

Lange Rede, kurzer Sinn - kann ich meine Krankenversicherung hier in Deutschland kündigen und wenn ich wieder komme mir neu Neue suchen (oder wieder zur Alten zurückgehen)? Oder bin ich gezwungen mich hier in Deutschland zu versichern?

Vielleicht kennt sich ja der eine oder andere damit aus, oder hat schon ähnliche Erfahrungen gemacht...


dami

dasc1mt

Senior Member

Dienstag, 20. Januar 2009, 21:16

Ich hab meine damals behalten. Weiß nicht wie die Regelungen bei Deiner Auslandskrankenversicherung sind, aber was ist wenn Du scher erkrankst und in Deutschland beispielsweise Nachsorge brauchst? Welche Krankenkasse zahlt das dann?
Es ist zwar eine ziehmlich deutsche Sichtweise aber mir ist es lieber ich hab auch die unwahrscheinlichen Fälle abgesichert, als nachher ohne Versicherung dazustehen - zumindest wenn es um die Gesundheit geht.
Was die Rechtslage angeht muss mal jemand schreiben, der sich mit sowas auskennt.

marduk

Full Member

Mittwoch, 21. Januar 2009, 12:41

Hoi,

ich würde die deutsche KV behalten. es ist afaik sehr schwer in die gesetzliche KV wieder reinzukommen, wenn man einmal draussen war. Ein KUmpel von mir war nach dem Zivi ein Jahr lang nicht krankenverischert, weil er es verpennt hat sich wieder anzumelden. Die einzige Chance für ihn wieder reinzukommen war, nen Job anzufangen, da ihn da der Arbeitgeber wieder angemeldet hat. Er konnte sich nicht selber einfach wieder anmelden.

Gruß
Manuel

RedFlag1970

God

Mittwoch, 21. Januar 2009, 13:44

Also bei der Privaten gibt es so genannte Anwartschaften, ob es das bei der gesetzlichen gibt weiss ich nicht.

Das allerdings würde ich an deiner Stelle eruieren, denn so einfach gibt es sonst vielleicht kein zurück, gerade in einem Fall der Weiterbehandlung eines entstandenen Schadens, was natürlich nicht passieren soll, aber eben kann....

http://www.versicherungsnetz.de/02-01/00000158.htm
Ich finde aber das sich "ich bin in 5 Sekunden mit meinem Ferrari auf 100" immernoch besser anhört als "gestern hab ich mit meiner SSD nen 100GB Pornoordner in 5 Sekunden gezipt"
Wenn du den Baum, den du gleich treffen wirst, sehen kannst, nennt man das untersteuern. Wenn du ihn nur hören und fühlen kannst wars übersteuern!

Clark

God

Mittwoch, 21. Januar 2009, 14:32

Soweit ich weiss gibt es inzwischen eine VErsicherungs_pflicht_ in Dtl. d.h. die Krankenkassen müssen dich wieder aufnehmen.
IANAL.
c++: The power, elegance and simplicity of a hand grenade.

dami

Senior Member

Mittwoch, 21. Januar 2009, 16:17

Danke schonmal für die Antworten.

Hab nochmal mit der Krankenkasse gesprochen. Das scheint ne ausweglose Situation zu sein, da ich als Student eine Versicherungspflicht habe. Deshalb geht auch die Anwartschaft nicht.
Hmm, da werd ich wohl in den saueren Apfel beißen müssen...

dami