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neue KFZ Steuer auch bei Auto vor EZ07/09 Möglich?

Freitag, 26. Juni 2009, 17:21

Tag zusammen,

ab Juli 09 gibts die diese Schicke neue KFZ Besteuerung...

Muttis neuer Micra 1.25i müsste mit der neuen Steuerreglung ca. halb so viel Kosten wie jetzt... der Wagen hat seine Erstzulassung aber Ende April gehabt... kann man den irgendwie auf freiwilliger Basis auch nach dem neuen Modell besteuern lassen?

Man In Blue

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Man_In_Blue« (26. Juni 2009, 19:54)

A sinking ship is still a ship!

Moeppel

unregistriert

RE: neue KFZ Steuer auch bei Auto vor EZ07/09 Möglich?

Sonntag, 28. Juni 2009, 10:07

Tag zusammen,

ab Juli 09 gibts die diese Schicke neue KFZ Besteuerung...

Muttis neuer Micra 1.25i müsste mit der neuen Steuerreglung ca. halb so viel Kosten wie jetzt... der Wagen hat seine Erstzulassung aber Ende April gehabt... kann man den irgendwie auf freiwilliger Basis auch nach dem neuen Modell besteuern lassen?

Man In Blue
Nur damit ich es richtig verstehe - Du fragst, ob Du auf "freiwilliger" Basis nur die Hälfte an Steuern zahlen darfst als eigentlich gesetzlich fällig wären ?

:D :rolleyes: :thumbsup:

(falls Du eine Lösung findest würde ich auch gerne die Lohnsteuer freiwillig halbieren lassen :D :D :D )

Sonntag, 28. Juni 2009, 10:47

Zitat

(falls Du eine Lösung findest würde ich auch gerne die Lohnsteuer freiwillig halbieren lassen )


:thumbsup:
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

ServMan

Junior Member

Sonntag, 28. Juni 2009, 11:09

Hallo zusammen,



doch das scheint zu gehen, man kann nämlich unter gewissen Vorraussetzungen wählen:

Ab wann gilt die Steuer?
Ab 1. Juli 2009.
Für wen gilt die Steuer?
Nur für Neuwagen, die ab dem 1. Juli 2009 das erste Mal zugelassen werden. Neuwagenkäufer, die ihr Auto nach dem 5. November 2008 gekauft haben, können zwischen alter und neuer Steuer wählen. Für alle anderen Autos gelten die alten Steuersätze.



Grüße

Joachim

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