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Man darf nach meiner Kenntnis den Artikel nur zu Testzwecken (also nicht mehrere Tage, würde ich sagen) ausprobieren, ansonsten kann der Händler Wertverlust durch Nutzung geltend machen.
Doch, exakt 14 Tage seit Gefahrenübergang darfst es testen. Mag sein, dass die Intention eine andere war ("Testen wie mans im Laden könnte"), aber so stehts nu im Gesetz und deshalb kannst auch am letzten Tag noch fix den Widerruf abschicken![]()
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