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cuto8

Full Member

Dauer Widerrufsrecht

Montag, 8. März 2010, 09:05

Servus!

Wenn ich am Sa., den 06.03. etwas gekauft habe, bei dem ich 14 Tage Widerrufsrecht habe, bis wann kann ich von diesem Recht Gebrauch machen? Bis zum Sa., den 20.03. oder bis Fr. den 19.03.?

masterofkame

Full Member

Montag, 8. März 2010, 09:55

unverbindliche auskunft:
in Ö: 7 Werktage (Samstag zählt nicht) ab Erhalt der Lieferung (beim Warenkauf) also nicht Kaufdatum.

Da das die Umsetzung ner EU-RL ist, müsste es recht ähnlich sein bei euch...
google mal nach Konsumentenschutzgesetz - Fernabsatz für Deutschland (bin atm zu faul)

lg


edit: grad gesehen.. geht ja nicht um Fernabsatz.
Also grs sollten vertraglich vereinbarte Fristen mit Vertragsabschluss zu laufen beginnen.
Das wäre dann in deinem Fall vom 6.03 (Vertragsabschluss) 14 Tage bis zum 19.03.
(wie immer ohne Gewähr für Richtigkeit der Angaben)

edit 2: irgndwie habe ich heute ein Leseproblem:
naja Gebrauch machen solltest du wie folgt:
- Telefonische Kontaktaufnahme mit Bekanntgabe des Widerrufs
- glz schriftliche Mitteilung per Mail oder Brief (eingeschrieben)
- Rücksendung der Ware mit Nachweis der Aufgabe

Normalerweise sind die Firmen eh recht kulant was sowas betrifft...
Hatte da noch nie besondere Probleme.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »masterofkame« (8. März 2010, 10:04)

cuto8

Full Member

Montag, 8. März 2010, 10:58

*g* scheint ja doch etwas verwirrend zu sein.

Ich werde mal konkreter:

Am 27.02. habe ich den Kaufverrtag für ein gebrauchten Golf VI unterschrieben. Da der Wagen zu der Zeit noch in Wolfsburg bei VW stand, konnte ich das eigentliche Auto noch nicht besichtigen. Das sollte eigentlich kein Problem darstellen, da der Wagen in der letzten Woche dem Händler geliefert werden sollte. Und damit fangen die Probleme an... Natürlich ist er nicht geliefert worden und da ich nicht die Katze im Sack kauf (geplanter Besichtigungstermin mit Probefahrt war der 06.03.) und nicht weiß, wie ich es diese Woche terminlich hinbekomme, nochmal bei dem Händler vorbei zu fahren (die Arbeitszeiten will ich mal haben), möchte ich gerne wissen, wann für mich die letzte Möglichkeit ist, von dem Kaufvertrag zurückzutreten.



Aber die eigentliche Frage war: Sa + 14 Tage = Sa oder Sa + 14 Tage = Fr :P

san3011w

Full Member

Montag, 8. März 2010, 14:34

Meines Wissens nach bleibt das bei 14 Tagen...
Also Samstag + 14 Tage = Samstag
Das Widerrufsrecht gilt ja nicht 14 Werktage sondern 14 "richtige" Tage ab Kaufdatum, also in dem Falle der Tag an dem der Kaufvertrag unterschrieben wurde.

Trotzdem würde ich das nicht auf den letzten Drücker machen.
Wenn möglich reiche das Widerrufsschreiben am Freitag ein, dann bist Du definitv auf der sicheren Seite.
Wenn Du das Schreiben persönlich vorbeibringst, dann lass Dir aber eine schriftliche, auf den jeweiligen Tag datierte und unterschriebende Eingangsbestätigung geben.
Nicht das Die dann kommen und behaupten, dass das Ding zu spät eingereicht wurde, nur weil es vielleicht ganz ausversehen irgendwo in nem Aktenstapel verschwunden ist.

