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Onlinebestellung trotz Stornierung gelierfert bekommen

Montag, 2. November 2009, 01:02

Ich habe am 21.10. Elektronikartikel im Gesamtwert von ca. 120€ in einem Onlineshop erworben. 4 Tage später (25.10.) habe ich mir es anders überlegt und habe die Bestellung storniert. Am 29.10. bekam ich die Bestätigung der Stornierung mit dem Vermerk, dass der Laden mir das Geld zurückbucht.

Soweit ja alles in Ordnung. Aber das beste kommt ja noch:

Noch einen Tag später (30.10.) hab ich zunächst von Paypal die Bestätigung über die Rückzahlung bekommen. Also das Geld hab ich wieder und ich dachte die Sache wäre damit gegessen. Als ich 2 Stunden später noch einmal in mein Email-Postfach geschaut habe, lag da eine Mail mit der Versandbestätigung der Bestellung.

Also zusammengefasst: Ich hab das Geld wieder und der Laden hat die Ware trotzdem verschickt (sollte heute im Laufe des Tages bei mir ankommen).


Jetzt zur eigentlichen Frage:
Könnte der Laden von mir verlangen, dass ich für die Rücksendung erstmal die Versandkosten vorstrecke? Ich habe ja eigentlich nichts falsch gemacht und die haben das vermurkst. Hab im Internet nicht wirklich was gefunden. Will ja nur nicht, dass die mich wegen irgendwas belangen können (Unterschlagung oder was weiß ich), andererseits seh ich auch nicht wirklich ein mir wegen deren Fehler Stress zu machen.

Montag, 2. November 2009, 01:07

Das einfachste wäre, Annahme verweigern. Dann gehts einfach an den Versender zurück. Ich glaub je nach Paketdienst, gibts sogar nen Grund warum die Annahme verweigert wurde. Da könnte man die Bestell/Storno Nummer vom Zusteller vermerken lassen. Somit bist du sicher, das der Versender seine Ware wieder kriegt und du keine Kosten davon hast.

Zitat von »Dino«

...lauter spinner ;)
(wehe, das nimmt jemand in seine sig ;))
dino

Montag, 2. November 2009, 01:13

mh. dass man manchmal auch nicht selbst auf die einfachsten lösungen kommt..(und ich bin mal wieder fasziniert von der geschwindigkeit hier im forum - selbst mitten in der Nacht).

Da werd ich morgen den Zulieferer mal fragen, wie das ausschaut


Danke schonmal ;)

Montag, 2. November 2009, 01:59

Hallo,

selbst wenn du die Ware annehmen solltest, kannst du das Paket noch kostenfrei zurückschicken. Bei Kaufverträgen, die dem Fernabsatz unterliegen, muss der Verkäufer die Rücksendekosten ab einem Warenwert von 40 € tragen.

Montag, 2. November 2009, 08:00

ja - das ist mir bewusst. Amazon z.B. macht es aber auch so, dass man erst einmal die Versandkosten zu denen vorstrecken soll und die das einem dann zurückbuchen, sobald die Ware bei denen angekommen ist

Montag, 2. November 2009, 08:57

In diesem Fall aber doch nicht dein Problem, die haben ja kein Geld von dir: Wenn du keine Lust hast was vorzustrecken: Die wollen ja was von dir. Also Paketmarke oder Versandkosten anfordern oder Abholung anbieten - wie sich der Shop entscheidet ist ja sein Problem, du tust schon genug mit dem zur Post watscheln :). Unterschlagung etc. ist ja eh nicht gegeben, da du ja den Rückversand/die Abholung anbietest, wenn der Shop zu blöd dazu ist, ist das sein Problem :)
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Montag, 2. November 2009, 09:39

hab dem Herrn von UPS die Lage geschildert und das geht nu so zurück.
Bin ja mal gespannt, ob die mir dann nochmal das Geld zurückerstatten :D
So durchdacht scheint deren Buchhaltung ja nicht zu sein..

