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Krankheitstage "oeffentlich" legal?

Montag, 11. Januar 2010, 11:03

tach zusammen,

seit heute befindet sich eine excel liste mit den genauen zeiten und dauer von krankheitstagen im "share" drive.
hier hat jeder mitarbeiter zugriff drauf, lesend.

irgendwie wuerde ich ja denken das es niemanden was angeht.
(bin zwar net auf der liste, da praktikant, aber nen komisches gefuehl bleibt)
gibts da regeln dazu?

thanks

edith,
google hab ich bemueht, aber nur "annahmen" gefunden.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »futureintray« (11. Januar 2010, 11:09)

powerslide

unregistriert

Montag, 11. Januar 2010, 11:11

naja klar gibts da regeln dazu. nennt sich datenschutzgesetz.

prinzipiell gilt: diese daten dürfen weder personengebunden gespeichert und schon gar nicht veröffentlicht werden.

Montag, 11. Januar 2010, 11:12

Kann dir spontan kein Gesetz nennen, aber der einfachste Weg: Falls es einen Betriebsrat gibt, schreib dem einfach mal ne Anfrage, selbst wenns gesetzlich erlaubt ist, ist das zumindest eine Maßnahme, bei dem er hötte mitbestimmen müssen. (aktiv, nicht nur angehört werden, und da gehts dann meist los: Sowas trägt kein BR mit, das ist viel zu heikel und geht gegen jede AN-Interessen).
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Montag, 11. Januar 2010, 11:31

hmm,
betriebsrat.
muss ich mal fragen ob wir sowas haben.

Montag, 11. Januar 2010, 12:11

Kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist.

Montag, 11. Januar 2010, 12:22

is bei uns auch so..
:/
Westerwälder ist das höchste was der Mensch werden kann!

Montag, 11. Januar 2010, 12:28

Zitat

Heute, 11:11

von: powerslide
naja klar gibts da regeln dazu. nennt sich datenschutzgesetz.

prinzipiell gilt: diese daten dürfen weder personengebunden gespeichert und schon gar nicht veröffentlicht werden.


Eine Quelle für diese Behauptung wäre sinnvoller...
So absolut formuliert ist das nämlich Unsinn. Natürlich dürfen Krankentage personengebunden erhoben werden, müssen sie sogar. Für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bzw. für deren Beendigung und Übergang auf Krankengeld beispielsweise muss der Arbeitgeber schon wissen und nachweisen können, seit wann der Arbeitnehmer krank ist...

Die Veröffentlichung dürfte jedoch der Zweckbindung, die das BDSG an vielen Stellen vorschreibt, widersprechen und daher unzulässig sein. Leider steht das im BDSG nicht (mehr) so konkret drin. Früher gab's da mal einen Passus, nach dem personenbezogene Daten nur vertraulich gehandhabt werden dürfen, den hab' ich im aktuellen Gesetzestext aber nicht gefunden. Wenn jemand solch einen Passus auftreiben könnte, wäre das sicher hilfreicher als persönliche Meinungsbekundungen, die in Rechtsdingen leider völlig irrelevant sind. Stattdessen steht im novellierten BDSG eine ganze menge Zeug über die Weitergabe von Daten an Externe drin, aber das greift bei einem firmeninternen Aushang oder Share ja nicht.

Wie groß ist denn die Firma? Normalerweise sind der Betriebsrat und der Datenschutzbeauftragte die richtigen Ansprechpartner. In einem Kleinunternehmen mit einer Handvoll Mitarbeitern gibt's aber i.d.R. keinen Betriebsrat und Datenschutzbeauftragter ist der Chef selber - da hilft dann wohl nur ein persönliches Gespräch auf der sachlichen Ebene.

Wenn ein Betriebsrat existiert, dann wäre er wie x-stars schreibt definitiv mitbestimmungspflichtig gewesen. Siehe dazu §87 BetrVerfG, Punkt 6 (Verhaltens- und Leistungskontrolle)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Limbachnet« (11. Januar 2010, 12:31)

Montag, 11. Januar 2010, 12:45

danke soweit.

wie gesagt, moechte mich hier ja gar nicht einmischen.
den mitarbeitern ises wohl weitgehend egal.

mich interessiert das rein interesse halber.
selbst wenn es verboten waere, wuerde ich da garantiert nicht versuchen irgendwas ins rollen zu bringen.

aber war halt ueberraschend.
man kommt morgens ins buero, startet outlook und bekommt ne mail in der steht das die krankheitstage nun
im share drive stehen.

da fuehlt man sich halt erstmal ueberrumpelt, also ich zumindestens.
aber da ich meinen namen nicht auf der liste finden konnte ises mir in dieser hinsicht egal.
problematisch waere es geworden wenn mein name auf der liste waere....

Moeppel

unregistriert

Montag, 11. Januar 2010, 12:58

danke soweit.

wie gesagt, moechte mich hier ja gar nicht einmischen.
den mitarbeitern ises wohl weitgehend egal.

mich interessiert das rein interesse halber.
selbst wenn es verboten waere, wuerde ich da garantiert nicht versuchen irgendwas ins rollen zu bringen.

aber war halt ueberraschend.
man kommt morgens ins buero, startet outlook und bekommt ne mail in der steht das die krankheitstage nun
im share drive stehen.

da fuehlt man sich halt erstmal ueberrumpelt, also ich zumindestens.
aber da ich meinen namen nicht auf der liste finden konnte ises mir in dieser hinsicht egal.
problematisch waere es geworden wenn mein name auf der liste waere....