Eike

Moderator

Montag, 8. März 2010, 14:40

Das Widerrufsrecht gilt NICHT bei Käufen die du in einem Geschäft getätigt hast.

http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht

Lev

God

Montag, 8. März 2010, 14:58

Autohändler bieten die 14 Tage aber oft freiwillig an bei Gebrauchtfahrzeugen. Ich nehme an man möchte sich da einigen Ärger sparen, so kann der Kunde kaufen, das Auto mitnehmen und wenn ihm dann noch ein wirklicher Mangel auffällt ist noch etwas Spielraum drin. Viele finden gerade diese Sicherheit ja auch wichtig und kaufen deshalb beim Händler
"When mountains speak, wise men listen" - John Muir

~Chris~

God

Montag, 8. März 2010, 15:34

Wenns freiwillig ist muss man aber im Kleingedruckten des jeweiligen Vertrags gucken, ob da 14 "Tage" oder "Werktage" steht.
Am einfachsten wärs doch, wenn du da einfach mal eben anrufst und nachfragst ?(

Max_Payne

God

Montag, 8. März 2010, 16:20

*g* scheint ja doch etwas verwirrend zu sein.

Ich werde mal konkreter:

Am 27.02. habe ich den Kaufverrtag für ein gebrauchten Golf VI unterschrieben. Da der Wagen zu der Zeit noch in Wolfsburg bei VW stand, konnte ich das eigentliche Auto noch nicht besichtigen. Das sollte eigentlich kein Problem darstellen, da der Wagen in der letzten Woche dem Händler geliefert werden sollte. Und damit fangen die Probleme an... Natürlich ist er nicht geliefert worden und da ich nicht die Katze im Sack kauf (geplanter Besichtigungstermin mit Probefahrt war der 06.03.) und nicht weiß, wie ich es diese Woche terminlich hinbekomme, nochmal bei dem Händler vorbei zu fahren (die Arbeitszeiten will ich mal haben), möchte ich gerne wissen, wann für mich die letzte Möglichkeit ist, von dem Kaufvertrag zurückzutreten.



Aber die eigentliche Frage war: Sa + 14 Tage = Sa oder Sa + 14 Tage = Fr :P
Sorry aber mal vollkommen unabhängig davon, wiso unterschreibst du einen Vertrag für ein Auto, dass du noch nicht einmal gesehen hast? Entweder du kannst es besichtigen und kaufst es dann oder man kauft es nicht, bzw. du hast dich offensichtlich ja nicht einmal schlau gemacht oder den Händler direkt gefragt? ?( 8| :sleeping:



Gruß Max Payne

cuto8

Full Member

Dienstag, 9. März 2010, 09:25

Weil der Wagen erstens eigentlich seit >1 Woche beim Händler stehen sollten, ich zweitens wusste welche Ausstattung ich haben wollte und bei dem Wagen passte, drittens eben die 14 Tage Rücktrittsrecht da sind und man viertens bei einem Golf VI mit <15000km nicht all zu viel falsch machen kann...

Das Widerrufsrecht ist übrigens nicht freiwillig und hat auch nichts mit dem FernAbsGes. zu tun. Das ist irgendwie in §361a haste-nicht-gesehen geregelt... Es ging mir auch nicht darum, ob Werktage oder Wochentage gezählt werden, sondern ob der Tag des Kaufdatums auch der erste der 14 Tage Rücktrittsrecht ist oder erst der Folgetag.

masterofkame

Full Member

Donnerstag, 11. März 2010, 10:59

@eike: dieses besondere Rücktrittsrecht des Verbrauchers ist hier uninteressant, da der Gebrauchtwagenkauf vom Unternehmner zwar ein Konsumentengeschäft f. d. Käufer ist, sich
allerdings nicht unter eine der Kategorien des bes. Rücktrittsrechts subsumieren lässt.... (hier ja eh wurst weil vertraglich ausgemacht).


Wenn du allerdings ausgemacht hast, dass du bevor du den Wagen kaufst (also Geld bezahlst) noch einmal eine BESICHTIGUNG machst, dann ist das mA nach ein
lediglich bedingter Vertrag (bzw. Vorvertrag). D.h. falls bei Besichtigung etwas nicht passen sollte, bist du nicht an den Vertrag gebunden (wäre ja sonst unlogisch wenn du auch bei fest-
gestellten Mängeln kaufen müsstest).
In Annahme dessen, wäre dann der Vertragsabschluss wohl nicht am 27.02, sondern erst nach Übergabe, da die Besichtigung das Rücktrittsrecht bedingt! Von da an würde dann die 14 tägige Frist zu laufen beginnen.

Ich bin mir aber nicht sicher ob diese Konstruktion in Deutschland funktioniert...


Daher würde ich einfach beim Autohaus anrufen und denen das auch so erklären. Die sind eh meistens kulant.
Oder Falls du garnichtmehr kaufen willst, Rücktritt ausprechen je früher desto besser....

LG

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