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Mittwoch, 29. Juni 2011, 21:18
Donnerstag, 30. Juni 2011, 16:48
SackIch glaube dir nicht.Hallo zusammen,
erstmal vorweg, es geht WIRKLICH nicht um mich!
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Man_In_Blue« (30. Juni 2011, 16:49)
Brandy
Senior Member
Kann ich mir auch nicht vorstellen. Das käme ja dann einer Versicherung gegen die "Auswirkungen groben Unfugs" gleich...ich kann mir nciht vorstellen das es eine versicherung gibt die absichert was andere nicht mehr abdecken durch alkohol und oder drogen
Ich denke mal es kann nur der Fahrer belangt werden. Und den Rest wird dann das Gericht klären. Zumindest wenn er mehr als 1.1 Promille hatte.
Zitat
Durch das neue Versicherungsvertragsgesetz wurde dies verändert und nun muss sich der Versicherer am Schaden auch bei grober Fahrlässigkeit zumindest beteiligen. Bisher war nur bekannt dass dies nach dem Grad des Verschuldens gehen soll aber wie genau war noch unklar bis jetzt.
Inzwischen hat der Deutsche Verkehrsgerichtstag Musterquoten für häufige vorkommende Fälle festgelegt. Häufig vorkommende Fälle:
1.)Fahren unter Alkohol zwischen 0,5 und 1,1 Promille, in diesem Fall darf der Versicherer 50 Prozent abziehen. Ab 1,1 Prozent muss die KFZ Versicherung überhaupt nichts bezahlen. Unter 0,5 Promille gibt es keine generelle Quote.
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