Also wenn das eine offizielle "Rundmail" war und ihr einen Betriebsrat hättet, dann bräuchtest Du dir jetzt auch keine Sorgen mehr zu machen sondern nur die Stunden bis zur nächsten Email zählen in der das Ganze rückgängig gemacht wird. Falls kein Betriebsrat - naja, wie gesagt. :D :D :D

Wird denn wenigstens konsequenter Weise auch gleich noch der Diagnose-Schlüssel oder sonstige Informationen zur Häufigkeit von Krankheiten mit veröffentlicht ? Neben dem Buzzword-Bingo könnte man dann auch noch das "Krankheits-Quartett" im Büro spielen 8| :cursing: :love: ;(

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Moeppel« (11. Januar 2010, 13:01)

Montag, 11. Januar 2010, 16:34

nope,
hab nachgefragt.
wir haben keinen betriebsrat.

was mich wundert is das es hier niemanden stoert.
hab mich so durchgefragt und eigetnlich hat niemand ein problem damit.

weis nicht, ich haette damit ein problem.
so im alltag faellts ja in nem grossen betrieb eh nicht auf wenn jemand fehlt,
und wenn dann macht die person normalerweise keine strichliste und haelt dir jahresende vor wie oft du krank warst.

aber so logt sich jeder ein, macht sich ne kopie und guckt mal am jahresende wie oft so die kollegen krank waren.
koennte mir vorstellen das sich sowas durchaus negativ auf die folgenden jahre bezueglich wachsender krankheitstage auswirkt.

so nach dme motto wenn karl 13 tage krank war, und ich 0, dann mach ich naechstes jahr minimum 5x blau.

Montag, 11. Januar 2010, 18:59

Das selbe Problem hatten wir bei uns auch in der Firma.
Es hat einem gestört, dass die Krankheitstage "Öffentlich" waren.
Das ganze ging zum Betriebsrat und der sah im Gesetz nach,
und demnach verstösst das gegen das Datenschutzgesetz.
Jetzt müssen wir anstatt dem "k" für krank in der Excel-Liste ein "a" für Abwesend eintragen,
dass ist erlaubt.

Donnerstag, 14. Januar 2010, 20:07

offtopic...

Zitat

Jetzt müssen wir anstatt dem "k" für krank in der Excel-Liste ein "a" für Abwesend eintragen,
dass ist erlaubt.


hihi wie geil ist das denn, ich liebe die deutschen gesetze :D

Freitag, 15. Januar 2010, 01:05

Das ist schon richtig so - abwesend kann man aus vielen Gründen sein: Krank, in Urlaub, auf Fortbildung, zur Projektarbeit, auf Geschäftsreise, an anderen Geschäftsbereich ausgeliehen, Job-Rotation, Überstundenabbau, usw.
Das Lästerpotenzial ist auf diese Weise *deutlich* geringer als wenn die Abwesenheitsgründe im Detail daneben stehen.

Explizit genau so gefordert wird das aber IMHO in keinem deutschen Gesetz und selbst wenn, dann wäre es durchaus sinnvoll.

Freitag, 15. Januar 2010, 17:27

Das stimmt, das sind die deutschen Gesetze.
Jeder weiss, dass das A für krank steht, weil bei Dienstreise oder Seminar, etc, steht dann ein D oder S drin.
Bei Urlaub ein U und beim Variieren ein V, also sind wir wieder soweit.

Freitag, 15. Januar 2010, 17:49

Das ist Blödsinn. Bitte zeige mir die Gesetzstelle, die ein "k" für "Krankheit" verbietet, ein "a" aber erlaubt.

Wenn Du schreibst: "Das stimmt, das sind die deutschen Gesetze.", dann wirst du die ja wohl kennen.

Samstag, 16. Januar 2010, 17:29

A bedeuted ja Abwesend, U für Urlaub, etc.
Dann weiss jeder ,dass A eigentlich Krank heisst, weil nichts anderes mehr übrigbleibt, aber so legal ist.
Die Gesetze genau kenn ich nicht, das hat unser Betriebsrat erledigt

Samstag, 16. Januar 2010, 18:30

Ah ja. Du kennst die Gesetze zwar nicht, aber irgendwer hat es implizit so durchgehen lassen, dass das so in Ordnung sein soll und verbreitest dieses gehört habende als Tatsache weiter. Toll, wirklich.

Sorry, aber das ist Stammtischniveau. Und Tschüss, ich bin 'raus.

Samstag, 16. Januar 2010, 18:41

Mann oh Mann, zieh dir hald gleich ein rosa Röckchen an und les erst mal alles durch.
Das Gesetz besagt man darf die Krankheitstage nicht öffentlich darstellen,
da das in die Privatsphäre des Arbeitnehmers eingreift.

Sonntag, 17. Januar 2010, 12:06

Jetzt schalt doch endlich mal Dein Hirn ein, lese und denke selbst!!

Das sagt das Gesetz so platt eben nicht!

Nahezu alle Deutsche Gesetze sind im Internet frei verfügbar, auch das BDSG. Also, bitte - wo steht der Schwachsinn, den Du da verzapfst? Zeig's mir! Ein Tipp: Im Internet häufig in ähnlichen Fällen zitiert wird der §28.

Man muss ja nicht alles wissen, man muss sich auch nicht informieren, wenn man selbst keinen Bedarf dazu hat. Aber dann kann man auch den Nuhr machen und einfach mal die Klappe halten statt sein Nichtwissen wie am Stammtisch nach dem vierten Bier herauszuposaunen.

Moeppel

unregistriert

Sonntag, 17. Januar 2010, 12:32

Am Ende finde ich die Frage viel interessanter, warum es keinen stört, mal ganz unabhängig von der rechtlichen Situation...

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