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ist klar
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Bitte beachten Sie:
Die Garantieabwicklung direkt über den Hersteller ist meist schneller.
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blabla notebook bla
Ich habe festgestellt, dass der Artikel fehlerhaft ist:
Die CPU bzw der Chipsatz ist von einem Fehler betroffen, welcher im Internet unter anderem als "core2duo fiepen" bezeichnet wird. Das heißt das Notebook gibt nervige Geräusche von sich welche durch die CPU/Chipsatz entstehen.
Ich bitte nun um Nacherfüllung. Gemäß meinem Recht auf Wahl der Nacherfüllungsart gem. § 439 Abs. 1 BGB wünsche ich, dass Sie mir ein Ersatz Notebook zukommen lassen. Ich werde Ihnen die defekte Ware sofort zuschicken, sobald ich das Ersatz Notebook erhalten habe.
Da es sich um ein, wie man anhand der Berichte welche man bei Google findet sieht, weit verbreitetes Problem handelt wäre es sinnvoll dass sie das neue Notebook, bevor Sie es mir schicken, auf Fehlerfreiheit überprüfen, da ich kein Interesse daran habe das Notebook noch öfters zu tauschen. Sollte das neue Notebook wieder diesen Fehler aufweisen werde ich den mir entstehenden Aufwand für den Umtausch in Rechnung stellen.
Für die Ersatzlieferung setze ich Ihnen eine Frist bis zum 02.03.2011
Der Einfachheit halber würde ich mich freuen, wenn Sie mir zur Ersatzlieferung einen Versandschein für die Rücksendung der defekten Ware beilegen würden. Andernfalls würde ich Ihnen ggf. die Versandkosten dafür in Rechnung stellen.
und dem passenden inhalt. immerhin war ein versandschein dabei.
Zitat
Anmeldung eines Widerrufs
Zitat
ich hoffe das Missverständnis beruht lediglich auf Ihren E-Mail Vorlagen welche sie Verwenden.
Nichts destro trotz möchte ich Sie nochmal darauf hinweisen, dass ich bisher noch keine mangelfreie Sache gemäß §433 BGB 1 von Ihnen erhalten habe. Daher forderte ich bereits in meiner letzten E-Mail gemäß §439 BGB 1 die Lieferung einer Mangelfreien Sache von Ihnen. Nachdem ich ein mangelfreies Gerät von Ihnen erhalten habe werde ich natürlich gemäß §439 BGB 4 das mangelhafte Gerät an Sie zurück senden.
also wohl kein irrtum, sondern sie versuchen durch tricks aus dem kaufvertrag zu kommen
Zitat
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ihr Vorgang wurde bereits als Widerruf für Sie angelegt.
Daher können keine Änderungen mehr vorgenommen werden.
Zitat
dass Sie dies fälschlicherweise als Widerruf angelegt haben ist wohl kaum mein Problem.
Ich habe von Anfang an die Lieferung eines mangelfreien Notebooks verlangt, dies tue ich immernoch, denn dies steht mir laut Kaufvertrag zu.
Dazu setzte ich Ihnen bereits eine Frist bis zum 02.03.2011, diese gilt immernoch.
Sollte ich nach Ablauf dieser Frist kein mangelfreies Gerät von Ihnen erhalten haben werde ich einen Anwalt einschalten.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »elbarto`« (17. Februar 2011, 22:09)
Zitat
§ 433
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
Zitat
§ 439
Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Die Sache hat einen Mangel und der Händler hat die Wahl zwischen Nachbesserung, Ersatzware oder die Rückgängigmachung des Kaufvertrages.
Nacherfüllung
Bei einem Sachmangel kann der Verbraucher zunächst nur die so genannte
Nacherfüllung vom Verkäufer verlangen (§ 439 BGB). Der Verbraucher hat dann
die Wahl zwischen einer kostenlosen Nachbesserung und einer Ersatzlieferung.
