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Heizkostenverteiler Ablesung? Wann? Meterwechsel?

Donnerstag, 11. Juni 2009, 18:03

Hi

ich hätte da mal ne Frage und fände es besser Sie von "Unabhängigen" beantwortet zu bekommen.
Bin auf dem Gebiet Neuling und mich interessiert wie sowas gehandhabt wird.

Also bin jetzt in eine Mietwohnung gezogen und dort wurde bei der Wohnungsübergabe nur der Stromzählerstand und der Wassuhrstand notiert.
Da die Heizkosten 50% nach Verbrauch und 50% nach Fläche abgerechnet werden und an jedem Heizkörper so ein "tolles"
Messgerät hängt wunderte mich es jetzt schon, warum bei der Wohnungsübergabe diese "Zähler" nicht abgelesen worden.

Weiß nicht ob das soviel ausmacht, jetzt wird eh nicht geheizt, aber hab trotzdem keine Lust Heizkosten der Vormieterin auf meiner "Uhr" zu haben bzw zu zahlen.

Wie läuft sowas gewöhnlich ab?

Bin mir nicht 100% sicher ob das der Typ Zähler ist der bei mir hängt aber die Firma stimmt:
http://www.brunata-huerth.de/fileadmin/D…98229_01_06.pdf

Wenn ich das richtig seh, speichert dieser Zähler nur die Gesamtmenge und nicht passend dazu Kalenderdaten. Somit wäre bei
Nichtablesung bei Wohnungsübergabe keine ordentliche Abrechnung möglich,oder?

Wie sollte sowas ablaufen?

Danke Gruß
Ö

Edith: Ups wer lesen kann ist klar im Vorteil. Seite 2 Punkt 13 ist recht eindeutig! Was meine Frage betriefft. Also bei Vermieter meckern warum nicht abgelesen wurde.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Oetsch« (11. Juni 2009, 18:05)

Donnerstag, 11. Juni 2009, 18:05

Richtig, die Dinger zählen nur den Gesamtverbrauch hoch. Bei meinen beiden Wohnungen waren die Zähler auch an den Heizkörpern und wurden beide mal zum Einzug und zum Auszug abgelesen und notiert.
Hast du vielleicht die Heizkosten in irgend einer Pauschale im Vertrag mit drin?

Donnerstag, 11. Juni 2009, 18:08

Hi

Danke. Nö nicht das ich wüßte. Mir wurden 50% Fläche und 50% Verbrauch erklärt.
Ich hab natürlich nen festen Nebenkostenanteil in der Miete drin, aber der sollte am Ende des Jahres
ja mit den tatsächlich enstanden Kosten verrechnet werden und dies wäre bei nicht Ablesung nicht korreckt möglich.

Ö

Moeppel

unregistriert

Freitag, 12. Juni 2009, 10:43

Also, vielleicht nicht ganz "unabhängig" meine Meinung, aber was solls ;-) Hier geht´s ja um Mietrecht wie es im Buche steht. Fakt ist, dass nach einem Mieterwechsel während des Jahres die Heizung zusätzlich abgelesen werden muss. Oft reicht es, wenn die Mieter (alt/neu) gemeinsam die Zählerstände ablesen und an die Versorgungsfirma / Vermieter melden. Der Rest wird dann am Ende des Jahres über die Nebenkostenabrechungen verteilt. Die entstehenden Kosten für diese Zwischenablesung bzw. das Splitting der Rechnung ist vom Vermieter zu tragen, nicht vom Mieter (weder alt noch neu!)

Mööp

Freitag, 12. Juni 2009, 17:48

Hi

Danke das gibt mir nochmal Bestätigung. Sie wollte mir heute Einen erzählen von Gradtagzahlen usw usw. Da war Sie leider bei mir an der falschen Adresse. Zum Glück hat man so nen Krams mal studiert.... auch wenn man es wieder vergisst.

Sie wollte jedenfalls drauf hinaus, dass sowas eh über die Gradtagzahl berechnet wird. Da kam ich nicht ganz mit.
Ohne jetzt dicke VDI Normen zu wälzen sollte doch klar sein, dass man einmal im Jahr einen Betrag X an Heizkosten
zu bezahlen hat. Sollte dies für ein Haus mit mehreren Parteien der Fall sein, wird der Betrag über gewisse Prozentsätze
auf die Mietparteien verteilt mittels Wohnfläche und Verbrauch.

Die Gradtagzahlen könnte ich jetzt hernehmen um mir Gewisse Monate mehr oder weniger zu gewichten. Macht aber aus meiner Sicht
hier überhaupt keinen Sinn, da ich nen Betrag x an Kosten habe und dazu Wohnfläche und Wärmemengenmesser an den Heizkörpern.
Was soll ich da theoretisch was rumrechnen wenn ich handfeste Werte auf dem Tisch habe. Noch schlimmer theoretisch wirds dann aus meiner Sicht, wenn ein Mieterwechsel stattgefunden hat und ich die Zähler nicht ablese sondern einfach mittels Gradtagzahlen die Kosten auf Vormieter und Mieter umlege. Das kann es doch wohl nicht sein,oder?

Nur ums klarzustellen. Mich interessiert sowas jetzt einfach. Die aktuellen Werte der Zähler sind im Bezug zum Vorjahreswert ein Witz.

Wie seht Ihr das bzw. wie sind die Vorschriften bei sowas?
Danke

Gruß
Ö

Sonntag, 14. Juni 2009, 14:09

Zählerstand dokumentieren, und im Zweifelsfall Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen.
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