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PoRo69

Senior Member

Probleme beim Kauf eines Monitors über das "geliebte" Internet

samedi 7 février 2009, 12:44

Hallo zusammen,
ich weiß, dass das AC Forum keine Rechtsberatung geben kann und auch nicht sollte. Dennoch - da ich an euren Meinungen interessiert bin, möchte ich hier einen kleinen Fall schildern, der meiner Ansicht nach an Dreistigkeit nicht zu überbieten ist. In meinen Augen wird hier gegen Recht und vernünftigen Menschenverstand verstoßen. Es wäre nett, wenn sich jemand, der vielleicht etwas ähnliches erlebt hat, bzw. von der Rechtslage ein wenig Ahnung hat, dazu äußern könnte.

Hier der Fall:

Ich habe am 2ten Januar einen Monitor der Firma HP beim Internethändler X bestellt. Dazu habe ich eine Pixelfehlerüberprüfung / Garantie gekauft. Dadurch wird mir zugesichert ein Pixelfehlerfreies Gerät zu erhalten. Nun der Monitor wurde schnell geliefert. Die anfängliche Freude verflog, als ich recht schnell einen Pixelfehler genau in der Panelmitte entdeckte. Soweit kein Problem, da Pixelfehlergarantie. Einen Anruf später war ich schlauer, ich sollte den Monitor einfach zurückschicken und würde umgehend einen Neuen erhalten. Das hat auch recht gut geklappt. Wenige Tage später hielt ich ein Fehlerfreies Austausch Exemplar in der Hand. Zu Anfang war ich auch recht glücklich damit, bis ich vor wenigen Tagen bemerkte, dass das OSD des Monitors getätigte Einstellungen nicht abspeichert. Wieder bei X angerufen, nun ging der Ärger los: Händler X verwieß mich direkt an HP, ich sollte den Umtausch dort vornehmen. Bei HP angerufen (Sündhaft teure 0180 Nr.) - mir wurde aus "Kulanz" ein DOA Austausch genemigt. D.h. ich habe ein schreiben von HP bekommen, das den Händler X bevollmächtigt den defekten Monitor gegen einen neuen auszutauschen. Gut, bei Händler X angerufen, Sachverhalt geschildert, sollte Monitor einschicken. habe ich dann umgehend gemacht, Monitor und Standfuss an den Händler X. Wenige Tage späte habe ich dann per Mail die Mitteilung bekommen mein Monitor würde an HP zur Reparatur geschickt werden, und das trotz des Schreibens von HP. Wieder bei Händler X angerufen. Dort wurde mir mitgeteilt, dass für einen DOA Austausch, alles Zubehör nötig sei, d.h. alle Kabel Handbücher usw. Auf Nachfrage, ob man nicht das Zubehör des Austausch Monitor zum alten packen könnte, wurde mir mittgeteilt, dass das nicht möglich sei. Warum wollte man mir nicht sagen. An dieser Stelle sollte ich vielleicht auch noch sagen, dass weder HP noch Händler X es von an anfang an für nötig hielten mich zu informieren, dass alles Zubehör für einen DOA Tausch nötig sei.Gut, ich habe in den sauren Apfel gebissen, alle Kabel in ein extra Paket gepackt und per DHL verschickt.
"Leider" hat die DHL das Paket verloren. Eine Nachforschung führt laut DHL kaum zu einem Erfolg, und dauert 2-4 Wochen. Man könnte mir aber den Gegenwert des Packetes erstatten (also etwa 20€uro). Das habe ich dem Händler X geschildert, dieser Teilte mir nun mit, dass dann ein DOA nicht möglich sei, der Monitor zu HP gehen müsste. Einen Anruf bei HP später hat man mir mitgeteilt HP würde den Monitor ohnehin nicht reparieren können, ich bekäme dann ein gebrauchtes aber "geprüftes" Ersatz Modell, aber ohne Pixelfeher Grantie.

Nun, meine Fragen:

Handelt es sich hierbei nicht um ein Problem des Händlers X ? Ich habe einen Pixelfeherfreien, neuen und Fehlerlosen Monitor bestellt, aber eben nie bekommen - warum muss ich mich dann an HP wenden? Ist das nicht seine Sache?!
Handelt es sich bei dem ersten und dem jetzigen Vorfall nicht um Nachbesserungen? Es ist ja davon auszugehen, dass die Display Software nicht erst kaputt gegangen ist, sondern von Anfang an war ?!

Ich bin leicht am Verzweifeln wie ihr euch vorstellen könnt, der Monitor hatte einen Wert von 700€uro,

Beste Grüße,
PoRo

Ce message a été modifié 1 fois. Dernière modification effectuée par "PoRo69" (7 février 2009, 12:52)

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futureintray

God

samedi 7 février 2009, 13:26

das ist jetzt keine rechtsberatung,
da auch nicht gewünscht.

würde mal behaupten das eindeutig ein mangel vorliegt,
denn den vertrag hast du mit dem händler x getätigt,
und die vertragsbedingunen stehen ja eindeutig drinnen.

ein vertrag bedeutet immer das beide seiten etwas zu leisten haben,
du hast ja für die leistung des x bereits bezahlt,
jetzt ist er an der reihe.
wie er das letzten endes regelt ist dann wohl sein bier.

meiner meinung,
entweder ich bekomme das wofür ich bezahlt habe,
oder ich will mein geld zurück.

Fraiser

Senior Member

samedi 7 février 2009, 16:18

Haha. Ich würde auch das Geld zurückfordern.
hier steht nichts

Al_Borland

God

samedi 7 février 2009, 17:49

ich würde nach einer gewissen wartezeit per einschreiben auf vertragserfüllung bestehen und eine erfüllungsfrist von 14 tagen setzen.
Gruß, Micha.

