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Eike

Moderator

Donnerstag, 24. September 2009, 20:18

Moin,
ich habe lediglich eine Frist von 10 Tagen (nicht Werktage) gesetzt. Das halte ich bei eh schon sechswöchiger Reparaturdauer für absolout angemessen. Den Rücktritt habe ich in der Fristsetzung noch nicht erklärt. Den habe ich gestern aber in einem weiteren Einschreiben erklärt.
Bisher sind auch weder Paketnummer, noch Paket bei mir angekommen. Behalten will ich das Gerät auf keinen Fall. Nicht weil ich es nicht haben will, sondern weil ich mich nicht von dem Händler verarschen lassen will. So werd ich denen das natürlich nicht sagen :D

Viele Grüße
Eike

x-stars

God

Donnerstag, 24. September 2009, 23:08

Naja, wenn sie dir das Austauschgerät zugesichert haben innerhalb der Frist, nützt dein Rücktritt jetzt nichts mehr.
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

masterofkame

Full Member

Freitag, 25. September 2009, 10:07

es gibt im österr. ABGB zwar die Möglichkeit den Vertrag aufzulösen wenn du triftige Gründe in der Person des Händlers angeben kannst,
die gegen einen weiteren Geschäftskontakt sprechen. Trifft hier aber nicht zu.

Ich würde, wenn ich auf mein Recht bestehen will, das Handy nicht annehmen wenn es per Post kommt und Klage übern RA
einreichen lassen (bei uns ist bei dem Streitwert keine Anwaltspflicht).
Der wird Dir sowieso sagen, ob du Erfolg haben wirst. Ich glaube schon. 6 Wochen sind mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit über der normalen Frist.
Ob du wirklich klagen musst wie in Österreich, oder ob der außergerichtliche Rücktritt (durch Dein Einschreiben) möglich ist
kann ich Dir leider nicht beantworten.

Halte uns bzw. mich bitte am Laufenden, interessiert mich nämlich wies jetzt weitergeht und ob eine Klage bei euch notwendig ist.


LG
MoK

Eike

Moderator

Freitag, 25. September 2009, 10:07

Frist Montag abgelaufen. Dienstag Ersatzgerät ohne Annerkennung von Rechtsansprüchen angekündigt.

Eike

Moderator

Freitag, 25. September 2009, 10:55

Das Handy sollte auch Mittwoch verschickt werden. Die Post war eben da und auch heute war kein Handy dabei.

Defence1

Senior Member

Freitag, 25. September 2009, 11:25

Oder die halten Dich wieder mal nur hin.....
Mein System:
ASUS Crosshair II, AMD Phenom II X4 940 BE, ASUS GTX 295, CREATIVE X-FI Elite Pro, Silverstone RAVEN, Aquastream XT USB Ultra, Aquaero, Dualradi, MO-RA, Graka wassergekühlt, CPU wassergekühlt.

Eike

Moderator

Freitag, 25. September 2009, 17:17

Ich hab mal angerufen und nachgefragt, ob der Rücktritt so in Ordnung ist, oder ob sie noch etwas brauchen.

Ihr lag das Schreiben wohl noch nicht vor (die Verfolgung der Post sagt aber, dass es angekommen ist). Sie sagte auch, dass gestern ein neues Gerät an mich herausgegangen sei und wie sehr sie sich doch selbst dafür eingesetzt habe. Ausserdem war sie der Meinung, dass die Frist noch nicht abgelaufen sei. Das wäre der Fall, wenn ich "Werktage" geschrieben hätte. Was ich geschrieben habe war aber "Tage".
Nun soll ich das restliche Zubehör auch noch hin schicken und die Annahme des Pakets morgen verweigern. Mach ich, aber dann stell ich denen auch die Rückversandkosten und Einschreibenkosten in Rechnung, wenn ich das darf. Ich denke auch, dass so langsam eine kurze Beratung eines Rechtsanwalts oder der Verbraucherzentrale fällig wird.

Gibt es bei der ganzen Geschichte eigentlich einen Unterschied, ob ich das Gerät als Privatperson oder als Unternehmen gekauft habe?

Man_In_Blue

Moderator

Sonntag, 27. September 2009, 12:50

Ja gibt es...

Man In Blue
A sinking ship is still a ship!

Eike

Moderator

Sonntag, 27. September 2009, 19:02

Hast du da ein wenig mehr Informationen zu?

Man_In_Blue

Moderator

Sonntag, 27. September 2009, 20:05

Es geht... bin selber ned so100%ig firm in diesen angelegenheiten...

aber vom Prnziep ist es so das viele der Verbraucherschutzgesetzte weg fallen. So hast du zB. als Gewerbe eigendlich kein Umtauschrecht und auch vom Fehrnabsatzgesetz kannst du keinen gebrauch machen. Wenn du als Gewerbe in einem normalem Einzelhandel kaufst wird dir sowas allerdings trozdem oft gestattet. Bei nem Großhandel hast du da meist keine Chance...

Was das konkret in deinem Fall bedeutet kann ich dir leider nicht sagen da: keine ahnung... ;) Gefährliches Halbwissen und so

Man In Blue
A sinking ship is still a ship!

Eike

Moderator

Sonntag, 27. September 2009, 22:00

Ja gut, das FAR ist ja in diesem Fall egal. Es geht lediglich um die Gewährleistungserfüllung.

masterofkame

Full Member

Dienstag, 29. September 2009, 12:36

der wichtigste Unterschied zw Konsumentengeschäft und Unternehmergeschäft in Hinblick auf die
Anwendbarkeit des Konsumentenschutzgesetzes ist die Möglichkeit der Einschränkung der Gewährleistung
beim Unternehmergeschäft....
Sowas muss aber ausgehandelt sein.

