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Heizkörper "abgebrochen" - zahlt Mieter?

Montag, 8. November 2010, 19:04

Hi,

hab vor kurzem gemerkt, das mein Heizkörper schief hängt: auf der einen Seite ist die Halterung aus der Wand gebrochen. Hab das ganze dem Vermieter gemeldet, der hat den Hausmeister vorbeigeschickt, der den Heizkörper abmontiert, die Löcher zugegippst und die Halterung ein paar Zentimeter weiter wieder in die Wand gebphrt hat. Soweit also erstmal kein Problem.

Nun hat er mir aber mitgeteilt, das die Hausverwaltung sich noch bei mir melden wird, weil sie eine Rechnug schicken wollen und ich daher schon mal meine Haftpflicht informieren soll, damit ich nicht auf den Kosten sitzenbleibe. Dazu nun die Frage: Will sowieso erstmal gucken, was se mir genau in Rechnung stellen (obs nur 5,99Euro für ne Tüte Gipps und paar Euro für die Arbeitszeit des HM sind oder die irgendwelche abstrusen Handwerkerstundenpreise abrechnen wollen), aber wie würds generell ausschauen? Sind das Kosten, die ich zu tragen hätte? Oder zählt das zu Reparaturen, die so oder so in den Pflichtbereich des Vermieters fallen? Hab kA wie es passiert ist, sprich ob ich oder einer meiner Gäste das war oder obs durch Pfusch (Wohnung ist Erstbezug, sprich vor mir (Einzug im Juli diesen Jahres) wurd die Schose frisch gebaut, keine 10 Jahre Vorgeschichte, so dass man sagen kann "garantiert kein Baufehler") passiert ist. Wenns so oder so auf mich zurückfällt, trag ich (bzw. meine HP) die Kosten natürlich, will nur ausschließen, das die Hausverwaltung paar Euro rausschlagen will.

Also, wie schauts aus? Mieter oder Vermietersache?

Gruß
Micha
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Montag, 8. November 2010, 19:13

Gebäude -> Vermietersache. Was kannst du dafür das der Heizkörper nicht richtig an der Wand hängt. Ausser du hast natürlich dazu beigetragen, aber das schliesse ich mal aus.
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Montag, 8. November 2010, 20:50

Oft steht in Mietverträgen auch drin, dass kleine Reparaturen bis XXX Euro vom Mieter zu tragen sind.

dami


Nachtrag:
Klausel im Mietvertrag

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »dami« (8. November 2010, 20:56)

Montag, 8. November 2010, 21:46

Die 75-Euro-Kleinstreparaturen steht bei mir drin. Die Jahreshöchstgrenze nicht.

Mal gucken, was se mir schicken.
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Montag, 8. November 2010, 22:05

Ganz einfach - generell gilt: wenn man etwas kaputt macht, muss man es ersetzen.



Da nicht davon auszugehen ist, dass der Heizkörper von allein von der Wand gefallen ist, die Wohnung durch Dich bei Einzug ohne Beanstandung abgenommen wurde... bist Du der erste Ansprechpartner für Hausverwaltung und Vermieter.

Wenn Du Dich nicht exkulpieren kannst, sprich nicht den Nachweis erbringen kannst, dass es sich um einen Baumangel gehandelt hat, wird Du höchstwahrscheinlich auf den Kosten sitzen bleiben.



Klingt erstmal blöd, ist aber so.



Ich würde an Deiner Stelle den Kontakt mit Deinem Vermieter suchen - und mit ihm die Sache besprechen...
Es braucht die Rechenpower eines Pentium IV, 512 MB RAM und 120 GB Festplattenspeicher, um WinXP laufen zu lassen. Es brauchte die Rechenpower von drei C64, um zum Mond zu fliegen. Irgendetwas stimmt mit unserer Welt nicht...