Das Gesetz räumt dem Verbraucher zwar das Wahlrecht ein. Der Verkäufer darf
jedoch die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie mit
unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist (§ 439 Abs. 3 BGB).
Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »M3rl1N« (17. Februar 2011, 22:56)
Ein Fiepen bei elektronischen Bauteilen ist nicht unbedingt ungwöhnlich. Also durchaus zu erwarten, vorallem wenn das "Problem" bekannt und kein Einzelfall ist. Die Verwendung wird ja dadurch nicht eingeschränkt.
Zitat
§ 434 BGB
Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Nimms mir bitte nicht übel aber dich als Kunden und ich bräuchte nen echt guten Anwalt.
So mit Höflichkeit und Co hast du es nicht so?
Was spricht dagegen nicht immer gleich auf Gesetzen und Co rum zureiten? Einfach anrufen, sagen hej sorry aber mein Lap ist kaputt, kann ich den bitte einschicken und sie reparieren das?
Nein man FORDERT (total geil, bereits hier hätte ich dir das Rücksenden empfohlen und dich als Kunden für immer gesperrt!) auch noch ein neues Laptop in Advance.. hahaha
Oh man, Gott sei dank rennt nicht jeder so durch die Gegend!![]()
PS: Mensch Merlin du bist doof, da schreibst du doch glatt das selbe wie ich, nur netter![]()
![]()
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »M3rl1N« (17. Februar 2011, 23:07)
Einfach anrufen, sagen hej sorry aber mein Lap ist kaputt, kann ich den bitte einschicken und sie reparieren das?
Nein man FORDERT (total geil, bereits hier hätte ich dir das Rücksenden empfohlen und dich als Kunden für immer gesperrt!) auch noch ein neues Laptop in Advance.. hahaha
Einfach anrufen, sagen hej sorry aber mein Lap ist kaputt, kann ich den bitte einschicken und sie reparieren das?
dann schicke ich es an die, die an ibm, da gammelts dann 4 wochen rum, dann wieder an die, die schickens an mich. dann sehe ich den laptop in evtl 6 wochen wieder
****Falsch würdest du dich korrekt verhalten gäbe es innerhalbn der ersten 5 tage eine gutschrift zum kauf eines neuen oder nach ein paar tagen ein ersatzgerät vorausgesetzt es ist innerhalb eines monats gekauft.****
Nein man FORDERT (total geil, bereits hier hätte ich dir das Rücksenden empfohlen und dich als Kunden für immer gesperrt!) auch noch ein neues Laptop in Advance.. hahaha
steht mir laut gesetz zu, also wieso sollte ich darauf verzichten und stattdessen mehrere wochen auf den laptop warten?
****wärest du freundlicher und würdest dich nicht wie der 08/15 asi kunde benehmen würde ich dir das gerät ggf. sogar direkt austauschen nachdem ich das "defekte" testen konnte*** (btw. wenn du über eine grüne ampel gehst und totgefahren wirst kannst du auch nciht sagen es steht mir laut gesetz zu... MANN WIR SIND MENSCHEN RAFF DAS
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »M3rl1N« (17. Februar 2011, 23:23)
Richtig es steht dir zur, falls ein Sach- oder Rechtsmangel vorliegt.steht mir laut gesetz zu, also wieso sollte ich darauf verzichten und stattdessen mehrere wochen auf den laptop warten?
Richtig es steht dir zur, falls ein Sach- oder Rechtsmangel vorliegt.steht mir laut gesetz zu, also wieso sollte ich darauf verzichten und stattdessen mehrere wochen auf den laptop warten?
Bevor man sich aber auf §439 bezieht sollte man erstmal prüfen ob überhaupt ein Sachmangel vorliegt. Ein Fiepen, welches die Verwendung des Gerätes nicht einschränkt, muss man nicht unbedingt als Sachmangel sehen.
Zitat
wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
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