Ich will Dir nicht zu nahe treten, aber obiges kannst Du ziemlich sicher bedenkenlos verwenden.
Die Doppelhelix ist als Grundsymbol afaik nicht schützbar - das wäre vergleichbar mit einem Schlosser, der sich eine Schraube schützen lassen wollte.
Drei Buchstaben sind ebensowenig schützbar - Nur beim Font ist es wichtig, daß Du/Ihr die entsprechenden Rechte besitzt.
Der Name "ipm" sollte natürlich "frei" sein - d.h es darf in Eurem Wirkungsbereich (Deutschland / Europa / Welt) keine Gesellschaft gleichen Namens
und Geschäftszweck geben.
Das wird aber erst wichtig, wenn das Ding als SpinOut irgendwann mal kommerziell betrieben werden soll - man erspart sich damit lästige und teure Umbenennungs-Orgien.
mfg, Tom