Montag, 2. November 2009, 13:35

mal angenommen die ueberweisen dir tatsaechlich nochenmal 120euro,

gibt es da eigentlich auch sowas wie ne art finderlohn anspruch?

10% von 120euro warene immerhin 12euros :D

Montag, 2. November 2009, 17:51

da würde mich die Rechtslage auch interessieren.

Was wäre denn gewesen, wenn ich das Paket angenommen hätte und mich nicht bei denen melden würde? So im Stress kann ich ja vergessen haben, dass ich die Bestellung eigentlich storniert hatte :D

Montag, 2. November 2009, 19:34

Wenn mich nicht alles täuscht gabs dadrüber schonmal ne Discusion. Und irgendwie hab ich die Erinnerung, dass man Flaschlieferungen sogar behalten darf. ABER das sind nur GANZ DUNKLE erinnerungen, den Thread bzw Quellen die das bestärken find ich grad nit.

Montag, 2. November 2009, 19:35

ach mist - hättest das nicht vorher sagen können? :D

Montag, 2. November 2009, 19:43

Im Moment lese ich aber bei meiner Suche eher das Gegenteil, wobei man sich bei sowas ja nicht auf irgendwelche Forenposts verlassen kann, man braucht schon den passenden Gesetztesabschnitt dazu.

Montag, 2. November 2009, 19:48

ach. das war auch mehr ein Scherz. Das Zeug gehört mir nisch und gut is. Das Leben ist ja kein Wunschkonzert.

Da würd ja irgendwas ziemlich falsch laufen, wenn man so einfach an fremde Güter kommt..

Montag, 2. November 2009, 20:04

Keine Rechtsberatung:
Irgendwo schwirrt nen Paragraph vom Kaliber "Leistung ohne Gegenleistung erhalten; Muss wieder rausgerückt werden". Ich könnt jetzt das BGB wälzen, aber da bin ich ehrlichgesagt bissl faul zu ;).
Der gesunde Menschenverstand sagt einem ja schon, dass man fälschlich erhaltene Sachen dem Rechtmäßigen Besitzer geben muss... (und wehe hier dreht jemand wieder das Leben so zurecht, bis er alles behalten kann, was er will)

Aber zur Aktion selbst: das ist das Problem, wenn die Arbeit halb von Menschen, halb von Maschinen erledigt wird. Die Ansage, dass du keinen Bock mehr auf das Zeug hast geht an nen Menschen, der gibt das evtl an nen anderen Menschen, eh es in die Maschine kommt. In der Zwischenzeit ist dann evtl aber in der Maschine schon das "Ausliefern" zum nächsten Menschen gekommen.
So hast du dann alle beide Anweisungen bekommen.

Wenn du es nich haben willst, und auch keinen bock hast dich drum zu kümmern, verlang doch einfach Verpackung und Rücksendeschein oder so :)

Zitat von »Lev«

ich frag mich ja wann die autoindustrie anfängt en used-look anzubieten :huh:

Montag, 2. November 2009, 20:20

danke, aber hat sich ja schon erledigt. Das geht jetzt einfach wieder zurück und ich denke ja mal, dass die es zumindest auf die Reihe bekommen werden, das Teil dann einordnen zu können...

Das kuriose war halt auch, dass auch im System erst "Bestellung storniert" und zwei Stunden später "Bestellung verschickt" stand.
Da sollte sich doch n halbwegs gescheit programmiertes Programm melden, wenn es "storniert" mit "verschickt" überschreiben soll..

Montag, 2. November 2009, 20:27

Die Frage ist, ob es wirklich 1 Programm ist ;)... du würdest dich manchmal wundern.
Ich hatte mal ne falsche Stromabrechnung, weil die Damen und Herren beim ABTIPPEN des Zählerstandes aus dem einen ins andere Programm nen Fehler gemacht haben...

Zitat von »Lev«

ich frag mich ja wann die autoindustrie anfängt en used-look anzubieten :huh:

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