Falls sowas nicht vorliegt, hast du als Unternehmer außer den Möglichkeiten des Rücktrittsrechts beim Fernabsatz usw
grs immer die Möglichkeit der Gewährleistung. Es sei denn du hättest die Rügepflicht vernachlässigt. Die wäre wichtig
wenn der Mangel schon bei Übernahme vorhanden und erkennbar war, oder wenn er später auftaucht die sofortige Anzeige des Mangels.
HAst aber glaube ich sowieso gemacht.
Den Gewährleistungsansprüchen steht somit nichts im Wege.

Teil uns mal den aktuellen Stand der DInge mit.

Lg

Eike

Moderator

Dienstag, 29. September 2009, 20:13

Das angekündigte Ersatzgerät ist noch immer nicht da.

Die Dame am Telefon sagte, dass ich erstmal das Zubehör zurück schicken solle und sie es dann der Geschäftsleitung vorlegt. Leider hatte ich heute keine Zeit und konnte somit nicht nochmal anrufen. Zum einen soll sie mir entweder einen Rückversandschein schicken, oder ich stelle sämtliche Versandkosten (hinschicken des Geräts, des Zubehörs und der Eiinschreiben) in Rechnung. Interessant war, dass sie auch die Originalverpackung haben will. Die habe ich auch noch, aber interessant ist es schon :D Desweiteren werde ich nichts weiter zurückschicken, ohne dass ich eine Bestätigung von denen bekomme (ausserdem muss ich den Mist erst zusammen suchen).

masterofkame

Full Member

Mittwoch, 30. September 2009, 17:15

Also das ist ja wohl wirklich eine Unzumutbarkeit... Höchste Zeit dich an einen RA zu wenden und zu klagen. Kanns ja wohl nicht sein!
Solchen Unternehmern gehören ordentlich versohlt!
Könntest das Verhalten eventl. (weiß nicht wie das bei euch in D heißt) an die Kammer der gewerblichen Wirtschaft od. ähnl. melden?

lg

Defence1

Senior Member

Mittwoch, 30. September 2009, 21:15

Das entwickelt sich wirklich zu unendlichen Geschichte, zerr die vor Gericht.
Mein System:
ASUS Crosshair II, AMD Phenom II X4 940 BE, ASUS GTX 295, CREATIVE X-FI Elite Pro, Silverstone RAVEN, Aquastream XT USB Ultra, Aquaero, Dualradi, MO-RA, Graka wassergekühlt, CPU wassergekühlt.

Eike

Moderator

Donnerstag, 1. Oktober 2009, 10:06

Es ist wohl doch Dienstag ein Ersatzgerät eingetroffen. Allerdings nicht im Geschäft, sondern in meiner Bremer Wohnung, die derzeit auch noch mein Hauptwohnsitz ist. Allerdings ist schon ein Nachsendeauftrag gestellt der seit dem 10.09. läuft. Für das Paket hat er nicht gegriffen, weil die Paddels da nicht meinen Namen, sondern den meines Vaters draufgeschrieben haben. Ein Nachbar hat das Paket angenommen.
Ich fahre heute Abend erst wieder nach Bremen (Europa League!!!) und werde es morgen direkt wieder zur Post bringen.

Eike

Moderator

Donnerstag, 8. Oktober 2009, 19:22

So,
ich habe inzwischen einen Rückversandschein vom Händler erhalten. Nun soll ich das Ersatzgerät und die Zubehörteile zurück senden. Ich finde allerdings Ladegerät und Tasche nicht wieder. Muss ich es mit zurück schicken?
Viele Grüße
Eike

Defence1

Senior Member

Donnerstag, 8. Oktober 2009, 19:24

Wenn die drauf bestehen ja.....
Mein System:
ASUS Crosshair II, AMD Phenom II X4 940 BE, ASUS GTX 295, CREATIVE X-FI Elite Pro, Silverstone RAVEN, Aquastream XT USB Ultra, Aquaero, Dualradi, MO-RA, Graka wassergekühlt, CPU wassergekühlt.

Eike

Moderator

Dienstag, 13. Oktober 2009, 09:34

Sicher?
Ich trete nach einem halben Jahr vom Kaufvertrag zurück. Muss ich da jedes kleine Zubehörteil noch haben?

El_PResidente

Füchschen Alt-Meister

Dienstag, 13. Oktober 2009, 10:21

Ja Eike, ganz sicher!
Die Verpackung ist nicht notwendig, aber das komplette Zubehör. Im Fall einer Rückabwicklung (Ergo Rücktritt) sind alle gewährten Leistungen zurückzugeben.
Ist doch auch logisch. Der Vertrag läuft ja nicht nur auf das Handy sondern auf das Handy inkl. Zubehör. Ansonsten könntest ja auch nur das Ladegerät zurückgeben und sagen "Das Handy aus dem Zubehör hab ich nicht mehr, ich wollte ja auch nur das Ladegerät." 8)

Zubehör gehört zwingend dazu, sonst können sie dies einzeln berechnen. Handbuch und Original-Verpackung gehört nicht dazu.


El_PResidente
. . . . . . . 18.07.2025 8) 8) 8) 8) :D . ... :D 8) 8) 8) 8)

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