James T.

Senior Member

dimanche 8 février 2009, 01:29

Leute! Er schreibt, dass DHL das Paket verloren hat, weder der Händler noch HP werden da irgendwas machen! Wenn das Paket unzureichend versichert war ist das jetzt ein Totalverlust.

Al_Borland

God

dimanche 8 février 2009, 01:38

er hat nicht den monitor verschickt, sondern das paket mit dem zubehör. ;)
Gruß, Micha.

SeHe

Senior Member

dimanche 8 février 2009, 10:16

Gewährleistungsfall hier würd ich sagen.

Mein Verständnis und meine Erfahrungen:
Im Rahmen der Gewährleistung musst Du kein Zubehör mitschicken, was nix mit dem eigentlichen Fall zu tun hat, genau so wenig die Sache an den Hersteller übergeben. Entsprechend trägt der Händler sämtliche Kosten für die Rücksendung und auch die Gefahr der Rücksendung, wenn er auf Rücksendung besteht (Thema Gefahrenübergang im BGB, mal durchlesen, hilft ungemein). Nach dem Paragraphenlesen würd ich dann wie Al_Borland beschrieben hat vorgehen und den Händler an seine Pflicht zur Gewährleistung erinnern, ebenso an den Gefahrenübergang. Damit einhergehend würde ich entsprechend auch eine passende Frist für die Nachbesserung mitgeben, wer weiß, was noch passiert. Zum Abschluss das Übliche, die Wörter "Verbraucherzentrale informieren" und "Anwalt zu Rate ziehen" bewirken (leider) wahre Wunder.


Thema "dass alles Zubehör für einen DOA Tausch nötig sei":
Der Händler kann und darf von Dir nicht verlangen, dass Du über technische Gegebenheiten Bescheid weißt, das steht auch irgendwo im BGB drin, und schon gar nicht über die Abwicklungsmethoden des Händlers bei Sachmängeln. Entsprechend kann er Dir nicht vorwerfen, dass bei diesem und jenem Fehler nun Dies und Jenes gebräucht würde. Daher ist die Forderung "bei DOA alles mitschicken" für mich als "Laien" nicht nachvollziehbar und auch nicht vorrausschaubar, da der Mangel auch ohne Zubehör auftrtitt. Von daher ist es noch offensichtlicher, dass der Händler hier wieder die Gefahr für die Rücksendung und damit auch Verlust oder Beschädigung zu tragen hat. Wenn es nötig ist, hat er Dich im Vorfeld zu informieren und nicht erst auf Dein nachfragen.

Ce message a été modifié 1 fois. Dernière modification effectuée par "SeHe" (8 février 2009, 10:17)

PoRo69

Senior Member

lundi 9 février 2009, 10:38

Hallo zusammen,
also soweit ich das jetzt alles verstehe/ verstanden habe, hat der Verkäufer die Gefahr des Transportes zu tragen. D.h. solange ich nachweisen kann, dass ich alles zubehör verschickt habe, ist das nichtmehr mein Problem? Ich kann also mittels Einlieferungsbeleg die Paketaufgabe und mittels Zeugen den Inhalt des Paketes nachweisen. Ein Problem weniger.
Nichts desto trotz stellt sich der Verkäufer gerade absolut auf die Hinterbeine. Ich habe gerade höfflich dort angerufen, nach dem Bearbeitungsstatus gefragt, wurde etwa 5 min in der Warteschleife gehalte, bis ich dann die Antwort bekommen habe, dass das erst mit HP zu klären ist, wie hier weiter verfahren werden kann. Also werde ich de facto wieder an HP verwiesen, obgleich mich diese Interna doch überhaupt nicht interessieren und mich auch nicht zu interessieren haben. Ich habe dann höfflich daran erinnert, dass es sich um einen evtl. versteckten Sachmangel handelt und es sich damit doch auch gleich um die 2te Nachbesserung handelt. Daraufhin wurde der "Service" Mitarbeiter doch gleich etwas unhöfflicher und meinte, dass ich ihm so gar nicht kommen bräuchte, da ich damit "ohnehin nicht durchkomme". Das Ende vom Lied ist also, dass ich heute wieder auf einen Rückruf des Verkäufers X zu warten habe und ich im Moment noch seiner Gnade ausgeliefert sehe. Wird das heute nicht eindeutig geklärt, gebe ich ein Einschreiben auf, dass eine Frist für die 2 te Nachbesserung von 2 Wochen setzt. Das müsste doch eine angemessene Frist, wie vom Gesetz verlangt, sein oder? Wie viele Nachbesserungen muss ich denn über mich ergehen lassen?

Ich werde euch weiter auf dem Laufenden halten,

Beste Grüße,
PoRo
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SeHe

Senior Member

lundi 9 février 2009, 11:24

dass es sich um einen evtl. versteckten Sachmangel handelt und es sich damit doch auch gleich um die 2te Nachbesserung handelt.
Hm... Nach meinem Verständnis des Textes und Deiner Schilderung ist es die erste Nachbesserung dieses Mangels, weil er sich (gravierend) vom ersten Mangel unterscheidet und nix damit zu tun hat. Aber sonst... Die Reaktion des Händlers spricht an sich schon Bände, leider.

PoRo69

Senior Member

lundi 9 février 2009, 11:43

Hi,

ist es so, dass man für jeden neuen Fehler 2 Nachbesserungen zulassen muss, oder meint das nach Gesetz 2 Nachbesserungen zu verschiedenen Mängeln an einem Gegenstand ?

Beste Grüße
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