naja, du solltest zuerst klären, ob der verwandte überhaupt untervermieten darf. nur wenn der eigentümer auf sein recht bestimmen zu können, wer in seinem haus wohnt verzichtet geht das legal. die stanardmietverträge sind alle so gefasst, dass die untervermietung zumindest der zustimmung des eigentümers erfordert.