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O2 Widerruf einer Vertragsänderung

Freitag, 13. März 2009, 16:14

Moin,
Fragäää!

Ich habe einen recht alten Vertrag bei O2.
Im August letzten Jahres hab ich einen Anruf eines O2-Mitarbeiters bekommen, der mir eine Umstellung meines Vertrags angeboten hat.
Ich habe deutlich abgelehnt und dachte, dass die Geschichte damit geklärt ist.
Die Umstellung wurde trotzdem vorgenommen. Eine Bestätigung oder Benachrichtigung dafür habe ich in keinster Weise erhalten. Nur auf der Rechnung heißt der Vertrag nun anders. Die Vertragslaufzeit ist gleich geblieben.
Meine Rechnung habe ich leider immer nur auf meinem Kontoauszug kontrolliert. In etwa richtiger Betrag eingezogen -> passt.
Somit habe ich erst um Weihnachten gemerkt, dass ich auf einmal einen anderen Vertrag habe.

Aus Prinzip will ich meinen alten Vertrag zurück. Was mich bisher daran gehindert hat ist die Tatsache, dass es mir erst so spät aufgefallen und die Widerrufsfrist somit abgelaufen ist.

Stimmt ja gar nicht. Ich habe wie gesagt keine Bestätigung und auch keine Benachrichtigung bekommen. Ich habe dadurch aber auch keine Widerrufsbelehrung von O2 bekommen. Die gesetzliche Widerrufsfrist beginnt erst, wenn ich darüber belehrt werde. Bisher hab ich also eine unbegrenzte Widerrufsfrist.

Hab ich damit Recht? Gilt die Pflicht zur Widerrufsbelehrung auch bei Vertragsänderungen?

EDIT: Ich habe im Endeffekt nicht mehr bezahlt als vorher (die Kosten haben sich etwas anders verteilt), aber mir geht es, nachdem O2 noch mehr Mist gebaut hat, hier um das Prinzip.
EDIT2: Mir ist auch klar, dass ich die Vertragsänderung nicht widerrufen kann, weil ich ihr nie zugestimmt habe. Aber ist es wirklich einfacher O2 jetzt beweisen zu lassen, dass ich diesem Vertrag zugestimmt habe?

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Eike« (13. März 2009, 16:21)

Freitag, 13. März 2009, 17:09

Ich würde das einfach schriftlich Wiederrufen und gleich nochmal deutlich draufschreiben, dass du keiner Vertragsänderung zugestimmt hast. Letzendlich müssten sie das Tonband haben um dir den Vertragsabschluss zu beweisen.

Das Problem ist einfach nur, dass der Mensch im Callcenter mit einem Klick deinen Vertrag ändern kann und er für jede Änderung Geld bekommt. Daher wird dein Problem kommen.

den

Senior Member

Freitag, 13. März 2009, 17:11

was genau willst du erreichen? der betrag ist der gleiche geblieben, leistungen und vertragslaufzeit ebenfalls. gehts jetzt nur darum, dass im abbuchungsbetreff eine andere bezeichnung steht...? das wär mir die mühe nicht wert.
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

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