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Zauberelefant

God

Dienstag, 17. August 2010, 14:42

Ich hab doch geschrieben, dass die PP-AGB in D bzgl. Gültigkeit umstritten sind. Ist bei Zivilsachen nicht das Gericht am Ort des Beklagten zuständig? Müsste man mal nen Juristen fragen. Prinzipiell spricht aber nichts dagegen gegen PP vorzugehen, ich wünsche viel Erfolg.. Sollte im Rahmen der Anzeige eine ladungsfähige Adresse von PP in D rauskommen bitte ich (und bestimmt viele andere auch) um eine Veröffentlichung der Daten im Netz. :D

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